nebenkosten 2009 2010

  • Hi, ich habe vor kurzem einen Brief vom JC bekommen in dem es heisst :
    das nach den Landkreisbestimmungen des Landkreises xxx vom 02.04.2009
    für meinen 2-Personen-Haushalt (lebe mit meinem Vater zusammen) eine Kaltmiete von 380 Euro als angemessen gilt.
    Vater ist Rentner. Ich bin übrigens 39 jahre alt.


    Nun habe ich einen Antrag gestellt das meine ganzen Bezüge nochmals überprüft werden sollen.
    Da ich vom JC nur 240 Euro insgesamt für Kaltmiete und Nebenkosten erhalten habe. Mir wurden
    ungefähr 140 Euro Kaltmiete vorenthalten.


    Um meinen Antrag stattzugeben verlangte das JC nun die Nebenkostenabrechnung 2009 und 2010
    sowie die Anlage für Heizkosten 2009 und 2010. Ich habe die benötigten Unterlagen sofort zugesendet.


    Ein paar Tage später kam ein Brief vom JC das sie nun auch noch einen "Nachweis des Vermieters"
    brauchen seit wann die Nebenkosten sich in dieser Höhe befinden. Habe den Vermieter angerufen und
    der verwies mich auf die Nebenkostenabrechnungen die er mir jedes Jahr schickt und das als Nachweis
    genügen sollte - weil er nix unterschreiben tut und nicht versteht was als "Nachweis" gemeint ist.


    Habe das JC angerufen - die aber beharren auf einen "Nachweis" weil sonst meinem Antrag auf Neu-
    berechnung nicht stattgegeben wird.


    Also, irgendwie fühl ich mich total verarscht vom JC - und denke das es eine reine Massnahme seitens des JC ist um mir meine zustehende Kaltmiete nicht zu erhöhen. Was kann ich machen? was soll ich machen?
    Soll ich sofort einen Anwalt konsultieren? Und wie soll ich den Anwalt bezahlen? wie legt man einen Widerspruch ein so dass es vor das Sozialgericht geht? Muss ich einen Antrag beim Sozialgericht stellen? Das Recht ist wie gesagt auf meiner Seite da ich diesen Beleg seitens des Jc habe was bestätigt dass für meinen 2-Personenhaushalt für meine Wohngegend eine Kaltmiete von 380 Euro als angemessen gelten.


    Ich brauche dringend Rat - kann das JC auf diesen mysteriösen "Nachweis" bestehen und was genau meint
    das JC damit? sind die Nebenkostenabrechnungen und meine Kontoauszüge nicht genug Nachweis?


    Gibt es einen § was bestätigt das die Nebenkostenabrechungen und der Anhang für Heiz - und Betriebskosten vollkommen
    ausreicht und das man den Vermieter nicht mit diesem mysteriösen "Nachweis" behelligen darf? Ist mein Vermieter aus Datenschutzrechtlichen
    Gründen nicht davor gefeit irgendetwas zu unterschreiben und dem JC zukommen zu lassen? Kurz, kann mein Vermieter in die Pflicht genommen
    werden wegen dieses "Nachweises" ?


    Viele Grüße , der Verzweifelte PalimPalim.

  • Hallo. Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der auf Sozialrecht spezialisiert ist (alle "anderen" müssten sich zu lange selbst in die Gesetze einlesen...) . für diesen kannst du natürlich die Beratngskosten und - wenn es vor gericht geht - aus die Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Also bezahlst du nichts. ansonsten weiß ich nicht, wie bei euch der mietspiegel ist usw. aber wenn du schreibst, es wäre angemessen, dann sehe ich doch gute chancen für euch.

  • Was du als erstes machen solltest, ist etwas viel weniger aufwendiges: Frag beim JC nach, was das für ein Nachweis sein soll, wie der auszusehen hat. Und ob die damaligen Nebenkostenabrechnungen als Nachweis genügen.


    Denn deine Nachfrage "Was genau meint das JC mit diesem Nachweis" zeigt zumindest mir, dass es da an der notwendigen Kommunikation zwischen dir und dem JC mangelt. Vielleicht wollen sie nichts weiter als ein unterschriebenes Schriftstück deines Vermieters, der darin bestätigt, seit wann die Nebenkosten in dieser Höhe liegen. Wer weiß? Und sowas sollte ja machbar sein.


    Man kann einfach viele Dinge klären, ohne dass man gleich zu irgendeinem Gericht rennt. Da erspart man sich viel Stress und Ärger, auch wenn du ganz offensichtlich im Recht bist.

  • danke, für die tipps. ich hab angerufen und die haben gesagt das sie einen nachweis wollen seit
    wann die :


    -kaltmiete X euro betragen


    - heizkosten X euro betragen


    - betriebskosten X euro betragen


    habe jetzt einen unterschriebenen brief vom meinem vermieter bekommen


    in dem es heisst : sehr geehrter bla bla bla..


    hiermit bestätige ich das die kaltmiete die nebenkosten und die betriebskosten seit acht jahren
    sich in dieser höhe befinden bla bla bla, und unterschrift


    werde es heute absenden, mal sehen was dann passiert.


    wenn es dem JC nicht langen sollte dann muss ich tatsächlich einen fachanwalt einschalten um zu
    meinem recht zu gelangen.


    ich finde es aber bescheuert das das JC überhaupt einen persönlichen nachweis von meinem vermieter
    verlangen darf - das muss doch schon alleine aus datenschutzrechtlichen gründen nicht gehen, zumal,
    die nebenkostenabrechnung und der anhang für heiz und-betriebskosten als nachweis gelten müssten.


    erstmal danke für eure antworten, ich komme wieder.


    viele grüße, der verzweifelte PalimPalim