Hi,
ein Mann hat ein Kind aus 1. Ehe (8 Jahre). Die Mutter erhält Hartz 4.
Die Mutter erhält Unterhaltsvorschuss in Höhe von 180 Euro. Diese 180 Euro zahlt der Mann von seinem Einkommen (1050 netto) an das Jugendamt monatlich zurück. Es existieren keine Rückstände.
Nun fordert das Jobcenter eine Auskunft zu den Vermögensverhältnissen des Mannes. Begründung seitens des Jobcenters: Die 180 wären ja zu wenig, die Mutter bekäme für das Kind knapp 80 Euro vom Jobcenter zusätzlich (wird sich auf die 272 Euro Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle beziehen - vermute ich mal) - und dieses Geld kann das Jobcenter zurückfordern.
Nun die Frage: Welche Freigrenzen gelten nun für den Mann beim JOBCENTER? (Beim Jugendamt gilt wohl 950 Euro Selbstbehalt - momentan hat er 870 Euro über). Gelten da die gleichen Regeln? Oder haben die wieder andere "Freigrenzen"?
Und noch eine Frage:
Der Mann heiratet wieder. Welchen Selbstbehalt hat er jetzt? Die 2. Frau verdient 200 Euro.
Ich weiß dass der Selbstbehalt gekürzt werden kann auf 770 Euro wenn die 2. Frau was verdient - weil sie ja zum Haushalt beitragen kann und so. Nur was ist bei so einem Verdienst?
Noch zur Klarstellung:
Es geht nicht darum, das Kind um sein Geld zu "prellen", aber es geht darum rauszukriegen wozu man gesetzlich verpflichtet ist und wozu nicht.
Es gibt einen Unterhaltstitel über 100 % des jeweils gültigen Unterhaltes (beim Jugendamt ausgefüllt und unterschrieben).