Hallo,
da das jc sich weigert mir die genossenschaftsanteile für meine neue wohnung zu zahlen habe ich nun im internet gelesen, dass man beim sozialgericht mit eilantrag schnell zum ziel kommt.
hat da jemand erfahrung?
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als darlehen könnte es klappen.
http://www.gutefrage.net/frage/zahlt-die-arge-auch-genossenschaftsanteile
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Hast du denn schon ein Darlehen schriftlich beantragt?
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ja!
wurde abgelehnt, zwar nur mündlich, aber wie ich den heini vom jc kenne wird der zwei wochen brauchen um mir das schriflich zu geben, und so lange kann ich nicht warten. -
Dann müßtest du es über das SG versuchen wenn die Wohnung dran hängt. So weit ich weiß ist die Übernahme als Darlehen aber wohl eine sogenannte "Kann Bestimmung".
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so wie ich es gelesen habe muss der darlehen übernommen werden da er zu den wohnungsbeschaffungskosten zählt
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Meine Güte nochmal,
warum läßt du dich mündlich abspeisen von den Betrügern?
Müsste doch längst überall bekannt sein, dass man mit denen alles nur schriftlich macht!
Und wenn es schnell gehen muss, knall deinen Antrag auf den Tisch und lass ihn sofort bearbeiten,
wird dem nicht entsprochen zum Vorgesetzten/Teamleitung
wird da auch nix gemacht zum Geschäftsführer,
bei den "Gespräche" läßt man schon mal verlauten, dass man sofort Eilklage erhebt, falls die ihren Arsch nicht hoch kriegen, anders sollte man mit denen nicht umgehen, fertig!
Es gibt nur 2 Möglichkeiten für dei JC: Entweder Bewilligung oder Ablehnung, das immer schriftlich verlangen, bei Ablehnung zum Sozialgericht!
Wann spricht sich das eigentlich mal endlich rum??? (wenn ich diesen Schwachsinn schon immer höre....:()
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ich werd morgen zum jc!
angenommen die geben mir wirklich nichts schriftliches und sagen die schicken mir das zu (was ja lange dauern kann).
in dem fall ist der gang zum sozialgericht das beste?
ich werde morgen auch meine freundin mit zum jc nehmen, die falls nötig dann bezeugen kann das die mir nichts schriftliches geben wollten. -
Was soll daran lange dauern???
Du gehst am Besten gleich zum Vorgesetzten/Teamleitung und erzählst da, was dir gesagt wurde, dann ist es bei dir dringend, also wird sich ja wohl Jemand finden, der das sofort bearbeitet.
Wird immer noch nix gemacht, zum nächsten Vorgesetzten/Geschäftsführung, und immer mit Klage drohen,
und jeder hat einen rechtlichen Anspruch auf einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid, weil das das Einzige ist, mit dem man rechtlich etwas anfangen kann, entweder widerspruch oder Eilklage oder alles zusammen!!!
Nicht abwimmeln lassen, wenn es denn so eilig ist, und Beistand mitnehmen!!!
Und bitte solche Informationen auch mal untereinander weitergeben, kann ja wohl nicht angehen, das jeden tag immer die gleichen ahnungslosen Anfragen kommen und die Leute alle nicht wissen, wie man seine Rechte durchsetzt!!!
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grad sagte mir die hier ansässige arbeitslosenberatung dass das jc die genossenschaftsanteile NICHT übernehmen müsse.
ich vertraue aber mal auf euch und werd zum sozialgericht gehen.EDIT; so hat sich eh erledigt da die wohngesellschaft eine schufa auskunft anfordert...
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