nach dreimaliger Neuberechnung nun Rückzahlungsforderung

  • Hallo,


    Vor ca. 3 Wochen ist mír ein Brief des AA in Haus geflogen auf dem mir erklärt wurde, dass ich für den Januar 2011 zuviel Geld bekommen habe. Nachdem ich nun meine Unterlagen durchgegangen bin, habe ich festgestellt, dass ich für den Januar insgesamt drei Briefe bekommen habe, die meinen Bedarf regelmäßig neu berechnet haben. Im Januar ist bei mir nichts Besonderes passiert, ich habe mir was dazu verdient und das schon seit August 2010. Arbeitslos geworden bin ich dann erst wieder im Februar.


    Ich habe gegen diesen Brief Widerspruch eingelegt und verlangt, dass Sie mir zumindest verständlich darlegen wie es möglich ist, dass ich nach dreimaliger Neuberechnung, nun auf einmal zuviel erhalten haben soll und nichts weiter als ein Ablehnung meines Widerspruches bekommen. Die Aussage ist: "Wir irren uns nicht, sie haben zuviel bekommen."


    Mein Problem ist, dass ich jetzt mit einem Studium anfangen werde und schon in eine neue Stadt gezogen bin. Ich brauche mein ganzes Geld um über die Runden zu kommen, bis ich Bafög erhalte.


    Kann ich irgendetwas tun oder muss ich das jetzt wirklich zurückzahlen?

  • Wenn die zu faul sind dir dir Rechnung genau darzulegen, und du meinst nicht zuviel bekommen zu haben, musst du gegen den Ablehnungsbescheid Klage einreichen, steht doch auch hinten drauf, welche Rechtsmittel du einlegen kannst.


    Ab zum Sozialgericht, alle relevanten Unterlagen und Ausweis mitnehmen, beim Rechtspfleger kann man eine Klage aufschreiben lassen, und fertich ist die Laube!!!:D


  • Hast du "Briefe" oder "Bescheide" bekommen? Hast du schon mal die Berechnungsblätter mit vorherigen Berechnungsblättern verglichen um festzustellen, wo genau jetzt anders gerechnet wird? Wenn ja, ist es nachvollziehbar?


    Wenn es ein Bescheid war und du Widerspruch eingelegt hast, wie genau lautete die Begründung? Und was hast du überhaupt zurückbekommen, einen normalen Brief oder einen neuen Bescheid?

  • Ist doch zwischenzeitlich egal, wenn über seinen Widerspruch abschlägig entschieden wurde (offensichtlich ein Kurzbescheid). Dann kann er nur noch Klage erheben.


    Der Ratschlag, sich die 3 Bescheide vom Januar mal zu Gemüte zu führen und mal zu schauen, ob der erste Bescheid einen höheren Betrag als der letzte ausweist und wieso: das ist eine gute Idee, die der TE auch machen sollte. Da er demnächst studieren möchte, sollte er auch intellektuell dazu in der Lage sein.


    Turtle

  • Ich wollte nur nachfragen, weil die ja sicher nicht geschrieben haben "wir irren uns nicht", sondern das vermutlich genauer begründet haben. Daraus könnte man, wenn man es mal wirklich auch genau liest, erkennen ob richtig oder falsch gerechnet wurde.

  • Glaub mir, wenns pressiert gehen auch Kurzbescheide raus mit "Alles geprüft und für richtig befunden.". Unschön, aber durchaus eben an der Tagesordnung.


    Würde ich maximal bei einem Widerspruch machen, der ohne Begründung eingelegt wurde. Bei einem gegen eine AuE würde ich immer einen ausführlichen machen.


    Turtle