ALG 1 und ALG 2, Einstiegsgeld oder GRündungszuschuss?

  • Hallo,


    ich habe ein paar Fragen zur Gründung eines Online-Geschäfts.


    Ich war in den letzten 2 1/2 Jahren berufstätig, bin nun ab 1.10 arbeitslos. Laut ALg 1 Rechner stehen mir monatlich ca. 460 € ALG 1 zu, zusätzlich muss ich aber, da dieser Betrag meine Miete, Strom etc nicht deckt, ALG 2 beantragen. Womit ich dann monatlich ca. 550 € zur Verfügung hätte.


    Laut INternet bekommt man Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten ALG 1 + 300 € für Sozialleistungen. BEkomme ich dann die 460 €, die ich ab 1.10 bekomme + 300 € oder 460 € ALG1, die mir ja ab 1.10 zustehen + nochmal 460 € und 300 €. Ich verstehe dies nicht ganz. Aber wahrscheinlich, sind es nur die 460 € + 300€.


    Andere Frage: würde ich dadurch, dass ich ja zusätzlich ALG2 bekommen würde, überhaupt Gründungszuschuss bekommen oder lediglich das Einstieggeld in Höhe von 172,50€?


    Sagen wir mal, ich bekäme nur das Einstiegsgeld, kann man sich dieses auf einmal auszahlen lassen, weil sonst müsste ich erst 2-3 Monate sparen, bis ich z.B. kleine Prospekte erstellen lassen kann und natürlich die Ware erst kaufen kann. Was nützt mir die Ware, wenn ich aber erst 2 Monate später, die Werbetrommel rühren kann.


    Und kann ich zusätzlich GEld beantragen für Sachleistungen, ich benötige z.B. noch einen Laserdrucker, ein Packetrollkleber, ein Faxgerät, und natürlich Verpackungsmaterial.


    Nun zu einer anderen Frage. ICh möchte auch ein Praktikum im Krankenhaus machen und eventuell ab 01.09.2012 in dem Bereich eine Ausbildung anfangen. Wenn ich dies dem Fallmanager erzähle, würde er mich dann überhaupt Ernst nehmen, weil ich ja zusätzlich auch noch mit dem Online-Geschäft weiter machen wollte. Und was käme z.B. auf mich zu, wenn ich diese, erneute Ausbildung anfange und ja trotzdem noch ein selbstäniges Gewerbe führe.




    Also, das sind alles nur Vorab-Infos. Man soll ja vorausschauend denken.


    Trotzdem wäre ich sehr dankbar, für Info´s.