Umzug abgelehnt (ALG II wegen Elternzeit)

  • Hallo Forum :-)


    meine Freundin ist zur Zeit im 2. Jahr Elternzeit.
    Sie ist angestellt und wird wenn unser Kind im Sept. 2012 einen KG-Platz hat wieder voll arbeiten.
    Ich bin selbstständig, verdiene aber nur ca. 800-900 Euro.
    Da sie ja im 1. Jahr Elternzeit die 65 % (?) von Ihrem Gehalt als Elterngeld bekommen hat, bekommt sie ja jetzt nichts mehr, daher bekommen wir als Bedarfsgemeinschaft jetzt knappe 400 Euro ALG II.


    Wir wohnen in Berlin in einer 55qm großen 2 Zimmerwohnung, die warm 330 Euro kostet.
    Leider sind in diesem Haus die Zustände langsam nicht mehr zu ertragen.
    Nachbarn sind laut und verbreiten Gestank, Zustand des Hauses und der Wohnung wird immer schlimmer.
    Alte Holzfenster, die undicht sind (Farbe und Fensterkit fehlt teilweise, daher im Winter immer Kondeswasser- und daher Schimmelbildung).
    Der Vermieter schickt höchstens mal einen Hobbyhandwerker zum ausbessern, was aber kaum Erfolg bringt.
    Ansonsten ist die Wohnung auch recht marode.... aber bei dem Preis.....


    Wir wollten schon lange umziehen, nun haben wir eine sehr schöne Wohnung gefunden.
    Leider ist die Miete über dem Richtwert von 542 Euro, nämlich bei 625 Euro.
    Ich habe mich schon etwas informiert und kannte die Regelung, dass man die Differenz (83 Euro), die über dem Richtwert liegt, selber zahlen muß, auch schon vom Hörensagen.
    Davon will das Jobcenter aber nichts wisssen. "Diese Regelung gibt es nicht !"
    Warum schreiben das dann so viele im Internet? "Die schreiben viel !"
    "Es gibt keinen Grund umzuziehen. Für 3 Personen würden auch 50 qm reichen."
    Wegen Schimmel soll ich eine Gutachten einreichen oder die Bestätigung vom Vermieter.
    (Der wird es mir sicher nicht schwarz auf weiß geben, dass er eine mangelhafte Wohnung vermietet)


    Wir sind beide immer berufstätig gewesen und sind es ja in einem Jahr auch beide wieder, daher wollen wir gerne in diese Wohnung ziehen und bräuchten eben noch ein Jahr die Unterstützung.
    Das wäre mit der neuen Wohnung eben ca. 210 Euro mehr als jetzt.
    Das Amt hat die Wohnung bereits mehrfach mündlich abgelehnt (schriftlich dauert wieder 2-3 Wochen) und wir haben nun trotzdem den Mietvertrag unterschrieben, weil die Wohnung sonst weg gewesen wäre.


    Gibt es die Regelung, dass man die Differenz zw. Miete und Richtwert selber zahlt nun wirklich nicht?
    Steht das auch irgendwo?


    Wir haben ein paar Ersparnisse und werden das eine Jahr schon irgendwie schaffen aber ich finde es schon erschreckend, wie man da behandelt wird....
    Da soll sich noch einer wundern warum immer weniger Kinder geboren werden....


    Besten Dank für Eure Hilfe :D

  • W

    Zitat

    Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
    1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen.


    das heisst für mich, dass ihr im Falle des Umzuges 330 Euro bekommt, nicht die 542 € (Berlin) oder gar die 625 €

  • Danke.
    Ja, genau.
    Weil wir ja eine Ablehnung bekommen haben.
    Die Frage ist aber:
    Können die einfach jeden Wohnungswechsel ab 543 Euro Miete ablehnen?
    Alle schreiben, dass man dann alles was über 542 Euro ist selber bezahlt und dann ist es kein Problem.
    Exakt das hat mir übrigens auch schon eine Dame von der Hotline gesagt !
    "Wenn sie die ca. 80 Euro über dem Richtwert selber zahlen können sie umziehen"
    Die Sachbearbeiter im JC meint die von der Hotline haben keine Ahnung, weil die nur ein Callcenter sind. :eek:

  • ihr könnt umziehen wohin ihr wollt. es gibt niederlassungsfreiheit in deutschland, auch für hartz4-empfänger. aber mehr als 330 euro werden augenscheinlich nicht bekommen. die neue wohnung darf nicht teurer sein als die alte, also 330 €

  • Es ist folgendermaßen:


    Hättest du eine grundsätzliche Zustimmung zum Umzug (z. B. weil ihr zu fünft auf 40 qm leben würdet und das zu klein ist), würdest dann aber eine 600 Euro Wohnung beziehen, obwohl nur 530 Euro angemessen sind, dann würde das JC 530 Euro bezahlen und du müsstest 70 Euro zuzahlen.


    Da ihr aber anscheinend überhaupt keine Zustimmung zum Umzug bekommt, weil das JC dazu keinen Grund sieht, würde man euch bei einem ungenehmigtem Umzug weiter nur 330 Euro Kosten der Unterkunft berücksichtigen und dann müsstet ihr die knapp 300 Euro mehr selbst zuzahlen. Und das dürfte kaum möglich sein.


    Turtle

  • lacki  
    Ja, DANKE.
    Wie bereits erwähnt, ist mir das klar.
    Jetzt gibt es nur 330 Euro.


    Zitat

    Gibt es die Regelung, dass man die Differenz zw. Miete und Richtwert selber zahlt nun wirklich nicht?


    Zitat

    Die Frage ist aber:
    Können die einfach jeden Wohnungswechsel ab 543 Euro Miete ablehnen?
    Alle schreiben, dass man dann alles was über 542 Euro ist selber bezahlt und dann ist es kein Problem.


  • Verstehe....
    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir eine Zustimmung bekommen hätten. (Gutachten, Attest, Probewohnen für die netten Mitarbeiter vom JC :p)
    Das hätte aber mit dem ewigen Ablehnung, Einspruch, Ablehnung, Einspruch Spielchen Wochen oder Monate gedauert.
    Dann wäre die Wohnung jeden Fall weg gewesen.
    Daher haben wir unterschrieben und müssen jetzt eben ein Jahr knausern.
    Danke....:)