Ich bin durch eine Kündigung gezwungen, eine neue Wohnung zu suchen. Ich habe jetzt ein Angebot einer Wohnung, in der zuvor eine WG und deren Kosten in angemessenen Umfang sind.
So weit, so gut.
Ich hatte jetzt die Idee, evtl mit meiner Partnerin dort eine neue BG zu bilden.Sie bekommt momentan ALG 1 in Höhe von ca. 660,-, bzw. durch eine Aushilfstätigkeit max. ca 880,-.
Kann mir jemand sagen, wie ich einen ungefähren Wert ermitteln kann, ob und in welcher Höhe hier Abzüge von meinem Regelsatz zu erwarten sind?
Falls die Abzüge zu hoch sind, würde ich eben alleine mit jemandem Fremden ein WG bilden.
Danke im voraus für die Mühe und falls noch Angaben fehlen, liefere ich die gerne nach.