erst Ausbildung, danach Studium

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Internet auf vielen Seiten selber gesucht, aber durch die Vielzahl an verschiedenen Themen habe ich den Zusammenhang nicht herstellen können und suche nun hier euren Rat.


    Bin 27 Jahre, verheiratet, 2 Kinder (4 und 1 Jahr alt).
    Bin Chemikant seit 8 Jahren, nun habe ich vor im nächsten Jahr ein Dual-Studium im geh. DIenst zu beginnen.
    Dazu werde ich meine jetzige Stelle kündigen müssen. Während des Dual-Studiums erhalte ich ca. 1100-1200€ netto. Meine Frau arbeitet nicht, ist für Haushalt und Kinder da.


    Nun zu meinen Fragen:
    Welche Leistungen darf ich beanspruche, H4, Bafög, Kinderzuschlag, Wohngeld,...??


    Bei H4 mache ich mir wenig Hoffnung, weil sie mir sagen könnten, dass ich bereits eine Ausbildung absolviert habe, selbst gekündigt habe und so zu sagen mich selbst in die finanzielle Notsituation gebracht habe, außerdem könnte ich mich bei vielen Leihfirmen als Chemikant bewerben und genug verdienen, so dass ich nicht mehr bedürftig bin.


    BaföG: da habe ich keine Ahnung wieviel mir als "Seiteneinsteiger" zusteht, habe schließlich ca. 8 Jahre gearbeitet und so gut verdient, dass ich meine Familie gut über die Runden bringen konnte.


    Kinderzuschlag und Wohngeld durften eher wenig sein, so wie ich es in einigen Foren gelesen habe.


    Mein Hauptanliegen ist H4: Denn nach den Regelsätzen müsste meine Familie ca. 1700€ verdienen, um nicht unter dem Existenzminimum zu sein. Das Problem ist nun, ob die mir die Eigenkündigung als Hindernis auftischen und ob sie mit dem Studium nicht einverstanden sind.


    Und noch was: Was passiert mit meiner Abfindung? Wird das mit zu meinem Vermögen dazugerechnet oder wird man mir sogar für eine bestimmte Zeit die Unterstützung komplett verweigern
    "Weil Sie selbst gekündigt haben, erhalten Sie für X Monate keine Unterstützung, in den X Monaten danach können Sie Ihre Abfindung in Höhe von X.XXX€ ausgeben und erst in XX Monaten erhalten Sie Leistungen der ARGE".



    Bitte um Mithilfe, weil ich demnächst bei der ARGE ein Termin vereinbaren werde um dort Unterstützung zu beantragen.


  • Hallo Unwissender!
    Ich bin es auch, aber spinnen wir hier einfach einmal herum.


    Sperre wenn du selbst kündigst bis 3 Monate!
    Das könnte kommen


    Vermögen!


    Das wird so berechnet 150 EURO mal Lebensjahr Du und Deine Frau!


    Du 27 Jahre sagen wir Deine Frau 25 Jahre = 52 Jahre mal 150 EURO =7800 EURO


    Falls Du er Sie es ein AUTO haben darf es den Wert von 7500 EURO nicht überschreiten.


    Klar solltest Du 30.000 EURO Abfindung bekommen haben dann müsstest Du in Hartz IV das erstmal bis auf 7500 EURO abfeiern.


    Aber 8 Jahre gearbeitet?
    Haste denn schon Dein ALG 1 herum das müsstest du doch erstmal 1 Jahr lang bekommen und da
    gelten andere Regeln!


    Gut wenn du sofort das studieren beginnst nicht!


    Aber es werden Dir noch mehr hier antworten wie das mit BAFÖG und oder Wohngeld etc. ist.


    Viel Glück!

  • Wohngeld und Kinderzuschlag, wäre möglich aber sonst wirste nichts kriegen.Du hättest ja ein Einkommen und dazu käme, noch das KIndergeld und durch das Studium, würdest du dich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen können.Probiere mal einen Wohngeld und einen Kinderzuschlagrechner.

  • ich werde bis zum Studiumbeginn weiterhin arbeiten, mit ALG1 wird das nichts.


    Meine einzige Hoffnung wäre H4, weil ich dort am meisten erhalten würde.


    Gäbe es nicht die Möglichkeit, dass ich als Student Bafög erhalte und meine Familie H4 bekommt?


    So etwas hatte ich schon mal gehört/gelesen.

  • Du als Student bist vom ALG 2 ausgeschlossen. Deine Frau und deine Kinder können ja nichts dafür, dass du nochmal studieren willst, also sind sie selbst ALG 2 berechtigt. Dein Einkommen, das deinen Bedarf übersteigt, wird dann Frau und Kind angerechnet. Wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt wird, wird man von deiner Frau verlangen, sich Arbeit zu suchen. Bis dahin ist aufstockend ALG 2 für die 3 möglich. Inwieweit das JC später Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens von dir verlangen wird, steht noch in den Sternen. Möglich ist das, jedoch gab es zur gleichlautenden gesetzlichen Regelung im BSHG gerichtliche Entscheidungen, dass Kostenersatz nicht eintritt, wenn der Betreffende eine höhere Ausbildung anstrebte, damit er später seine Familie besser versorgen kann. Das dürfte dann hoffentlich auch ins SGB II übertragbar sein, so dass du ohne Sorgen dein Studium machen kannst.


    BTW: Bafög bekommst du bei deinem Einkommen sowieso nicht. Aber aufgrund einer Entscheidung des BSG bist du als Beamtenanwärter analog eines normalen Studenten vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Ich gehe aber jede Wette ein, dass das JC dich ganz normal in der BG mit deinen 1000 Euro Lohn führen wird... weil die BSG Entscheidung recht unbekannt ist.


    Turtle


  • -----------


    Hallo Student!
    Turtle hat ja bereits geantwortet!


    Das Problem ist wirklich das man bei der ARGE also hartz IV für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, was auch zur Verzweiflung bei einigen führt, heisst du musst zwischen 4 bis 15 Bewerbungen im Monat nachweisen und kommst in obskure Massnahmen hinein!


    Stimmt was Du sagst ALG I bringt Dir auch nichts weil 67 % von 1700 EURO sind auch nicht der Brecher!


    Klar Deine Frau und die Kinder bekommen Geld, ich weiss nur nicht ob Sie Deine Frau in Ruhe lassen sie muss ja auch arbeitsfähig sein.
    Da das jüngste 1 Jahr alt ist, hat Sie Ruhe bis es 3 Jahre alt ist, aber selbstverständlich kannste ja wenn eh geplant, noch eines strategisch nachlegen!


    Aber ihr werdet wohl als Gemeinschaft gesehen und wenn es stimmt das Du 1700 EURO als Bedarf ausgerechnet hast, bekommen Sie die Differenz was sagtest Du 1100 EURO, also sollten Sie 600 EURO bekommen.


    Viel Glück Dein Schritt ist sicher langfristig gesehen Goldrichtig wie der Arbeitsmarkt zeigt, denn nur sehr gut ausgebildete
    haben eine gute Chance und die Vergüung steigt ja!


    Insofern beneide ich Dich!


    Mit der Kündigung biste allerdings in Gottes Hand , ob die da etwas machen musst Du schauen, ich sehe das aber auch so auf jeden Fall argumentieen das Du später ja auch mehr geld in die Sicherungssysteme einzahlst und das wieder wettachst nund wie gesagt nicht zu viel Geld haben!


    Wenn Du ne höhere Abfindung bekomst soltest Du nachvollziehbar nicht auch noch so grössere Geldsummen besitzen
    wirst wohl "dann" 6 Monate zurück Deine Auszüge vorzeigen müssen!


    http://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-2-hartz-4.php


    1700 EURO könnte aber ungefähr hinkommen abhängig von Miete und Heizung!


    Elch

  • Vielen Dank für eure Tipps und Hilfestellungen, nun weiß ich was mich erwartet und ich bin auch gewissermaßen beruhigt, weil ich doch nicht extreme finanzielle Schwierigkeiten haben werde, wie ich ursprünglich befürchtet hatte.