Hallo,
ich habe bezüglich meiner Problematik bereits gegoogelt und auch die Forensuche genutzt, habe dennoch einige Fragen und würde mich freuen, wenn mir da jemand weiter helfen kann.
Vorweg kurz etwas zu unserer Situation. Mein Freund und ich leben in einer gemeinsamen Wohnung. Ich bin in schulischer Ausbildung und habe einen 400 Euro Job. Zudem erhalte ich finanzielle Untertsützung von meinen Eltern auf freiwilliger Basis, ich bin über 25. Mein Freund ist Selbstständig. Leider läuft es mit der Selbstständigkeit zur Zeit nicht so gut, da die Kunden zur Zeit wegbleiben. Finanzielle Reserven und Ersparnisse sind auch aufgebraucht. Um die Kosten der nächsten Wochen decken zu können, werden wir am Wochenende unsere Motorräder verkaufen. Das ist jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die Kredite sowie laufenden Kosten laufen ja weiter und alleine mit meinen Einnahmen können wir nicht alles stemmen. Deswegen wollen wir kommende Woche bei der ArGe vorsprechen. Wir machen dies nur ungern, möchten jedoch auch vermeiden mit der Firma in die Insolvenz zu geraten.
Nun zu meinen Fragen:
Wir haben eine Wohnung (100 m2), welche jedoch auch einen Büroraum und einen Empfangsbereich für Kunden beinhaltet. Sowohl auf den Büroraum als auch auf den Empfangsbereich sind wir im Rahmen der Selbstständigkeit zwingend angewiesen. Hat man als Aufstocker einen Anspruch darauf oder werden nur die Kosten, welche der Regelsatz für Unterkunft hergibt, berücksichtigt?
Kann die private Krankenversicherung meines Freundes bestehen bleiben oder muss er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Mein Freund wurde vor kurzem geschieden. Vor der Scheidung wurde bereits anwaltlich bei seiner Ex Trennungsunterhalt geltend gemacht, sie zahlt jedoch nicht. Dieser wird nun eingeklagt, was natürlich noch etwas dauern kann bis die dann rückwirkende Zahlung kommt. Ursprünglich wurde damals, als finanziell noch alles gut aussah, kein nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung vereinbart. Nun haben wir gelesen, dass man diesen doch beantragen kann wenn man andernfalls gezwungen ist Sozialleistungen zu beantragen. Freiwillig wird seine Ex vermutlich nicht zahlen, so dass man auch diesen dann wohl einklagen muss. Finanziell ist seine Ex in der Lage zu zahlen. Welche Auswirkungen hat der bestehende Unterhaltsanspruch auf die ArGe? Kann dieser ggf. sogar durch die ArGe bei seiner Ex geltend gemacht werden?
Vermögen haben wir keines mehr, bis auf die Motorräder welche nun auch verkauft werden und somit weg sind. Mein Auto haben wir bereits vor 4 Monaten verkauft. Nun haben wir nur noch ein Auto, welches jedoch auch als Firmenwagen dient und für die Selbstständigkeit von existentieller Wichtigkeit ist. Privatfahrten machen wir damit nur sehr selten. Wenn ich es richtig verstanden habe, können wir das Auto ja aber behalten da es dienstlich gebraucht wird. Zählt dann der volle Wert als Vermögen oder zählt es nur anteilig?
Ich freue mich über alle Tipps und Ratschläge.
Danke schon Mal im vorraus.
Viele Grüße,
Katzentatze