Hartz IV für einen Monat während der Wartezeit auf's Referendariat

  • Hallo,
    Ich studiere auf Lehramt und werde mein Studium zum 30.9. abschließen. Da zum 1.10. ein neues Semester beginnt, gelte ich dann auch nicht mehr als Student. Mein Referendariat kann ich allerdings erst zum 1.11. beginnen. Meine Frage: Was ist in der Zwischenzeit? Einen Job habe ich bisher nicht gefunden (sieht wohl für einen Monat auch schlecht aus) und meine Eltern wollen mich dann nicht mehr unterstützen. Ich bin auch über 25, deshalb entfallt das Kindergeld. Kann ich dann für den einen Monat Hartz IV beziehen und wenn ja, welche Leistungen stehen mir zu bzw. wie sieht der Satz aus mit dem ich rechnen kann? Und wie /wo beantrage ich das und lohnt der Aufwand?
    Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
    Vielen Dank!

  • Ich bin im Bafög nicht so bewandert, aber bekommt man nicht auch Bafög, wenn zwischen 2 Ausbildungsabschnitten ein gewisser Zeitraum liegt? Steht glaube in § 15b BAföG. Deine Ausbildung ist ja erst mit Abschluss des Referendariats beendet und nicht schon mit dem Abschluss der Uni. Demnach sind deine Eltern auch in der Zeit unverschuldeter Wartezeiten unterhaltspflichtig bzw. eigentlich müsste ein Baföganspruch bestehen. Erkundige dich mal bei der Bafögstelle...


    Turtle