Hallo,
ich bin zum 01. Mai 2011 in eine neue Wohnung umgezogen, weil mir das Amt mitgeteilt hatte, dass meine damalige Wohnung zu teuer wird.
Die Einbauküche, von mir zu Zeiten der Erwerbstätigkeit komplett alleine bezahlt, konnte ich in meine neue Wohnung nicht mitnehmen, da dort eine Einbauküche zur Nutzung vorhanden gewesen ist.
Die Einbauküche habe ich deswegen für kleines Geld verkauft, zumal ich auch davon ausgegangen bin, dass ich in der neuen Wohnung glücklich werden würde.
Aus Gründen, die hier nicht weiter erläutert werden müssen, bin ich jedoch gezwungen, erneut umzuziehen.
Meine Behörde ist darüber informiert und sie übernehmen auch anfallende Umzugskosten für eine angemessene Wohnung.
Nun meine Frage:
Da ich keine Küchenmöbel mehr habe und vom Amt auch noch nie Unterstützung für die Anschaffung von Küchenmöbeln erhalten habe, kann ich vom Amt eine Grundausstattung an Küchenmöbeln für meine neu zu beziehende Wohnung einfordern?
Gruß
PulpFiction