KU Kindergeldanrechnung

  • Hallo Claudinchen,


    Bei diesem Urteil ging es um den nachranigen Ehegatten Unterhalt, bei dem vorher die hälfte des Kindergelds als Einkommen des Betreuenden Elternteils angerechnet wurde.
    Das Kindergeld steht ebenfalls dem Kind zu und ist gesamt für dieses zu verwenden, genauso wie der Unterhalt. Was aber nichts an der höhe des Unterhaltsbetrages ausmacht. Es gibt weder mehr noch weniger.


    Wen Du verstanden hast der Unterhaltszahler müßt nun den vollen Bedarfsbetrag zahlen liegst Du falsch.



    gruß Sundown