Ich (52) Mutter zu mir nehmen (80) - Hilfe!

  • Hallo,
    Bin neu im Forum und hab mal eine Frage. Hoffe kann mich klar genug ausdrücken und ihr könnt mir helfen.


    Ich (52 Jahre alt) beziehe seit einem Monat Hartz 4. Außerdem bekomme ich 380 euro Witwenrente. Leider ist meine Wohnung zu groß (76 qm) und ich wurde aufgefordert, aus dieser auszuziehen. Meine Mutter (80 Jahre alt) wohnt bei mir in der Nähe und braucht meine Hilfe bei der Erledigung des Haushalts (Plegebedürftigkeit wurde beantragt, aber noch nicht genehmigt). Es ist für mich nahezu unmöglich eine kleine Wohnung (45 qm wie vom Amt gefordert) in diesem Wohnort zu finden, um in der Nähe meiner Mutter bleiben zu können.
    Jetzt meine Überlegungen:
    1. Würde es Sinn machen, meine Mutter zu mir zu nehmen, oder würde dann ihre Rente (plus ihre Witwenrente) auf meine bezogene Leistung angerechnet werden? Würden wir als Hausgemeinschaft gelten, oder könnte man das umgehen? Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass ich aufgrund meiner Witwenrente nur ne Leistung von 12 Euro bekomme und 500 euro für die Miete meiner Wohnung. (Aber nicht mehr lange..in 2 Monaten nur noch knapp 300 euro).
    2. Könnte ich es durchsetzen, in meiner Wohnung zu bleiben, falls bei meiner Mutter die Plegebedürftigkeit anerkannt werden sollte? Dabei meine ich, dass sie in ihrer Wohnung wohnen bleibt und ich in meiner (viel zu großen).
    3. Wie lange wird mir meine zu teure Wohnung höchstens bezahlt? In einem Schreiben vom Amt stand 3 Monate..im Internet hab ich aber was von 6 Monaten gelesen. Was stimmt?


    Ich danke euch schonmal vielmals für eine Antworten.
    Elfi

  • du kannst mit deiner mutter eine hausgemeinschaft bilden. ihre rente wird nicht auf deine leistungen angerechnet. mach mit ihr einen untermietvertrag. dabei sollte aber die Miethöhe der hälfte der tatsächlichen mietkosten sein, also 250 euro. du würdest dann 250 € vom amt bekommenund mit den 380 €witwenrente deinen lebensunterhalt bestreiten müssen. in etwa so werden die zahlen ausfallen. ich glaube 16 € würdest du dann noch als hilfe zum lebensunterhalt bekommen.

  • Danke erstmal für die Antwort.
    Wie sieht denn ein solcher Untermietvertrag aus? Ich dachte dabei könnte ich nur die qm für ein Zimmer angeben..ist es auch möglich die qm für das Wohnzimmer, Küche, Flur und Bad anteilig unterzuvermieten (in diesem fall zur Hälfte)? Wenn wir eine hausgemeinschaft bilden, heißt das dann nicht, dass davon ausgegangen wird, dass meine Mutter mich ebenfalls finanziell unterstützt und dementsprechend meine Leistung gekürzt wird? Müssten wir nicht eine Wohngemeinschaft bilden, damit dies nicht geschieht? Oder irre ich mich da?

  • was du in den mietvertrag rein schreibst ist zweitrangig. es darf nicht nach abzocke aussehen. du teilst dir die wohnung inkl. küchen-und badnutzung mit deiner mutter und sie bezahlt die hälfte der warmmiete.
    deine mutter ist nicht verpflichtet, dich zu unterstützen, da du älter als 25 Jahre bist. das geht der arge also nichts an, noch kann sie davon ausgehen.