Zu Vater gezogen + erster Algll antrag

  • Moin,
    Also folgende Situation:
    Ich bin von meiner Mutter zu meinem Vater gezogen. Nun hab ich bis zum 18.09. Anspruch auf Alg.1 gehabt, und muss dann jetzt einen Antrag auf ALG2 ausfüllen leider sind da einige stellen, wo ich nicht weiter weiß.
    Erstmal die Sache mit der Bedarfsgemeinschaft. Da ich erst 20 bin, und bei meinem Vate wohne, bilden wir ja laut antrag eine Bedarfsgemeinschaft. Jetzt hab ich aber auch im Internet gelesen, das es keine ist, solange man kein gemeinsames Konto hat und so etwas, was auch nicht der Fall ist, was muss ich da nun nehmen?
    Man muss ja dann auch noch einige Anlagen wie z.B. die Anlage EK ausfüllen. Nur steht da einmal drinne Antragssteller und angaben einer weiteren Person auf die sich die Angaben beziehen. Dort müsste ich dann als Antragssteller mich reinsetzen, und ins andere meinen Vater, der dann auch den Zettel ausfüllen muss, bzw. vom arbeitgeber ausfüllen lassen muss? Das ist alles so ein schwieriger Kram, ich blick da nicht durch. :(
    Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.


    Mit freundlichen Grüßen,
    whitewolf

  • Da du sicherlich nicht der Partner/die Partnerin deines Vaters bist (das wäre Inzest), hat die Frage nach gemeinsamen Konto usw. nichts mit dir und deinem Vater zu tun. Ihr bildet Kraft Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Und zwar, solange du unter 25 bist, solange du nicht ausreichend verdienst und solange du nicht wieder ausziehst (aber bitte jetzt nicht auf die Idee kommen, auszuziehen, das geht bei U25jährigen nicht so einfach).


    Und ja: es müssen natürlich alle angaben zu deinem Vater gemacht werden, also Einkommen, Vermögen usw. Ggf. wird man von dir sogar verlangen, dass dein Vater überhaupt dem Antrag zustimmt. Denn im Falle der Genehmigung von ALG 2 unterliegt er auch den Pflichten eines ALG 2 Empfängers.


    Was verdient denn dein Vater, wie hoch ist eure Miete und was hast du noch für Einkommen (Kindergeld, Unterhalt)? Was macht du beruflich (Ausbildungsberuf)?


    Turtle

  • Also das was meinem Vater übrigbleibt von der Zeitarbeit, und den Abzügen ist glaub ich nichtmal 100€ Also durchfüttern kann er mich definitiv nicht, daher bin ich bis ich eine Arbeit gefunden habe auf Alg2 angewiesen. Ich hab kein Einkommen. Ich habe eine Ausbildung als Verkäufer.

  • Damit kann man nichts anfangen. Wenn ich das will, bleiben mir von meinen 2000 Euro netto auch nur 100 Euro, weil ich mir einen Mercedes SLK auf Raten kaufe oder so...


    Und es gibt durchaus auch ZAF-Tarife, wo man gar nicht so schlecht verdient. Und wenn du erst 20 Jahre bist, bekommst du auch noch Kindergeld...


    Dann stelle deinen Antrag und warte ab,, wenn du nicht möchtest, dass man schonmal rechnet, ob sich die Antragstellung überhaupt lohnt. Deinen Vater solltest du aber wenigstens darüber informieren.


    Denke daran, dass du dich jetzt wieder bei deinem Vater in der Krankenkasse familienversichern lassen musst!


    Turtle

  • Ja mein Vater weiß natürlich davon, hab ihn ja auch mit um Hilfe gebeten, aber der kennt sich damit auch nicht so aus.
    Naja ich geb am Dienstag einfach mein Hauptantrag ab, und dann sollen die mir helfen bei den anderen Sachen die sie noch brauchen, dafür sind sie ja da.^^
    Und er finanziert keinen Mercedes oder sonstiges, bleibt neben Rechnungen und Schulden einfach nix mehr übrig, manchmal isst er ne ganze Woche nur Kartoffeln. :/

  • Siehste... Schulden interessieren das Amt nicht. Meine 1000 Euro Rate für den Mercedes und die 800 Euro, die ich in meine Altersvorsorge investiere von meinen 2000 Euro netto würden das Jobcenter ja auch nicht interessieren. Das sind auch Schuldverbindlichkeiten...


    Wieso bist du eigentlich von der Mutter zum Vater gezogen? Wäre es dir bei deiner Mutter nicht vielleicht besser gegangen?


    Turtle