Hi ihr,
Situation:
Mann arbeitet Vollzeit, 1050 Euro netto. Unterhaltszahlung von 180 Euro an Kind aus erster Ehe.
Frau hat Ausbildung beim Staat beendet - keine Übernahme - da Beamtenverhältnis: kein ALG 1-Anspruch.
Frau hat Minijob mit ca 200 Euro/Monat gefunden.
Frage:
Wer sollte jetzt den Antrag stellen? Die Frau weil sie fast nix verdient (das Gehalt vom Mann wird natürlich angerechnet, das ist klar) oder der Mann (der ja eigentlich selbst keine staatl. Leistung bräuchte)?
Werden die 180 Euro Unterhalt (die auch bezahlt werden) angerechnet bei der Ermittlung des "Verfügbaren" - sprich: abgezogen? Oder läuft das unter "A-Karte"?
Hintergrund:
Ich hab jetzt (bei ner unverbindlichen Erstberatung - die letzte Zahlung die die Frau bekommen hat war für September - da gibts also eh noch nichts vom Amt) immer gehört der Mann müssen einen Antrag stellen... aber derjenige dem das Geld fehlt ist doch die Frau? Nun hab ich Angst die wollen sich (durch Wahl des Antragsstellers) iwi um die Zahlung drücken...