Und zwar kurz zu mir, ich bin 19 und alleinerziehende Mutter eines 21 Moante alten Sohnes und seit 01.09.2011 in einer Ausbildung die ich wegen meiner Schwangerschaft abrechen mussen!!! Jetzt mach iuch sie weiter und der Staat legt mir nur Stein in den Weg!! ich weiß echt nicht mehr weiter!!!! Bitte helft mir steht mir denn bzw meinem sohn hartz 4 zu??? BAB kann ich nicht benatragen, da ich alleine wohne und meine eltern nicht mehr zuständig für mich sind, da ich wegen persönlich gründen ausgezogen bin!!!! Was kann ich tun!! Das Amt hat micht gezwungen umzuziehen jetzt habe ich eine wohnung die billiger ist und jetzt weiß ich nicht wie ich sie mit 2 mal kindergeld und 276 ( netto, wegen Teilzeitausbildung) zahlen soll!!! Und ich komme aus Bayern!! Ich in euch sehr Dankbar für euere Hilfe
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ALG 2 gibts nicht für Azubis. Für deinen Sohn könnte es Sozialgeld geben. Oder Wohngeld, je nachdem, wie hoch sein Bedarf und wie hoch sein Einkommen (Kindergeld, Unterhalt/UVG) ist.
Wie kommst du darauf, dass dir als Azubine kein BAB zusteht, nur, weil du eine eigene Wohnung hast? Das ist bei BAB überhaupt kein Problem, dass man eine eigene Wohnung hat. Hast du überhaupt schon BAB beantragt?
Turtle
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Weill ich die geldeinnahmen meiner eltern angeben muss, und ich wegen persönlichen grüden ausgezogen bin!!!
und ohne das kann man kein BAB beantragen!!!! -
Dann musst du mal nachfragen, inwieweit es der BAB-Stelle möglich ist, die Eltern zur Auskunft aufzufordern, wenn sie dir nachweislich keine geben.
Das mag ja jetzt unbequem sein, dich an die ungeliebten Eltern wenden zu müssen, aber wenn du Geld brauchst und willst, musst du da wohl durch.
Turtle
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Weill ich die geldeinnahmen meiner eltern angeben muss,...
Nicht Du musst das angeben, den Vordruck müssen schon Deine Eltern ausfüllen.
Weigern sie sich, den Vordruck auszufüllen, dann teile dies der BAB-stelle mit.
Wie kann man das nachweisen?
Einfach einen Brief per Einschreiben mit Rückschein, wo der Vordruck beigefügt ist, an die (leiblichen) Eltern versenden und darum bitten, innerhalb von 14 Tagen, also bis zum ......... den Vordruck incl. der erforderlichen Kopien entwder an Dich oder an die BAB-Stelle direkt zuzusenden.
Nachdem der Termin rum, Kopie des Schreibens, des Einschreiben/ Rückschein an die BAB-stelle; am besten persönlich abgeben.
Wenn nichts vorliegt, erhälst Du evtl. einen weiteren Vordruck, den Du gleich ausfüllen kannst.
Danach kümmert sich die BAB-Stelle.... und ich wegen persönlichen grüden ausgezogen bin!!!
...Das könnte in der Tat ein Problem werden, aber nicht in dem jetzigen Stadium.
Dazu müsste Dein Antrag schon bearbeitet und bewilligt sein. Danach gibt es noch eine spezielle, sehr gering auftretende Fallgestaltung, wo das obige Problem tatsächlich auch bei BAB eins werden kann.Aktuell ist das bei Dir absolut nicht erkennbar !!!
Ich gehe davon aus, dass Du morgen hier mitteilst, dass Du den Antrag gestellt hast.
Mitunter geht das auch telefonisch
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