Anrechnung der Verletztenrente mit immateriellen körperlichen Schaden
Ich hatte 1991 einen schweren Arbeitsunfall, und durch ihm muste meine linke Handgelenk und das Daumengrundgelenk Operativ steif gelegt werden. Von der Bg her gibt es keiner leih Probleme, nur mit Hartz4. Ich habe auf ihr 40% Mde bekommen. Aber die Arge meinte sie müste meine Unfallrente voll anrechnen, trotz Immatriellen Köperlichen Schaden. Nun meine Frage laut dem alten SGB 2 § 11 Abs.3 Nr.2 und § 253 des BGB und dem neuen SGB 2 §11a dürften sie ja ganicht anrechen.
Sie berufen sich darauf das es Opfer Entschädigungs Gesetz nicht greifen tut, weil das BSG im Jahre 2007 entschieden hat das die Unfallrente voll auf Hartz4 angerechnet werden darf. Egal ob ich den Schaden habe oder nicht , und soll von Hartz4 begin an ca 11500 an die Arge zurück zahlen. Ich habe da schon mehr fach wiederspruch eingelegt und immer ohne erfolg. Ob wohl ich die ersten paar male den Bescheit von der BG vor gelegt hatte ,und mir immer wieder gesagt wurde das ist unrelevand sie wird wegen meinen Schadens nicht auf Hartz4 an gerechnet. Und nun darf ich die Summe unter anrechnung meiner Rente zurück zahlen.
Denn sie ziehen sie einfach von Hartz4 ab, ich bin an überlegen ob ich nicht das Sozialgericht einschalte. Geht das auch noch so das es komplett rückwirkend auf gehoben wird, und sie mir die ein behaltene Leistung und die geleisteten rück zahlungen wieder aus zahlen?
Es wird einfach an gerechnet ohne sich die Gutachten an zu sehn und durch zu lesen.
Ist das in Ordnung?
Vielleicht weiß einer mehr ob es ein Immatrieller schaden ist, der nicht an gerechnet werden darf?