Wohnungsausstattung

  • Hallo,
    ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
    Ich bin vor 5 Monaten von einer Stadt in eine andere gezogen.
    An meinem vorherigen Wohnort habe ich kein Arbeitslosengeld II beantragt, da ich aufgrund meines Studiums keinen Anspruch hatte.
    An meinem alten Wohnort habe ich in einer Wohnung gewohnt, in der die Küche (Backofen, Herd, Spüle und Schränke) bereits vorhanden war und somit als Inventar dem Vermieter gehörte.
    Dieses durfte ich natürlich bei Auszug nicht mitnehmen.
    Ansonsten hatte ich in dieser Wohnung einen Tisch, eine Klappcouch und zwei Kommoden - diese habe ich beim Umzug in meine neue Wohnung mitgenommen.
    Hier an meinem neuen Wohnort habe ich nun vor ein paar Tagen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. (erst seit September 2011 habe ich darauf Anspruch)
    Meine jetzige Wohnung war bei Einzug komplett unmöbliert.
    Nun habe ich in meiner Wohnung keine Küche (spich keinen Herd/Backofen, keine Spüle, keinen Kühlschrank, keine Küchenmöbel) und auch keine Waschmaschine - lediglich meine Klappcouch, die zwei Kommoden und der Tisch sowie zwei Stühle befinden sich nun in meiner Wohnung.
    Da ich kein Einkommen und kein Vermögen habe, möchte ich gern wissen, auf welche Sachen ich ein Anrecht habe und wie ich diese beantragen kann.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, da ich bisher nie Hilfe und Leistungen dieser Art vom Staat in Anspruch genommen habe und nehmen wollte, nun aber leider darauf angewiesen bin.

  • http://www.sozialleistungen.in…earch.php?searchid=142158


    vielleicht benutzt auch mal Jemand die SUCHFUNKTION?!


    Das Thema kommt hier fast jeden Tag mehrmals vor....:rolleyes:


    Und ja, du hast natürlich ohne Möbel Anspruch auf Erstausstattung, und lass dir hier nicht wieder was von "Darlehen" erzählen, das ist die übliche Masche der JC die Leute um ihre rechtmässigen Ansprüche zu bringen!:

  • @kuddel


    Hier hat niemand etwas davon erzählt, dass es eine Erstausstattung per Darlehen gäbe sondern stets nur, dass man im Falle der Ablehnung ggf. ein Darlehen beantragen könnte, um diese und jene Möbel anschaffen zu können.
    Wann geht das endlich mal in Deine matschige Birne? :eek: