Gegen Erstattungsanspruch Widerspruch einlegen?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin seit 01.09.11 aus dem Leistungsbezug rausgefallen.
    Das Jobcenter hat ua für den Zeitraum 01-06.-30.06.11 in Höhe von 467,82 Euro bei der Elterngeldkasse geltend gemacht.
    (der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen 01.06.-30.06 i.H.v 375 Euro.)
    Die Elterngeldkasse hat die 375 Euro auch gezahlt.


    Nun habe ich auch meinen Bescheid der Familienkasse zwecks Kinderzuschlag erhalten wo drin steht das die Arge auch hier einen Erstattungsanspruch ua für gleichen Zeitraum in gleicher Höhe geltend gemacht hat. (der Obengenannten wurden vom JC für den nachfolgenden Zeitraum Leistungen zur Sicherung... bewilligt vom 01.06-31.08.i.H.v 467,82 Euro)
    Wobei hier steht: der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
    Regelleistung 370 Euro, Mehrbedarfe 40,24 Euro und KDU 204,76 Euro


    ^^ Hier will die Arge 615 Euro - obwohl Sie mir im Juni 375 Euro, im Juli 356 Euro und im August 219 Euro gezahlt hat.


    Gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden NICHT geltend gemacht.


    Ich blicke hier nicht durch, kann mir jemand weiterhelfen ob das seine Richtigkeit hat oder ich ggf Widerspruch einlegen muss?

  • In Widerspruch kannst du sowieso nicht gehen. Da die Mitteilung, dass Erstattung angemeldet wurde, kein Verwaltungsakt ist.


    Das Amt meldet die Erstattungen immer in voller Höhe an. Beziffert wird das dann in der realen Höhe später. Wenn das Amt von der Elterngeldstelle schon 375 Euro bekommen hat, wird es dann beim KIZ nur noch die fehlenden knapp 100 Euro beziffern.


    Würde die Kindergeldkasse zuviel an das JC zahlen, gibt es 2 Wege: a) das JC zahlt das "Zuviel" an dich aus (Rotabsetzung) oder aber b) die Kindergeldkasse fordert das "Zuviel" vom JC zurück und an dich aus.


    Turtle

  • Hallo Turtle,


    danke für die Info.


    Was ich da nur nicht verstehe, warum bekomme ich dann ein Schreiben das die 467 Euro geltend gemacht werden, das JC hätte doch da genauso nur die fehlenden 100 Euro fordern können?

  • Die wissen im Normalfall bei Erstattungsanmeldung ja noch gar nicht, ob sie von der Elterngeldstelle (oder einer anderen vorrangigen Stelle) wirklich die 375 Euro bekommen. Oder eine andere Erstattungshöhe... Oder wer zuerst erstattet (vom Ersten nimmt man das, was geht, vom anderen Leistungsträger dann den Rest sozusagen...).


    Wie gesagt: erstmal wird immer alles angemeldet und dann, wenn sich der andere Leistungsträger meldet, dann wird beziffert.


    Turtle

  • Die wissen im Normalfall bei Erstattungsanmeldung ja noch gar nicht, ob sie von der Elterngeldstelle (oder einer anderen vorrangigen Stelle) wirklich die 375 Euro bekommen. Oder eine andere Erstattungshöhe... Oder wer zuerst erstattet (vom Ersten nimmt man das, was geht, vom anderen Leistungsträger dann den Rest sozusagen...).


    Wie gesagt: erstmal wird immer alles angemeldet und dann, wenn sich der andere Leistungsträger meldet, dann wird beziffert.


    Turtle



    ums kurz zu machen: der erstattun gsanspruch bei der elterngeldstelle wurde am 27.7 gestellt und am 11.08.11 von der elterngeldstelle durchgeführt, sprich auch die 375 euro erstattet.
    der erstattungsbescheid vom kiz wurde am 31.08.11 gestellt somit muss ja das JC gewusst haben das die 375 euro erstattet wurden...


    du schreibst "... Wie gesagt: erstmal wird immer alles angemeldet und dann, wenn sich der andere Leistungsträger meldet, dann wird beziffert."


    wenn zb das JC beide erstattungsansprüche gleichzeitig gestellt hätte und von beiden stellen die 375 euro bekommen hätte, müssen die einmal wieder zurück überweisen, sehe ich das richtig? oder schreibt erstmal zb die familienkasse das JC an ob es wirklich noch 375 euro sind?

  • Im Normalfall läuft es so ab, dass ein Erstattungsanspruch erstmal angemeldet wird. Dann kommt von der anderen Stelle (nachdem dort berechnet wurde) die Rückmeldung: "Geld ist berechnet, beziffert bitte Eure Erstattung.". Dann wird hingemeldet, was erstattet werden soll.


    Wie es im konkreten Fall abgelaufen ist, kann ich natürlich nicht sagen. Wurde denn zuviel ans JC erstattet?


    Turtle

  • Wurde denn zuviel ans JC erstattet?


    Turtle


    wie gesagt, beim elterngeld wurde von juni-august die leistung erstattet, jetzt will das JC aber nochmal juni-august von der familienkasse nur mit anderen beträgen, was mich wundert.
    bei der elterngeldstelle wurde korrekt meine leistung angegeben die ich von juni-august erhalten habe.
    beim kiz auf einmal viel mehr...


    ich hab im mai für juni 376 euro alg2 bekommen, im juni für juli 356 euro und im juli für august 219 euro.
    dieser zeitraum wurde von der elterngeldstelle erstattet, also wäre das somit alles erledigt....


    das jc fordert aber nun vom kiz für juni-august 615 euro

  • Nun ja, sind die 376 Euro usw. jetzt nur die Regelleistung und die Mehrbedarfe oder ist da auch schon Geld für die Miete dabei? Hattest du denn so hohes Einkommen (Mutterschaftsgeld z. B.), dass nur 376 Euro ALG 2 rauskam?


    Schreib doch mal die Berechnungen des JCs aus dem Bewilligungsbescheid bzw. den Änderungsbescheiden ab.


    Turtle