BAB-Frage zur eigenen Wohnung

  • Hallo,


    ich bin zur Zeit noch 17 Jahre alt und mache seit 1.8.11 eine Ausbildung. Die Ausbildungsstelle ist ca. 300 Kilometer von meinem Elternhaus entfertn. Ich bekommen meine Ausbildungslohn und vom Arbeitsamt BAB da ich aufgrund der Entfernung in ein anderes Bundesland eine eigene Wohnung da bezogen habe.


    Ich werde im Dezember 18, also volljährig, meine Familie will im Januar auch hierher ziehen, was mich natürlich sehr freut, da ich mich hier schon recht einsam fühle.


    Und nun meine Frage:
    Meine Mutter kann eine bezahlbare 3 Zimmerwohnung für sich, meine Schwester und ihren Lebensgefährten bekommen, muss ich dann meine eigene Wohnung wieder aufgeben und zu meiner Mutter ziehen oder kann ich aufgrund dessen, dass ich 18 bin in meiner Wohnung bleiben und bekomme weiterhin BAB.


    Ich hoffe, dass jemand davon nen Plan hat, denn dann muss ich schnellst meine Wohung wieder versuchen zu kündigen und meine Mutter müsste sich doch eine größere suchen.

  • hallo und danke für die schnelle antwort. das die kosten für die heimfahrt wegfällt ist ja vollkommen in ordnung, die werden ja dann auch nicht mehr ausgeführt. kann man das irgendwo schriftlich nachlesen? worauf stützt du dein wissen. das ist mir wirklich wichtig, nicht das meine familie sich wohnungsmäßig ohne mich einrichtet und dann am ende doch alles anders ist und mit hohen kostenverbunden alles rückgängig gemacht werden müsste.


    danke

  • hallo und danke für die schnelle antwort. das die kosten für die heimfahrt wegfällt ist ja vollkommen in ordnung, die werden ja dann auch nicht mehr ausgeführt. kann man das irgendwo schriftlich nachlesen? worauf stützt du dein wissen. das ist mir wirklich wichtig, nicht das meine familie sich wohnungsmäßig ohne mich einrichtet und dann am ende doch alles anders ist und mit hohen kostenverbunden alles rückgängig gemacht werden müsste.


    danke


    Wie wäre mit dem Bescheid, den nur du hast.


    Aber Du wirst den Satz bestimmt finden.

    Zitat

    Bei Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wurden Aufwendungen für eine
    Heimfahrt monatlich berücksichtigt. Sie sind deshalb verpflichtet, der Agentur für Arbeit
    unverzüglich mitzuteilen, wenn weniger Heimfahrten durchgeführt werden.


    Zu der anderen Frage hatte Dir turtle den Link schon gegeben:
    Zum Zeitpunkt, wo deine Eltern in der Nachbarwohnung einziehen, bist du 18.


  • hallo,


    danke für die schnellen antworten, dass hilft weiter.
    noch eine frage, wenn ich meine lehre beendet habe und im anschluss evtl. nicht übernommen werde oder was neues gefunden habe, was ist dann? wohnung behalten oder wieder zurück da dann evtl. arbeitslos und alg 2 aufstockung.

  • hallo,


    danke für die schnellen antworten, dass hilft weiter.
    noch eine frage, wenn ich meine lehre beendet habe und im anschluss evtl. nicht übernommen werde oder was neues gefunden habe, was ist dann? wohnung behalten oder wieder zurück da dann evtl. arbeitslos und alg 2 aufstockung.


    Wenn Du jetzt bereits sagen kannst, ob die derzeitigen gesetzlichen Regelungen in 3 Jahren auch noch gültig sind, dann könnte man eine Prognose wagen.


    Kannst Du es ?

  • Kleiner Hinweis noch bezüglich der Weiterbewilligung.
    Derzeit hast Du als auch deine Eltern bei der Berechnung einen zusätzlichen Freibetrag erhalten.
    Dieser fällt dann natürlich weg. Normalerweise ist sowieso die BAB in der Weiterbewilligung niedriger,
    weil Du ja mehr Azubivergütung hast. Es kann also sein, dass durch den Wegfall des Freibetrages auch die BAB ganz entfällt bei einer Weiterbewilligung.
    Jetzt sollte nur der Betrag für die Familienheimfahrt wegfallen, was jedoch zur Erhöhung der anzurechnenden BAB für Kindergeld führen kann.


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