Erstausstattung

  • Hallo,
    mir ist grad aufgefallen, dass auf meinen lohnabrechnungen die ich beim jc einreichen musste, meine alte adresse steht. ich hatte für kurze zeit als ich 24 war eine eigene wohnung. bin in einer hau-ruck aktion von zu hause ausgezogen, ohne möbel. in der wohnung hatte ich eine matratze und eeinen von der freundin geliehenen fernseher.
    falls der sachbearbeiter mich auf die adresse anspricht...soll ich ehrlich sein und sagen das ich eine eigene wohnung ohne möbel hatte?

  • ich hatte für kurze zeit als ich 24 war eine eigene wohnung. bin in einer hau-ruck aktion von zu hause ausgezogen, ohne möbel. in der wohnung hatte ich eine matratze und eeinen von der freundin geliehenen fernseher.
    falls der sachbearbeiter mich auf die adresse anspricht...soll ich ehrlich sein und sagen das ich eine eigene wohnung ohne möbel hatte?


    Warum solltest du das nicht erzählen können?


    Erstausstattung gibt es nicht nur für eine erste Wohnung, sondern auch, wenn ungewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die bedingen, dass man z.B. seine Möbel verloren hat, oder wie du eine Whg ohne Möbel hatte.
    Sieh zu, dass du alles schriftlich machst und auch schriftliche Bescheide bekommst, damit man klagen kann, falls das JC sich weigert.

  • Zitat

    muss ich denn nicht irgendwie beweisen das ich keine möbel hatte?


    Wie willste das beweisen? Schwierig, aber auch seltsam, dass jemand zwar eine Wohnung hat, aber keine Möbel dazu. Ich will Dir da nichts unterstellen, aber das Jobcenter könnte da schon nachdenklich werden.
    Schlimmstenfalls bekommst Du ein Darlehen für eine Erstausstattung!


  • Schlimmstenfalls bekommst Du ein Darlehen für eine Erstausstattung!


    Dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage!


    Erstausstattung gibt es immer als Zuschuss, nix Darlehen!


    daniel , besser wäre es natürlich, wenn es dafür Zeugen gibt,
    wenn es hart auf hart kommt, muss deine Geschichte natürlich auch für einen Richter schlüssig sein, und so ungewöhnlich ist es heutzutage überhaupt nicht mehr, dass Leute zwar Whg aber keine Möbel haben, bei diesem Asozial-Staat!!!


    Und lass dir hier nicht etwas von "Darlehen" erzählen, darauf wollen die ARGEN immer hinaus, das ist aber absolut rechtswidrig!!!

  • Zitat

    Erstausstattung gibt es immer als Zuschuss, nix Darlehen!


    Ach nee?
    Und wenn man ihm keine Erstausstattung zuerkennt, dann bekommt er wohl garnix? Nur gut das Du nicht in der Regierung sitzt :D


    Zitat

    und so ungewöhnlich ist es heutzutage überhaupt nicht mehr, dass Leute zwar Whg aber keine Möbel haben


    Der Mann spricht aus Erfahrung.

  • Zitat

    Und lass dir hier nicht etwas von "Darlehen" erzählen, darauf wollen die ARGEN immer hinaus, das ist aber absolut rechtswidrig!!!


    Du hast zwar wie sooft eine starke Meinung Kuddel, aber ebenso oft auch keine Ahnung! :D


    Ich habe nichts davon geschrieben, dass Daniell seine Erstausstattung als Darlehen bekäme, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass er bei negativem Bescheid ein Darlehen für eine Erstausstattung beantragen könnte. Du erweckst hier den Eindruck der TE hätte in diesem Fall einen unverrückbaren Rechtsanspruch auf eine Erstausstattung und das ist falsch!


  • Daniell
    Lass dir hier nicht etwas von "Darlehen" erzählen, darauf wollen die ARGEN immer hinaus, das ist aber absolut rechtswidrig!!!


    Die, die hier immer von "keine Ahnung" schreiben, haben keine Ahnung und sind bezahlte Schreiberlinge!!!

  • Ganz deutlich hab ich dir gesagt, was Sache ist, hier gibt es einige Jobcenter-Schreiber, und die wollen immer Darlehen andrehen.


    Wenn du n Darlehen willst, das du zurück zahlen musst, geh doch gleich zum JC und beantrage ein Darlehen, das freut die bestimmt, wenn die Leute damit jetzt schon freiwillig kommen....:rolleyes:

  • Ganz deutlich gesagt hast du einen Anspruch auf Erstausstattung aber nur wenn es deine erste eigene Wohnung ist oder du deine Möbel durch ein Ereignis wie z.B. Brand oder Trennung verloren hast und neue bräuchtest.Wenn du schon eine Wohnung hattest wird normalerweise natürlich davon ausgegangen das da auch Möbel drin waren.Diesbezüglich müßtest du nachweisen das du zwar eine Wohnung hattest aber eben noch keine Möbel.Wie lange hast du denn in deiner Wohnung gelebt? Du kannst doch einen Antrag stellen und wirst sehen ob du diesen genehmigt bekommst.

  • Ich schließe mich dem was Kitty schreibt voll und ganz an und da solltest Du auch die Aussage Deiner Freundin nutzen.
    Und nur für den Fall, dass man Dir die Erstausstattung nicht gewähren sollte, kannst Du ein Darlehen zur Anschaffung dieser und jener Einrichtungsgegenstände beantragen. Ich glaube alle haben das verstanden, nur Kuddel nicht. Aber wen wundert's? :rolleyes:


  • Und nur für den Fall, dass man Dir die Erstausstattung nicht gewähren sollte, kannst Du ein Darlehen zur Anschaffung dieser und jener Einrichtungsgegenstände beantragen. :


    Ja klar, die Jokecenter gewähren natürlich immer sofort freiwillig Erstausstattung, deshalb verstehe ich gar nicht, warum hier in jedem zweiten Satz das Wort "Darlehen" auftaucht, obwohl es mit Erstausstattung überhaupt nichts zu tun hat? Merkwürdig, merkwürdig....


    @ Daniell


    Sollte das JC nur ein Darlehen anbieten wollen, muss man dem Ablehnungsbescheid sofort widersprechen, besteht eine Notsituation, kann man auch sofort Eilklage beim Sozialgericht erheben.


    Dir soll jetzt weißgemacht werden, dass das JC deinen Antrag einfach ablehnen kann, und du sollst dich einfach damit zufrieden geben, weil es ja ein tolles Darlehen geben kann.


    Merkst du langsam, was hier für ein Stuss verbreitet wird???