Zusätzliche Leistungen bei Berufsausbildungsbeihilfe

  • Hallo,


    Ich bekomme im moment 146 euro BAB zusätzlich zu meinen jetzt 523 euro ausbildungsgehalt.


    Da ich damit sehr schlecht hinkomme, würde ich mal gerne wissen, was ich noch beantragen könnte.


    Ich bin 23 Jahre und wohne in einer WG. Nun habe ich gehört, dass ich zusätzlich noch Hartz4 ?? beantragen kann wenn ich über 21 Jahre bin? Hört sich sehr komisch an ...


    Danke für jede Hilfe,


    asus

  • Nein, ALG 2 geht nicht. Jedoch gibt es beim Jobcenter einen Mietzuschuss für Azubis. Genau genommen für "ungedeckte Kosten der Unterkunft", wenn das Einkommen nicht reicht.


    Wie hoch ist denn dein Mietanteil in der WG und wie hoch ist dein Bruttolohn? Was ist mit Kindergeld? 23 Jahre und in Ausbildung, du müsstest doch noch Kindergeld bekommen?! Das ist vorrangig vor dem Mietzuschuss!


    Turtle

  • Hallo,


    also das sind 208 euro Mietanteile . bekomme jetzt 661 Brutto bei der Ausbildung.


    bekomme 146 euro BAB dazu...wäre also 62 Euro noch offen.


    Kindergeld ja das bekommt meine Mum im moment . Ich bekomme davon nix..?


    Danke


  • __________________


    Tja da hatten wir gerade heute eine Riesen Diskussion über das Thema Kindergeld, heute ne sehr grosse und ne lange Diskussion drüber.


    Kindergeld gehört nach Ansicht einiger Personen, eigentlich den Kindern, oder sollten wenigstens für Sie verwandt werden!


    Heist ja Kindergeld und nicht Muttergeld , es gibt das Elterngeld, das iss aber was anneres!!


    Vielleicht gibt es auch andere Meinungen darüber????
    Elch

  • Ja , aber elterngeld bekommt man nur, wenn die Kinder noch im Haus sind oder nicht? Das ist ne Zwickmühle jetzt.. Ich will ja meiner Mum das jetzt nicht wegnehmen. Deswegen wollt ich ja vlt noch versuchen was anderes zu beantragen -.-

  • Das Kindergeld steht dir zu, wenn du nicht mehr im Haushalt deiner Mutter lebst. Du kannst hier nicht nach anderen Geldern fragen und deiner Mutter das Kindergeld (immerhin 184,00 Euro) lassen. Wenn deine Mutter Hartz IV bekommt, wird ihr das Kindergeld sowieso angerechnet. D. h. wenn du einen Antrag stellst, dass du das Kindergeld auf dein Konto bekommst, bekommt deine Mutter mehr Hartz IV. Du hättest dann ca. 850,00 Euro zur Verfügung. Damit müsstest du aber hin kommen.

  • Wenn deine Eltern dir keinen Unterhalt zahlen, dann kannst du dir das Kindergeld abzweigen lassen. Das geht ganz einfach, denn das Kindergeld ist für deinen Unterhalt gedacht.


    Bei nur 208 Euro Mietkosten gibt es vom Jobcenter nichts, da die 208 Euro voll durch den BAB Bedarf (da sind pauschal ca. 220 Euro für Miete drin) abgedeckt ist.


    Und mit zusätzlich 184 Euro Kindergeld zu deinem Lohn und zum BAB solltest du doch gut leben können. Ich verstehe sowieso nicht, wie du tatenlos zusiehst, dass deine Eltern das Kindergeld, das FÜR DICH BESTIMMT ist, einstecken!


    Turtle

  • Ja , aber elterngeld bekommt man nur, wenn die Kinder noch im Haus sind oder nicht? Das ist ne Zwickmühle jetzt.. Ich will ja meiner Mum das jetzt nicht wegnehmen. Deswegen wollt ich ja vlt noch versuchen was anderes zu beantragen -.-


    ________



    Das war mir jederzeit völlig klar, meisst läuft es auch so!


    Ist Deine Mutter denn unbedingt drauf angewiesen ?


    Vielleicht gibt es ja wenigstens einen Kompromiss??


    Elch

  • Danke für die Hilfe. Ich glaube aber nicht , dass Sie Hartz 4 bekommen kann, da mein Dad selbstständig ist .


    Naja dann wenn die nicht gerade am Hungertuch nagen macht doch wenigstens Fifty Fifty .


    92 EURO DU
    92 EURO Deine Eltern


    Dann zeigst Du guten Willen!


    Oder Du sagst einfach Mutter ich komme mit meinem Geld nicht aus!!


    Elch

  • Das Kindergeld gehört dir, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Wenn du es deiner Mutter schenken willst, kannst du das gerne tun. Es gibt aber keine staatlichen Leistungen. Du kannst nicht auf der einen Seite nach Sozialleistungen fragen und auf der anderen Seite schenkst du deiner Mutter 184,00 Euro.

  • Hallo,


    Ich bekomme im moment 146 euro BAB zusätzlich zu meinen jetzt 523 euro ausbildungsgehalt.


    .....
    asus


    Macht also monatlich 669 Euro Netto.


    Das das Kindergeld dir zustehen soll, sollte man vielleicht mit Gesetz belegen.


    Die Formulierung von Turtle -abzweigen, Unterhalt- zeigt letztendlich in die Richtung,
    in welche Du deine Aufmerksamkeit lenken solltest.
    M.E. kommt aber dort nicht allzuviel raus.


    Folgende Stichworte wären für dich evtl. in Google hilfreich:
    Unterhaltspflicht BGB
    Düsseldorfer Tabelle


    Bei einem Anspruch (Unterhaltsrecht) von 670 Euro, werden Dein Einkommen, leicht bereinigt, und
    das sonstige Einkommen (BAB) abgezogen.


    Was dann noch als ungedeckter Bedarf übrig ist, wäre pauschal deine Unterhaltsforderung an deine Eltern.


    Normal müsste man vorher noch prüfen, inwieweit die Eltern überhaupt zum Unterhalt herangezogen werden können. Das lasse ich hier mal weg.


    Wenn deine Eltern den ungedeckten Bedarf aus der obigen Berechnung nicht decken wollen, dann
    --> siehe den Hinweis von Turtle wegen der Abzweigung.


    Hinsichtlich der Frage, wem denn nun das Kindergeld rechtlich zusteht, kann auch ein Blick in die Handlungsanweisungen der Familienkasse weiter helfen.


    Kleines Zitat daraus:

    Zitat

    Kindergeld kann an ein Zahlkind oder anspruchserhöhendes Zählkind bzw. an die für seinen
    Unterhalt aufkommende Person oder Stelle ausgezahlt (abgezweigt) werden, wenn der Berechtigte
    nicht mit Leistungen zur Sicherung des Unterhaltes eines Kindes belastet ist.
    Durch eine Abzweigung wird lediglich eine andere Person oder Stelle Zahlungsempfänger;
    Inhaber des Anspruchs auf Kindergeld bleibt weiterhin der Berechtigte.