Ein Kind ist Unterwegs ;-) Wie wird das nun verteilt?

  • Hallo erstmal hier im Forum. Ich habe mal eine Frage. Ich habe bereits einen Sohn (14 Jahre), der bei seiner Mutter lebt. Ich zahle ihm einen Unterhalt von 356 Euro/Monat. Das mache ich sehr gerne,
    Nun bekommt meine baldige Frau und ich Nachwuchs. Jetzt wird alles ein wenig eng finanziell.
    Ich habe das mit dem Eigenbedarf gelesen. 950 Euro, in welche 340 warmmiete eingerechnet sind.
    Jetzt wohne ich aber nicht in Miete sondern zahle Darlhen an die Bank für ein Hause ab. Teilweise durch Bausparverträge und Darlehen. Die Höhe beläuft sich auf ca. 580 Euro im Monat. Heizkosten sind weitere 120 Euro. Wir das auch angerechnet?
    Ich möchte das es beiden Kindern gut geht und will das auch richtig machen.


    Ich verdiene 1600 - 1700 Monat Netto, je nach Schicht.


    Davob geht ab :


    356,- Unterhalt
    580,- Darlehen
    120,- Heizkosten
    125,- Finanzierung Auto


    Dann bleibt noch zwischen 425 und 525 Euro übrig.. Das macht mir jetzt ein wenig Angst. Hier ist ja noch kein Strom, Versicherungen, Essen, mein neues Kind etc. eingerechnet :-(
    Mein Lebensgefährtin (heiraten nächsten Monat) wird Elterngeld bekommen, aber doch nur ein Jahr.


    Wird meine Unterhaltspflich dann ein wenig gesenkt?
    Vielen Dank schonmal, mache mir nur Sorgen nicht richtig für die Kinder aufkommen zu können.

  • Hallo,


    ich denke nicht, dass der bisherige Unterhaltsbetrag an das 14jährige Kind herabzusetzen ist.


    Dein SB ggü. beiden minderjährigen Kindern beträgt 950€.


    Gehe ich von einem monatlichen unterhaltsrelevantem Einkommen von 1.600€ aus, leistest Du an das 14jährige Kind 356€ und auf das neue Kind würde 241€ entfallen.


    Verbleiben 1.003€ und Dein SB ist gewahrt. Wobei auch die 241€ in eurer Familienkasse verbleiben.


    Das Problem bei euch dürfte sein, dass Du aus einem relativ geringen Einkommen eine recht hohe Darlehnslast bedienst.


    Selbst wenn Du in die EK-Stufe 1 der DDT rutschen würdest, fallen immer noch 334€ für das 14jährige Kind an.


    Wenn Du demnächst heiraten solltest, könntest Du die St.Kl. 3 wählen, dann würde sich Dein Netto-EK etwas erhöhen. Allerdings würde das unterhaltsberechtiget Kind daran ebenfalls partizipieren, wenn Du dadurch in eine höhe EK-Stufe kommst.


    LG chico

  • Hallo Chico,
    vielen Dank für das ausrechnen. Wir müssen dann den Gürtel ein gutes Stück enger schnallen.
    Ich habe mal gehört, dass Schulden für ein Auto ebenfalls abgezogen werden. Ist da was dran?
    Stimmt es denn, dass in dem Selbstbehalt 360 Euro Warmmiete enthalten sind? Wenn ja,ist das auch sehr knapp kalkuliert. Bei uns bekommt man, wenn man Glück hat, ne 1 Zimmer Wohnung für das Geld..


    Ich möchte es nochmal sagen. Ich will nicht irgendwie tricksen oder um den Unterhalt rumkommen. ICh liebe meine Kinder und ihnen soll es gut gehen. Aber auch beiden gleich. Und das ist dann nicht mehr der Fall. Mein neues Kind wird Abstriche machen müssen.

  • Guten Morgen,


    Zitat

    dass Schulden für ein Auto ebenfalls abgezogen werden


    Anschaffungskosten für einen PKW sind in der Regel mit der KM-Pauschale für die berufsbedingten Aufwendungen abgegolten. EIn Kredit wäre damit nicht bereinigend anzusetzen.
    Schau mal in die Leitlinien des für Dich zuständigen OLG. Dort findest Du die bereinigungsmöglichkeiten unter Punkt 10.ff


    Wenn Du mit den 360€ für Wohnkosten nicht auskommst, müsstest Du hierfür höhere Kosten geltend machen. Ob das dann zum Erfolg führt, ist immer von Einzelfall abhängig.


    Du solltest aber auch bedenken, dass Du nach § 1603 BGB verpflichtet bist, für alle Kinder den Mindestunterhalt zu leisten. Dieser beträgt für das 14jährige Kind 334€, für das neue Kind 225€. Darunter wirst Du nur schwer kommen. Denn nach § 1603 (2) BGB unterliegts Du ggü. den minderjährigen Kindern einer Gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Heißt, Du musst alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den MUH zu leisten.


    Könnte Dein zukünftieg Frau nach der Elternzeit denn wieder arbeiten? Wäre wohl nicht das Falscheste.


    LG chico

  • Ja klar. Wir werden das Elterngeld auf 2 Jahre ausweiten, danach wird sie wieder, zumindest auf 400 Euro Basis, arbeiten gehen. Damit kommen wir dann rum.
    Ich will aber kein Rechtstsreit daraus machen. Ich denke, ich werde mich mit der Mutter des Kindes mal zusammen setzen. Sie verdient sehr viel mehr, wie auch ihr Lebensgefährter. Wenn es nur 50 Euro weniger wäre, also 306 Euro, wäre ich schon sehr zufrieden.

  • Ja.. ich habs gelesen. Ist nicht immer fair. Ich bekomme das aber irgendwie hin. Bei anderen Vätern siehts bestimmt schlechter aus. Würde man bedenken, dass das Kind noch bei einem wohnen würde, hätte manch einer das Geld nicht und man wäre trotzdem glücklich. Meine zukünftige und mein Kind haben halt jetzt nicht so viel zur Verfügung, dass finde ich sehr schade. Die Balance stimmt da irgendwie nicht.
    Aber es gibt auch genügend schwarze Schafe, die keinen Unterhalt zahlen, dass geht garnicht.

  • Hallo,


    also so ganz stimmen die Antworten hier nicht.


    1. Man geht immer vom Bereinigtem Netto aus.


    2. Die Zinsen die auf das Haus anfallen, sind abzugfähig.


    3.Reduziert sich der KU an das erste Kind um Mindestens eine Stufe, da dann 2 Unterhaltsberechtigte vorhanden sind.


    4. Muß auch der Kontrollbetrag beachtet werden, der in einem solchen Fall greift und es auch so zu einer herrabsetzung der KU beträge kommt.


    5. Was den Nebenjob angeht, kann man das nicht Pauschal sagen, hier sind weitere Faktoren zu beachten wie Arbeitszeit, weitere Kinder Im Haushalt(Kind 2 braucht seinen Vater auch), wie oft ist das Außerhaus lebende Kind beim Vater, hat man eine Vollzeit bsp. OLG.Saarbrücken sagt "Ein Nebenjob ist bei Vollzeit nicht zumutbar" also auch abhängig vom OLG.


    gruß Sundown

  • Hallo,


    natürlich geht man vom bereinigten EK aus. Allerdings würde der TS dann immer noch in der EK-Stufe 1 landen. In dem Fall werden 334€ für das 14jährige Kind fällig. Dann wäre auch der Bedarfskontrollbetrag gesichert, welcher in EK-Stufe 1 ja nun mal dem SB entspricht.


    Zitat

    2. Die Zinsen die auf das Haus anfallen, sind abzugfähig.


    Wäre denkbar, im Rahmen der sekundären Altersvorsorge. Allerdings nur dann, wenn es dadurch nicht zu einer Mangelfallberechnung kommt.


    Wie der TS schrieb, lebt die KM in gesicherten finanziellen Verhältnissen. Daher wird sie wohl nicht in die Situation kommen Tranferleistungen für sich oder das Kind zu beantragen. In dem Fall könnte der TS tatsächlich das Gespräch mit der KM suchen und einen Zahlbetrag unterhalb des Mindestunterhalts vereinbaren.


    Zitat

    3.Reduziert sich der KU an das erste Kind um Mindestens eine Stufe, da dann 2 Unterhaltsberechtigte vorhanden sind.


    Es ist nicht bekannt, ob bei der bisherigen Berechnung gestuft wurde. Einkommen und Unterhalt für das Kind entsprechen z.Zt. der EK-Stufe 2, bei bisher nur einem Unterhaltsberechtigtem. Demnach scheit bisher nicht gestuft worden zu sein..


    LG chico

  • Hallo und vielen Dank für Ihre Ausführungen. Das mit dem Berarfskontrollbetrag habe ich nun gelesen und verstanden. Es bedeutet für mich, eine EK zurück. Hilft schon ein wenig.
    Dann habe ich gelesen, dass ich eine Pauschale von 5% vom Nettoeinkommen für Arbeitsaufwengungen zu Abzugsfähig sind.
    Und wie sieht es mit dem Kredit für das Auto aus? Ich benötige es ja um überhaupt arbeiten gehen zu können.


    Ich verstehe den Satz bezüglich Zinsen vom Haus nicht : "Wäre denkbar, im Rahmen der sekundären Altersvorsorge. Allerdings nur dann, wenn es dadurch nicht zu einer Mangelfallberechnung kommt".


    Ebenfalls verstehe ich den Satz nicht . "Es ist nicht bekannt, ob bei der bisherigen Berechnung gestuft wurde. Einkommen und Unterhalt für das Kind entsprechen z.Zt. der EK-Stufe 2, bei bisher nur einem Unterhaltsberechtigtem. Demnach scheit bisher nicht gestuft worden zu sein.."


    Können Sie mir das erklären, dann kann ich etwas dazu schreiben. Vielen Dank-

  • Guten Tag Hallo Hilfe,


    - Nun Abzugsfähige Zinsen bedeutet: Solange der Mindestunterhalt gezahlt wird kann man das Haus als Altersvorsorge ansehen, da es wohl durch eine Finanzierung erworben wurde entstehen bei der Bank Zinsen, diese können sich nun als Abzugsfähig Einkommensmindert dargelegt werden, wenn man also 2000€ Zinsen zahlt kann man das Jahresnetto so um 2000€ mindern.


    - Aufstufung bedeutet, je nach OLG wird bei nur einem Unterhaltsberechtigtem eine Stufe höher gezahlt als man in der Tat verdient. Bsp. Netto 1600€ dies wäre EK2 bei 105%, zahlen müßte man aber EK3 bei 110%, bei einem 2. Kind wie in deinem Fall würde man nun zurückfallen auf EK2 da jetzt für 2 Kinder Unterhalt geschuldet wird. Kommt man aber nun an den Kontrollbetrag wird weiter runtergestuft, bis das Verhältnis stimmt.


    gruß Sundown

  • Ah. vielen Dank. Und diese Zinsen sind nur dann Abzugsfähing wenn es nicht zu einer Mangebedarfsberechnung kommt?


    An wen kann ich mich da denn offiziell wenden, also wer macht so etwas neutral und ist unpartheisch? Ich will das richtig machen und nicht über den Tisch gezogen werden. Habe da ein wenig bammel das nur vom Jugendamt berechnen zu lassen, da die immer auf der Seite der Kindesmutter sein werden (ich weiß, ist mein Vorurteil).

  • Ah. vielen Dank. Und diese Zinsen sind nur dann Abzugsfähing wenn es nicht zu einer Mangebedarfsberechnung kommt?


    An wen kann ich mich da denn offiziell wenden, also wer macht so etwas neutral und ist unpartheisch? Ich will das richtig machen und nicht über den Tisch gezogen werden. Habe da ein wenig bammel das nur vom Jugendamt berechnen zu lassen, da die immer auf der Seite der Kindesmutter sein werden (ich weiß, ist mein Vorurteil).


    Vielleicht jemand ne abschließende Antwort für mich?