Hallo !
Weiß jemand Bescheid ob es eine gesetzliche Frist gibt wo sich auch das Jobcenter daran halten muß wenn es um Termine geht, z.B. Ich habe heute eine Auforderung erhalten bestimmte Bogen auszufüllen,das Schreiben
war datiert vom 02.09.2011 heute am 07.09.2011 erhielt ich das Schreiben, bis zum 19.09.2011 läuft die Antwortfrist. Wir kommt vor das Jobcenter teilt seine Fristen je nach laune selbst ein. Wenn jemand Erfahrung hat wäre ich dankbar für einen hinweiß.
p.s. Poststempel ist 06.09.2011
Grüße
Gerald