Hi, ich habe vor kurzem einen Brief vom JC bekommen in dem es heisst :
das nach den Landkreisbestimmungen des Landkreises xxx vom 02.04.2009
für meinen 2-Personen-Haushalt (lebe mit meinem Vater zusammen) eine Kaltmiete von 380 Euro als angemessen gilt.
Vater ist Rentner. Ich bin übrigens 39 jahre alt.
Nun habe ich einen Antrag gestellt das meine ganzen Bezüge nochmals überprüft werden sollen.
Da ich vom JC nur 240 Euro insgesamt für Kaltmiete und Nebenkosten erhalten habe. Mir wurden
ungefähr 140 Euro Kaltmiete vorenthalten.
Um meinen Antrag stattzugeben verlangte das JC nun die Nebenkostenabrechnung 2009 und 2010
sowie die Anlage für Heizkosten 2009 und 2010. Ich habe die benötigten Unterlagen sofort zugesendet.
Ein paar Tage später kam ein Brief vom JC das sie nun auch noch einen "Nachweis des Vermieters"
brauchen seit wann die Nebenkosten sich in dieser Höhe befinden. Habe den Vermieter angerufen und
der verwies mich auf die Nebenkostenabrechnungen die er mir jedes Jahr schickt und das als Nachweis
genügen sollte - weil er nix unterschreiben tut und nicht versteht was als "Nachweis" gemeint ist.
Habe das JC angerufen - die aber beharren auf einen "Nachweis" weil sonst meinem Antrag auf Neu-
berechnung nicht stattgegeben wird.
Also, irgendwie fühl ich mich total verarscht vom JC - und denke das es eine reine Massnahme seitens des JC ist um mir meine zustehende Kaltmiete nicht zu erhöhen. Was kann ich machen? was soll ich machen?
Soll ich sofort einen Anwalt konsultieren? Und wie soll ich den Anwalt bezahlen? wie legt man einen Widerspruch ein so dass es vor das Sozialgericht geht? Muss ich einen Antrag beim Sozialgericht stellen? Das Recht ist wie gesagt auf meiner Seite da ich diesen Beleg seitens des Jc habe was bestätigt dass für meinen 2-Personenhaushalt für meine Wohngegend eine Kaltmiete von 380 Euro als angemessen gelten.
Ich brauche dringend Rat - kann das JC auf diesen mysteriösen "Nachweis" bestehen und was genau meint
das JC damit? sind die Nebenkostenabrechnungen und meine Kontoauszüge nicht genug Nachweis?
Gibt es einen § was bestätigt das die Nebenkostenabrechungen und der Anhang für Heiz - und Betriebskosten vollkommen
ausreicht und das man den Vermieter nicht mit diesem mysteriösen "Nachweis" behelligen darf? Ist mein Vermieter aus Datenschutzrechtlichen
Gründen nicht davor gefeit irgendetwas zu unterschreiben und dem JC zukommen zu lassen? Kurz, kann mein Vermieter in die Pflicht genommen
werden wegen dieses "Nachweises" ?
Viele Grüße , der Verzweifelte PalimPalim.