Hallo,
ich bin neu hier, und vielleicht kann mir jemand Auskunft geben ob der Fall rechtens ist. Wie bereits erwähnt bin ich alleinerziehend. Mein Sohn besucht die Schule, und meine kleine Tochter ist erst Drei. Ich gehe brav einer Berufstätigkeit nach, sowie es die Betreuungszeiten meiner Jüngsten zulassen. Leider reicht mein Einkommen nicht aus, und daher bekomme ich aufstockend Hartz 4 Leisungen. Ich bekomme keinerlei Unterhaltszahlungen vom geschiedenen Kindsvater obwohl dieser könnte aber nicht will. Aus Trotz kündigte dieser einfach seinen Job damit hier nichts zu pfänden ist.
Nun wurde mir von meinem Arbeitgeber die Urlaubstage ausbezahlt. Ich hatte geringfügig ein höheres Einkommen als sonst. Brav habe ich meine Gehaltsabrechnung an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet damit dieser eine korrekte Nachberechnung vornehmen konnte. Nun herhielt ich ein Schreiben dass ich zuviel Leistungen bezogen hätte, dabei wurde der Mehrbedarf für Alleinerziehende zurückgefordert.
Bin ich denn jetzt aufgrund da mir das Urlaubsgeld (Tage) ausbezahlt wurde nicht mehr alleinerziehend?? Ist dass so richtig? Kann ich etwas dagegen tun?
Danke für die Antworten.