Trotz Privatschule Unterhaltspflichtig?

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn verlangt über das Jugendamt Unterhalt von mir und für mich stellt sich die Frage, muss ich ihm diesen bezahlen.


    Zur Historie: Ich habe mich vor 3 Jahren von meiner Frau getrennt und mein Sohn besuchte damals den BK1. Ich habe bis letztes Jahr auch fleisig meinen Unterhalt an ihn überwiesen, jedoch wurde es mir dann irgendwann zu doof, ich musste um ein gemeinsames Treffen betteln (in 2 Jahren fand er 3 mal Zeit für mich) und musste seine Zeugnisse über eine RA einfordern. Er fiel 2 mal bei dem staatlichen BK1 Kurs durch (berste Note eine 4 alles andere 5 und 6, sowie knapp 50 Fehltage).


    Dies wäre mir alles egal gewesen, hätte er sich mit mir ab und an getroffen. Er sagte mir ins Gesicht, dass es ihm ohn mich viel besser geht. Darauf ging ich zum RA und wir stellten die Zahlung ein. Meine Ex-Frau war im Gegenzug so dreist und meldete ihn (damals 17) in einer Privaten Beruf-Akademie (BK1 Kurs) an, ohne mich zu fragen (zu diesem Zeitpunkt waren wir beide erziehungsberechtigt) und er lies mir wiederum erst nachdem ich über den RA ging die Schulanmeldung und das Halbjahres- Zeugnis zukommen. Dieses war oh welch ein Wunder TOP!


    Meine Frage, muss ich Unterhalt zahlen, obwohl es sich um eine Privatschule handelt? Zumal er von mir nichts wissen möchte (kein Treffen etc.), kein Wort nichts?


    Zur Info: Meine EX-Frau ist im Landratsamt als Beamtin beschäftigt ist, habe ich den Verdacht, dass diese Vorderung nicht rechtens ist. Ihre Kollegin vom Jugenamt übt zwar Druck auf mich aus, jedoch ist dieser seit fast 9 Monaten ohne Konsequenzen für mich. Auch alle Unterschriften, welche von meinem Sohn sein sollten sind von meiner EX-Frau gemacht worden!


    Wer weiss Rat!


    Danke und Grüße
    Frank

  • Hallo. Wie alt ist denn dein Sohn jetzt? Normalerweise bist du deinem Sohn unterhaltspflichtig, solange er sich in einer Ausbildung befindet. Dieses geht allerdings nicht über schmerzgrenzen hinaus. Damit meine ich, entsprechend den Fähigkeiten und Begabungen. Nur wie legt man das aus? Grundsätzlich hast du das Recht, dass dein Sohn dir unaufgefordert Schulbescheinigungen, Zeugnisse usw. vorlegst. Warum habt ihr so ein schlechtes Verhältnis? Sollte es nicht so sein, dass ihr euch zusammen setzen könnt und über alles redet? Sollte er dir nicht seine beruflichen Träume erläutern können und solltest du nicht wollen, dass aus ihm was wird? Unterhalt ist unabhängig davon, wie oft du ihn siehst. Natürlich hast du ein Umgangsrecht. Aber würde dir das was bringen, wenn du ihn dazu zwingst? Ich glaube, ihr solltet wirklich mal miteinander reden, denn ich glaube, genau da liegt der Knackpunkt. Und vielleicht lösen sich dann andere Probleme von allein. Wenn du das nicht willst, dann warte auf Antworten, die sich auf dem Gebiet besser auskennen, als ich. Oder eben der RA, hat der dich denn nicht beraten, wenn du schon zwei Mal dort warst?

  • Hallo,
    mein Sohn ist 19 Jahre und natürlich ist mir bewust, dass ich zur Unterhaltszahlung verpflichtet bin. Aber habe nur ich Pflichten? Wie sieht es aus mit meinem Umgangsrecht? Um ein gemeinsames Treffen habe ich bis dato schon schon oft gebettelt. Das letzte Treffen war im Juni 2010 zu seinem Geburtstag, auch hier musste ich mehrfach betteln.


    Weiter Frage ich mich, warum das JA mich permanent auffordert meine Gehaltsauskünfte ihnen zu schicken? Er ist 19 und soweit ich weiß kann das JA nur eine beratende Funktion übernehmen (denke hier handelt es sich mehr um eine Kollegiale Gefälligkeit meiner Frau gegenüber).


    Zu deiner Frage, warum ich ein so schlechtes Verhältnis gegenüber meines Sohn habe. Wir hatten immer ein sehr gutes Verhältnis. Ich denke mal, dass er enttäuscht ist, dass ich seine Mama verlassen habe. Auch habe ich sie in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, auf ihn einzuwirken, damit er sich mit mir ab und zu trifft. Da habe ich aber keine Chance, denn sie meint, dass er alt genug sei um selbst zu entscheiden (schade eigentlich).


    Knackpunkt ist die Tatsache, dass er den staatlichen BK zweimal nicht geschafft hat und sie ihn ohne mein wissen auf einer privaten angemeldet hat. Ich keine Zeugnisse etc. sehe und keinerlei Info's über seinen Wertegang bekomme.


    Er mit der Privatschule seine Ausbildung hinauszögert (Sie bekommt dadurch Steuerlich sehr viel mehr, plus Kindergeld).


    Gruß Frank

  • Hallo Frank,


    1. Der Grund warum alle Anträge die Unterschrift Deiner Ex tragen ist ganz einfach, der Sohn hat Ihr die Vollmacht Übertragen.


    2. Es kommt jetzt darauf an wie oft der Sohnemann schon durchgefallen ist, zwar heißt es man Schuldet Unterhalt bis zum Abschluß einer Berufsausbildung, aber wie schon geschrieben die Ausbildung muß den Fähigkeiten entsprechen und mit der notwendigen Zielstrebigkeit verfolgt werden.


    Was Ich bei 50 Fehltagen sehr bezweifel.Und zweimal bei der Staatlichen durchgefallen ist.


    3. Das Jugendamt kann zwar fordern aber nix machen, da sie keine Befügnisse mehr haben, wenn der Sohn was will muß er klagen. Es sei denn es besteht ein Titel.


    4. Da er schon zweimal durchgefallen ist sehe Ich hier keine weitere Unterhaltspflicht.



    gruß Sundown

  • Also wenn ich hier lese http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/dauer-unterhaltspflicht.html hättest du schon unter gegebenen Umständen das Recht zu verlangen, dass er auf eine normale Schule geht oder dass das BK nicht seiner Leistungsfähigkeit entspricht. Ist eben Auslegungssache und kann man sicher nicht von Fall zu Fall über einen Kamm schieben. Allerdings frage ich mich, ob dann nicht das Verhältnis noch mehr dn Bach runter geht... Sicher hast du das Recht auf Umgang. Aber schau, hier ist ja nicht das Problem, dass du die Mutter vor Gericht ziehen willst, weil sie dir den Umgang verbietet. Deshalb sehe ich das nicht als sinnvoll an. Wie gesagt, setz dich mit ihm zusammen, redet Klartext "unter Männern", erklär ihm die Trennung aus deiner Sicht (Vorsicht: Jedes Wort über die Mutter zweimal überlegen, wenn er da so sensibel reagiert) und findet gemeinsam eine Lösung. Vielleicht eine andere Schule, vielleicht unterstützt du ihn aber, dass es diesmal klappt. Oder ihr versucht mal Bafög zu beantragen. ( Kommt eben dann darauf an, was ihr als Eltern verdient. Aber bestimmt nicht schlecht, wenn du Unterhalt zahlen kannst und die Mutter im Amt arbeitet...)