Hallo, ich habe auch das Problem das ich Leistungen zurückzahlen soll, für Juli 2011. Mein Mann fing am 06.06.2011 wieder an zu arbeiten. Das haben wir dem JC unverzüglich mitgeteilt. Am 30.06. bekamen wir noch einmal ALG II. Nun sollen wir das zurück zahlen. Im Brief stand das wir das selbst verschuldet haben, aber wir haben ja bescheid gegeben das mein mann ab dem 06.06.2011 wieder arbeiten geht. Was können wir tun? Meine Freundin empfahl mir Widerspruch einzulegen mit diesem Paragraphen: § 45 Abs. 2 SGB X
Tritt der § in unserem Fall überhaupt in Kraft? Wenn ja, wie schreibe ich damit den Widerspruch?
LG
kruemel0110