Ich werde mich bald bei der ARGE abmelden wegen längerfristigen Umzug ins Ausland. Meine Frage dazu ist ob ich die 3 Wochen Urlaub geltend machen kann also wenn ich mich z.B. am 15. Dezember ganz abmelde, aber noch bis 31.Dezember "Urlaub"geltend machen kann,somit noch bis 31. Dezember Leistungen+Wohnung bis Ende des Monats bekommen kann? Ohne mich danach natürlich zurückzumelden.
Danke für Antworten
LG
maoex