Hallo Ihr Lieben,
ich bin seit 01.09.11 aus dem Leistungsbezug rausgefallen.
Das Jobcenter hat ua für den Zeitraum 01-06.-30.06.11 in Höhe von 467,82 Euro bei der Elterngeldkasse geltend gemacht.
(der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen 01.06.-30.06 i.H.v 375 Euro.)
Die Elterngeldkasse hat die 375 Euro auch gezahlt.
Nun habe ich auch meinen Bescheid der Familienkasse zwecks Kinderzuschlag erhalten wo drin steht das die Arge auch hier einen Erstattungsanspruch ua für gleichen Zeitraum in gleicher Höhe geltend gemacht hat. (der Obengenannten wurden vom JC für den nachfolgenden Zeitraum Leistungen zur Sicherung... bewilligt vom 01.06-31.08.i.H.v 467,82 Euro)
Wobei hier steht: der Erstattungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Regelleistung 370 Euro, Mehrbedarfe 40,24 Euro und KDU 204,76 Euro
Hier will die Arge 615 Euro - obwohl Sie mir im Juni 375 Euro, im Juli 356 Euro und im August 219 Euro gezahlt hat.
Gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden NICHT geltend gemacht.
Ich blicke hier nicht durch, kann mir jemand weiterhelfen ob das seine Richtigkeit hat oder ich ggf Widerspruch einlegen muss?