Umzug ins Ausland,ARGE abmelden und Urlaub geltend machen?

  • Ich werde mich bald bei der ARGE abmelden wegen längerfristigen Umzug ins Ausland. Meine Frage dazu ist ob ich die 3 Wochen Urlaub geltend machen kann also wenn ich mich z.B. am 15. Dezember ganz abmelde, aber noch bis 31.Dezember "Urlaub"geltend machen kann,somit noch bis 31. Dezember Leistungen+Wohnung bis Ende des Monats bekommen kann? Ohne mich danach natürlich zurückzumelden.


    Danke für Antworten
    LG
    maoex

  • Wenn dieser "Urlaub" bereits im Ausreiseland stattfindet mit der Option "ich komme nicht mehr zurück", dann ist das kein Urlaub, sondern dann hat der Umzug bereits stattgefunden.


    Und damit ist es auch keine Ortsabwesenheit, sondern die bereits erfolgte Ausreise aus Deutschland mit der Rechtsfolge, dass daher natürlich kein Anspruch auf ALG 2 mehr besteht.


    Turtle

  • ok, ich dachte man könnte ja so nett sein und halt wenn ich ab 1. abgemeldet bin, aber schon 2 wochen vorher ins Ausland gehen könnte, natürlich nur wenn man die 2 Wochen Urlaub hintendranhängt, also ausland am 15. aber abmeldung erst am nächsten 1. weil man mir 2 Wochen Urlaub hintendran gestattet. hoffe ist klar was ich meine. in dem Fall könnte ich mich natürlich nicht mehr zurückmelden. Ansonsten könnte ich ja rein theoretisch Urlaub nehmen, mich telefonisch zurückmelden und 1 tag spoäter abmelden. wäre natürlich nur theoretisch fast das selbe

  • Nettigkeit sehen deutsche Gesetze m. W. n. nicht vor. Leistungen nach dem SGB II erhält, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 7 Abs. 1 SGB II). Wenn du Deutschland verlässt und nicht wiederkommen willst, ist das kein "Urlaub" (gibts für Arbeitslose eh nicht), sondern die bereits erfolgte Ausreise. Dass du dann im neuen Heimatland ggf. erstmal 2 Wochen "ausspannen" willst, ist dann wohl dein Problem. Vielleicht gibt es ja dort irgendeine Sozialleistung, die du dafür nutzen kannst.


    Turtle

  • Ich werde mich bald bei der ARGE abmelden wegen längerfristigen Umzug ins Ausland. Meine Frage dazu ist ob ich die 3 Wochen Urlaub geltend machen kann also wenn ich mich z.B. am 15. Dezember ganz abmelde, aber noch bis 31.Dezember "Urlaub"geltend machen kann,somit noch bis 31. Dezember Leistungen+Wohnung bis Ende des Monats bekommen kann? Ohne mich danach natürlich zurückzumelden.


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    LG
    maoex


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    Abmeldung ist leider Abmeldung sagt ja auch bereits der Name denke ich!


    Urlaub heisst das bei Hartz IV eh nicht, sondern du beantragst Ortsabwesenheit!


    Ortsabwesenheit haste ja beantragt aber leider mit der Never Come Back Line!



    Viel Spass in der Schweiz das ist eh Mega besser wie in der BRD und somit bereits ein Lottogewinn
    die Zusatzzahl dazu musst Du Dir eben dort erarbeiten!


    Ich beneide Dich!


    Du geht aus einem No Future und Beschisser Land heraus in die Sonne des Lebens


    Viel Glück!!!


    Elch

  • Ich werde von Familie finanziert ca. 1 Jahr bei Verwandten verbringen. Bei Rückkehr werde ich evtl. wieder ALG2 beantragen müssen. und bevor nun wieder gemeckert wird, ich muss gesundheitlich erstmal genesen und der Staat soll froh sein wenn er mich auch wenn nicht für immer los ist. wegen Miete usw. hoffte ich halt das ich wenn ich "ortsabwesenheit" dranhänge, mich 2 Wochen später abmelden kann. kommt finde ich aufs gleiche raus , nur mit dem Unterschied das ich mich nicht persöhnlich zumindest nach den maximal 3 Wochen mehr zurückmelden kann

  • Ich werde von Familie finanziert ca. 1 Jahr bei Verwandten verbringen. Bei Rückkehr werde ich evtl. wieder ALG2 beantragen müssen. und bevor nun wieder gemeckert wird, ich muss gesundheitlich erstmal genesen und der Staat soll froh sein wenn er mich auch wenn nicht für immer los ist. wegen Miete usw. hoffte ich halt das ich wenn ich "ortsabwesenheit" dranhänge, mich 2 Wochen später abmelden kann. kommt finde ich aufs gleiche raus , nur mit dem Unterschied das ich mich nicht persöhnlich zumindest nach den maximal 3 Wochen mehr zurückmelden kann


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    Versuch macht klug!


    Versuche es halt!



    Elch