In welcher Höhe wird das Gehalt bzw. ALG 1 angerechnet?

  • Ich bin durch eine Kündigung gezwungen, eine neue Wohnung zu suchen. Ich habe jetzt ein Angebot einer Wohnung, in der zuvor eine WG und deren Kosten in angemessenen Umfang sind.


    So weit, so gut.


    Ich hatte jetzt die Idee, evtl mit meiner Partnerin dort eine neue BG zu bilden.Sie bekommt momentan ALG 1 in Höhe von ca. 660,-, bzw. durch eine Aushilfstätigkeit max. ca 880,-.


    Kann mir jemand sagen, wie ich einen ungefähren Wert ermitteln kann, ob und in welcher Höhe hier Abzüge von meinem Regelsatz zu erwarten sind?


    Falls die Abzüge zu hoch sind, würde ich eben alleine mit jemandem Fremden ein WG bilden.


    Danke im voraus für die Mühe und falls noch Angaben fehlen, liefere ich die gerne nach.

  • Hallo Kitty (ich muss gerade schmunzeln, weil ich fast ein "e" geschrieben hätte *g*),


    zuerst mal vielen Dank für die rasche Antwort


    Auf die Idee bin ich echt noch nicht gekommen, aber wie würde denn das dann nach einem Jahr berechnet? Es mag jetzt bauernschlau klingen, aber wer will mir das nach einem Jahr nachweisen?


    Am liebsten wäre mir die einfache und ehrliche Lösung, aber ich habe noch keine Möglichkeit gefunden, sowas zu berechnen, weil ich natürlich nicht von ihrem Geld leben möchte. Abgesehen davon hoffe ich doch, in nicht allzuferner Zukunft wieder eine regelmäßige Arbeit zu haben.


    Ich finde es irgendwie sehr unbefriedigend, dass ich zu diesem Thema aus offizieller Sicht keine verwertbaren Informationen bekomme, um eine solche Entscheidung fällen zu können ...


    Weißt du oder jemand anderes vielleicht einen Rechner im Internet oder einen Art Anleitung, wie ich mir d wenigstens eine grobe Vorauskalkulation erstellen kann?

  • Es gibt ALG 2 Rechner die du probieren kannst aber wenn du mit deiner Freundin gleich eine BG bilden willst dann würde ihr Einkommen bis auf einen Freibetrag aus der Nebentätigkeit auf deine Leistungen angerechnet.Somit hättest du weniger als jetzt.Es gibt ja die Möglichkeit das du mit ihr zusammnen eine Wohnung beziehst und eben beim JC angibst noch nicht mit ihr gemeinsam zu wirtschaften.Das hat nichts mit unehrlich zu tun.Du wirst hier keine Infos bekommen die auf einen Betrug hinaus laufen.Dazu ist dieses Forum nicht gemacht.Du hast entweder die Möglichkeit gleich eine BG anzugeben dann wird das Geld auch gemeinsam berechnet oder du gibst die Probezeit an.Im übrigen weiß das JC ja genau wann das Jahr rum ist und dann wird davon ausgegangen und ist auch Gesetztmäßig verankert das ihr danach zusammen auch füreinander einsteht genau wie in einer Ehe.

  • Bitte entschuldige, ich wollte nichts Unehrliches unterstellen und genauso wenig natürlich solche Infos erhalten. Genau das trifft unsere Situation, nach über 20 Jahren mit meiner bisherigen Partnerin kann ich auch noch nicht so schnell wieder diese gegenseitige Verantwortung tragen. Was genau muss ich gegenüber dem Jobcenter denn angeben, damit das mit der Probezeit gerechnet wird? Was muss ich dabei vielleicht noch beachten?
    Wie kommt es zu dieser Grenze von einem Jahr? Ich weiß nicht, ob ich mir nach einem Jahr da schon so sicher bin, auch wenn ich mir das wünsche.

  • Du müßtest nur angeben das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und dementsprechend auch nicht füreinander einsteht. Warum es nun gerade ein Jahr ist kann ich dir auch nicht sagen. Nach dem Jahr müßtest du nachweisen das ihr weiterhin nicht gemeinsam wirtschaftet. Allerdings könntest du da Schwierigkeiten bekommen denn ob dir das JC das dann weiterhin glaubt weiß ich nicht. Probiere es halt.