Kein Anspruch, welches Amt ist nun zuständig?

  • Hallo,


    vor meiner jetzigen Beschäftigung (5 Monate befristet, August-Dezember) bezog ich ALGII. Meine Ehefrau wird ab Oktober in das Berufsleben einsteigen. Auf Grund ihres Gehaltes habe ich keinen Anspruch mehr auch ALGII.
    Von der Agentur für Arbeit bekomme ich demnächst einen Antrag zugesendet. Daraus ergibt sich eine Negativbescheinigung, da ich keine 12 Monate berufstätig war, und somit kein Anspruch auf ALGI besteht.


    Mit dieser Negativbescheinigung soll ich nun zum JobCenter und dort vorsprechen. Aufgrund des Gehaltes meiner Frau werde ich auch dort keine Leistung beziehen.


    Welches Amt ist denn im Endeffekt für mich zuständig, sprich, wer "verwaltet" mich und unterstützt ggf. bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt? Das ich keinerlei finanzielle Unterstützung bekomme ist mir durchaus klar, aber wer oder was ist mein Anlaufpunkt?


    Grüße und Danke im Voraus für eure Antworten :)

  • das arbeitsamt sollte dich verwaltungsmäßig unterstützen. du musst dich dort als arbeitssuchend melden. aber mehr als eine karteileiche bist du dann auch nicht. anlaufpunkt ja, aber vermittlung eher nein! selbst ist der mann!!! keiner wird dir einen arbeitsplatz hinterher tragen!

  • hehe, das mit dem Hinterhertragen ist schon klar
    aber nun weiß ich erstmal wer mich als Karteileiche verwaltet :)


    gibt es seitens des Arbeitsamtes eigentlich finanzielle Unterstützung für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen?


    Im Jobcenter gab es Förderungen aus dem Vermittlungsbudget ???