Hallo
ich habe eine Frage
Ich will gern bald ausziehen. Und meine Frage ist würde ich eine Erstausstattung bekommen trotzschülerbafög? Wäre meine erste Wohnung
lg
Hallo
ich habe eine Frage
Ich will gern bald ausziehen. Und meine Frage ist würde ich eine Erstausstattung bekommen trotzschülerbafög? Wäre meine erste Wohnung
lg
Leider nein. Durch den Auszug würdest du unter § 7 Abs. 5 SGB II fallen, d. h. du hättest nur noch Anspruch auf Leistungen nach § 27 SGB II. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html
Danach gibt es nur einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 (§ 27 Abs. 2). § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II sind einmalige Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
Die anderen Leistungen nach § 24 SGB II sind dagegen ausgeschlossen.
Turtle
hmm das ist ja blöd wie soll man mit schülerbafög ne wohnung einrichten?
Jobben, sparen, nach Kostenlosem in Anzeigeblättern oder schwarzen Brettern von Supermärkten suchen, billigen Gebrauchtmöbeln, Sperrmüll, aus Kisten selbst zimmern etc... Generationen vor dir haben das auch irgendwie geschafft.
Turtle
Und wie ist es wenn man zum Schüler-Bafög KdU (Kosten für Heizung und Unterkunft) bekommt. WÜrde man dann eine Erstausstattung bekommen?
lg
NEIN; NEIN; NEIN;NEIN;NEIN!!!!!!!!! Jetzt verstanden?
Turtle