KV wird gepfändet, auch in der Schweiz möglich???

  • Hallo zusammen,


    ich hab mir die letzten Tage paar Gedanken gemacht wegen dem Unterhalt den der KV gegenüber meinem Sohn schuldet. Bisher hab ich den Unterhalt von 2010 weg übers Amt erhalten. Die haben mir erzählt letzte Woche das der KV nun zum dritten Mal Lohngepfändet wird.


    Allerdings weiß ich das er ab Oktober dieses Jahr einen neuen Job in der Schweiz anfängt. Nun habe ich gelesen das es da schwerer werden könnte ihn zu pfänden. Stimmt das? Vor allem was passiert wenn das Amt es nicht schafft den Unterhalt aus der Schweiz einzutreiben?


    Wenn ich daran denke wie er jedem erzählt das er soviel zahlen muss und bisher hat er noch keinen Cent freiwillig bezahlt, könnt ich kotzen.


    Kann dazu jemand was sagen?


    Gruss

  • Hallo Silvaine,


    1. Die Beträge der DDT sind auch so hoch, ok das er gar nix freiwillig zahlt geht gar nicht.



    2. Das Deutsche Jugendamt kann in der Schweiz keine Gehaltspfändung durchführen, hier muß es sich mit dem Schweizer JU in Verbindung setzen, laut Staatenabkommen ist er in der Schweiz nicht sicher vor Unterhaltszahlungen.


    3. Möglich wäre auch über einen deutschen Anwalt kontakt mit einem Schweizer Anwalt aufzunehmen, der dann Unterhaltsklage in der Schweiz einreicht.


    4. Versuch dem KV klar zu machen das es nix bringt sich vor dem KU zu drücken, und er letztendlich die Kosten auch noch tragen muß evtl. kommt er ja dann zur vernunft

  • Danke für die Antwort



    1. Ich empfinde die Beträge aus der DDT nicht als zu hoch, wenn man bedenkt das alle Kosten bei der betreuenden Person bleiben. Allerdings wird er auch nach Lohn berechnet und abzgl Selbstbehalt und Kindergeld wäre ja bei einem Lohn von ca. € 1900 netto, ein Unterhaltsbetrag von 300 € nicht zuviel.
    Er muss kein Kindergarten und nix bezahlen. Ich wäre schon zufrieden wenn er 250 € zahlen würde.
    Allerdings zahlt er ja nix. In der Schweiz wird er ca. 3.500 € verdienen (er erzählte freimütig jedem was er zukünftig verdient)


    2. Ich hoffe das das Amt das auch weiß wie es vorzugehen hat und ich möchte an die Konsequenzen nicht denken, wenn es die Hände in den Schoss legt.


    3. Einen deutschen Anwalt zu nehmen bedeutet das ich ihn zahlen muss, leider kann ich mir keinen leisten. Das weiß der KV auch.


    4. Er wird doch jetzt schon mit gerichtlichen Verfahren und Kosten belastet, also weiß er doch was Sache ist. Ich komme an ihn nicht heran und er streitet es sogar ab wenn man ihn drauf anspricht. Er will sich ohne Amt mit mir einigen, da gehe ich auf keinen Fall drauf ein. Erst wenn er regelmäßig zahlt sieht die Sache wieder anders aus.


    Ich würde ja das Drama mit dem Unterhalt verstehen wenn ich ihm seinen Sohn vorenthalten würde, aber nichts dergleichen passiert. Er hat alle Rechte als Vater und ich lege keine Steine in den Weg. Im Gegenteil. Deshalb verstehe ich das nicht. Aber ich kann mir schon denken was es ist...verletzter männlicher Stolz. Er will mir damit schaden. Ich gehe jeden Tag arbeiten und auch am WE, ich verdiene dennoch nicht sehr viel, da ich keine Vollzeitstelle annehmen kann, weil mir die Betreuung auf dem Lande einfach fehlt.
    Ich tue alles erdenkliche um meinen Beitrag zu leisten und bin doch für meinen Sohn da. Da muss ich wohl in Kauf nehmen finanziell schlecht dazustehen.


    Wenn er kein Geld hätte würde ich das verstehen, aber er verdient soviel und geht zusätzlich auch schwarz arbeiten. Er denkt das ich das Geld für mich ausgebe, was Quatsch ist. Ich leiste mir gar nichts. Rumzuproleten wieviel er verdient und sich en schöne Lenz machen, jedem erzählen wieviel er ja an Unterhalt für seinen Sohn zahlt, das wurmt mich.

  • Hallo Silvaine,


    zu2. Gute Frage kommt auf den Sachbearbeiter an, gerade die Jugendämter sind stark Unterbesetzt und teilweise schlecht geschult.


    zu3. Ja den deutschen RA mußt Du zahlen.


    zu 4. Solche Personen lernen es nie, eine weitere Möglichkeit wäre natürlich wenn er in der Schweiz ist und nicht zahlt, eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, dann kann ein Haftbefehl aufgesprochen werden seitens Justiz der auch in der Schweiz gültigkeit hat, mit der Schweiz besteht ein Auslieferungsabkommen.


    zu 1. Du darst den Betrag auf der Berechnung des JU nicht auf den Monat rechnen auch wenn es so da steht..


    Mal meine Berechnung laut JU komme Ich monatlich auf 1850€, aber diese Summe ist ein querschnitt des Jahreseinkommens inc. Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Lohnsteuerrückvergütung und Überstunden. D.h. in der realität stehen mir aber nur 1450€ pro zur Verfügung, wenn man jetzt noch 309€ KU + Umgangskosten abzieht sieht das ganze etwas anders aus.
    M.e. nach müßte die Tabelle wieder wie früher berechnet werden, Bedarfsbetrag minus gesamt Kindergeld, dann wäre es wieder fair.


    Was die Rechte angeht die stehen eh nur auf dem Papier, Ich hab so Exemplar von Exfrau die scherrt sich einen Dreck um Gesetze was Umgang angeht, und Rechte einklagen keine Chance. Also es gibt auf beiden Seiten solche und solche.
    Was mich wurmt bei meiner EX ist, Ku+Kindergeld+eigenes Einkommen fast 2300€ Netto, Mietfrei wohnen und dann noch jammern, das Geld reicht nicht.


    gruß Sundown

  • Hallo sundown,


    das ist recht interessant. Also:


    zu 1. Der Betrag ist eben kein Durchschnittswert sondern der tatsächliche Betrag der am Ende als netto auf seinem Lohnzettel steht, gut mein Wissen ist knapp 3 Jahre alt, aber ich gehe davon aus das er eher mehr hat als nach der Zeit weniger. Zudem geht er noch schwarz arbeiten.
    Die 300 € sind bereits abzüglich komplettes Kindergeld und wie gesagt ich würde schon 250 € in Ordnung finden nur damit es endlich mal läuft. Aber was meinst du mit Umgangskosten?


    zu 2 . Scheinbar gibt es zwischen der Schweiz und Deutschland ein Abkommen und man kann auch dort den Lohn pfänden sollte er weiterhin nicht monatlich zahlen.


    zu 3 . eigentlich will ich ja nicht gleich das er einen Haftbefehl bekommt.


    Wie gesagt ich versteh es nicht, was will er damit erreichen? Ich lass ihm alle Türen auf und leg keine Steine in Weg und doch macht er es mir schwer. Das zerrt wirklich stark an mir. Ich verdiene keine 1000 € vor einem Monat grad mal 630 € da ich bis dato nicht mehr Betreuung hatte. Ich bereichere mich also nicht an dem Kindsunterhalt.


    Leider gibt es solche und solche und schlimm genug den Charakter eines Menschen erst durch solche Dinge klar zu erkennen.

  • Hallo S.


    1. Die 300€ sind je nach Alterstufe auch korrekt bei ca.1900€ Netto (kommt aber darauf an ob noch Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld, Lohnsteuer,Überstunden, Sonderzahlungen dazukommen). Angerechnet wird aber nur das halbe Kindergeld


    2. Wie Alt ist den das Kind? Bekommt der KV noch weitere Zahlungen (Siehe 1.)




    3.Umgangskosten sind die Kosten die man benötigt wenn das Kind beim KV/KM an den Wochenenden da ist, also Benzin und Lebensmittel in der Regel bzw. wenn man mit dem Kind was unternimmt.


    4. Ja das Gehalt kann auch in der Schweiz gepfändet werden um Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Aber da kann dir das JU besser Auskunft geben.


    5 Das ist ein Weltweit geltendes Abkommen um Unterhaltsansprüche einzufordern. Bringt also nix mehr ins Ausland abzuhauen.


    6. Beantworte bitte die Frage zu 2 dann kann Ich dir genau sagen wieviel das Kind bekommen müßte.


    gruß Sundown

  • Also im voraus noch mal, vielen Dank das du dir Zeit nimmst und meine Fragen beantwortest.


    Mein Sohn ist gerade 6 geworden.


    Stimmt an Urlaugsgeld und Weihnachtsgeld hatte ich nicht gedacht, das dies da mit drin sein könnte.
    Allerdings wird es mir doch auch beim Amt wieder abgezogen wenn ich zuviel verdiene. Wahrscheinlich rechne ich falsch.


    Ich habe auch schon mal versucht zu rechnen was ich meinem Sohn an Barunterhalt zahlen müsste, dazu verdiene ich allerdings wieder zu wenig. Ich bemühe mich ja auch das aufzustocken, aber irgendwie tut es auch weh wenn ich nun jeden Tag von 8 - 19 Uhr weg wäre und mein Sohn somit auf mich auch verzichten muss. Das weitere ist das mich mein jetziger Chef weigert mehr arbeiten zu lassen, deshalb den zweiten Zusatzjob der allerdings um einiges weniger einbringt als mein Hauptjob (den ich seid 11 jahren im gleichen Betrieb ausübe und dort wirklich flexibel handeln kann wenn mein Sohn mal krank ist).


    Gruss

  • Hallo s,


    -Also der Zahlbetrag den der KV in etwa leisten müßte wäre so 327€.


    -Keine Ahnung was Du da gerechnet hast, aber Du schuldest dem Kind zur zeit keinen Unterhalt, erst ab 18 mußt auch du KU leisten.


    -Der Unterhalt und das Kindergeld sind Einkommen des Kindes, dies hat nichts mit Deiner Leistung beim Amt zu tun, zwar erhält das Kind dann keinen KU, aber Du schon, es kann jetzt sein das die Arge das Einkommen des Kindes auf die Bedarfsgemeinschaft anrechnet.