Hallo!:) Ich weiß nicht, ob ich hier mit meinen Fragen richtig bin, aber ich versuche es mal.
Ich habe zum 01.09.2011 einen Bürgerarbeitsplatz begonnen mit 20 Stunden pro Woche, vorher war ich in einem 1 Euro Job beschäftigt. Ich bin alleinerziehend!
Die Arge bezahlt das SGB II immer im voraus, ich habe also im August für September wie üblich nach den alten Berechnungen mein SGB II zugewiesen bekommen. Da ich aber jetzt im September meinen sozialversicherungspflichtigen Bürgerarbeitsplatz begonnen habe, wurde natürlich alles neu berechnet.
Nun verlangt die ARGE das Geld, das ich für den Monat September noch nach den alten Berechnungen bekomme habe, ab Oktober in Raten zurück. Das wären 50 Euro jeden Monat über ein halbes Jahr lang. Den Lohn aber, den ich mit dem Bürgerarbeitsplatz verdiene, bekomme ich erst nachträglich ausgezahlt, also ab Oktober und nicht wie beim SGB II, im voraus. Wenn die Arge mir also im September schon nach der neuen Berechnung SGB II gezahlt hätte, hätte ich im September kaum Geld zur Verfügung gehabt und meine Wohnungsmiete zum Beispiel nicht zahlen können und so im Oktober eine finanzielle Doppelbelastung gehabt.
Ich muss mit Beginn des Bürgerarbeitsplatzes die Wohnungsmiete fast komplett selbst bezahlen, die Arge zahlt einen kleinen Rest, das war es, und aufgrund der 50 Euro Rate jeden Monat, hab ich mit dem Bürgerarbeitsplatz monatlich weniger Geld zur Verfügung, als noch mit dem 1 Euro Job durch die Aufwandsentschädigung.
Das kann es doch auch nicht sein oder? Das frustriert mich gerade total, dass der Bürgerarbeitsplatz für mich keinen finanziellen Vorteil bedeutet, im Gegenteil, ich jetzt aufgrund der Schulden bei der Arge noch draufzahlen muss.
LG, Kassi