Umzug wegen Ausbildungsstelle

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe da mal ein paar Fragen.....
    Ich ( unter 25 ) bin seit einem Jahr Azubine in München, muss jedoch pro Tag 4 Stunden Bus/s-Bahn/Zug und U-bahn fahren um zur Arbeit zu kommen. Wohne außerhalb Münchens. Lezte Woche habe ich jetzt endlich meinen Bescheid vom BAB Amt bekommen, das ich nun doch endlich BAB bekomme. Gab da riesen Probleme mit meinen Eltern, etc. Ich darf umziehen, das weiß ich. Hab mit meiner Sachbearbeiterin schon drüber gesprochen. Bekomm ja in der Hinsicht eh keine Unterstützung. Aber nun tritt folgendes Problem auf. Ich wohne zur Zeit bei meinem Freund, da ich mich von meinem Ex Freund getrennt hatte und man so schnell hier in der Gegend keine Wohnung bekommt. Meine Sachbearbeiterin weiß dies auch. Mein Freund bekommt Hartz 4. Das Amt weiß allerdings nicht, dass ich da wohne.....wir haben es auch nicht mitgeteilt, da ich sonst wieder Probleme bezüglich des nicht geklärten BABs hätte. Nun hat sich dies endlich nach einem Jahr geklärt und nun würde ich gerne mit meinem Freund näher an meine Ausbildungsstelle dran ziehen und aus dieser heruntergekommenen 36 mq Bude ausziehen. Mein Freund wird im Oktober diesen Jahres 26 Jahre. Er hatte am Freitag mal angefragt und die Sachbearbeiterin meinte, er dürfte erst umziehen wenn er eine Arbeit dort findet. Was besteht denn für eine Möglichkeit, dass er mit mir umziehen kann? Alleine kann er die Wohnung dort nicht halten, aber das kann ich ja dem Amt schlecht sagen....so von wegen....zieh ich jez in eine eigene Wohnung hat er 50 Euro im Monat, etc....Habt ihr da Rat für mich? Würde eine Verlobung oder sonstwas etwas bringen?


    Wäre für Antworten sehr dankbar.
    LG, bibiracing

  • Dein Freund hätte auch das Recht umzuziehen.Er hat ja eine freie Ortswahl.Allerdings bekäme er keine Gelder zum Umzug dazu und die Wohnung müßte angemessen sein.Wenn du jetzt dort mit einziehst müßtet ihr beim JC angeben das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet.Dann bekäme dein Freund weiterhin seine Leistungen und du dein Geld.Die Miete müßtet ihr euch teilen.Nach einem Jahr würdet ihr dann zusammengerechnet.

  • Übers Einwohnermeldeamt bin ich da schon gemeldet. Vom BAB Amt bekomme ich noch keine Miete.Was heißt denn dann die Wohnung muss angemessen sein, also sprich laut Mietspiegel vom JC, oder wie? Da ich ja näher nach München will, werden die Wohnungen ja auch teurer und größer soll sie ja auch werden. Also wird ihm lediglich der Umzug nicht bezahlt, aber in der neuen Wohnung würde er weiterhin Miete und etc bekommen, auch wenn sein jetziges JC ihm keine Erlaubnis gibt, oder sehe ich das jetzt falsch?


    LG, Bibi

  • Wenn die neue Miete angemessen ist, würde er die Hälfte der Miete als Kosten der Unterkunft angerechnet bekommen, ja.


    Wenn das alte JC rausbekommt, dass du schon länger dort gemeldet bist, wird er allerdings eine Rückforderung der dortigen halben Mietkosten erhalten sowie in Ordnungswidrigkeits- oder gar Betrugsverfahren.


    Turtle

  • das ist mir leider auch duraus bewusst, aber da ich schon früher das vergnügen hatte das mich jedes amt hat sitzen lassen und die damals noch ARGE meinte, sie müssten trotzdem alles anrechen, obwohl ich nix hatte, hab ich mich diesmals für den anderen weg entschieden.
    wäre es denn von dem JC aus ein Grund wenn er sagen würde, dass er mit mir zusamm ziehen möchte?