1. Gemeinsame Whg. + Grundsicherung und Rente möglich?

  • Hallo zusammen,


    bin auf der Suche nach Antworten und hoffe es kann mir hier jemand welche geben :confused:


    Mein Freund und ich wollen endlich zusammen ziehen, nur leider haben wir ein Problem, das Amt.
    Ich beziehe Grundsicherung und Rente auf Zeit. Mein Freund arbeitet als Kurierfahrer und verdient wahrscheinlich zugut.


    So... nun zu meinen Fragen:


    Wenn wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen, dann fällt doch "Mein" Einkommen weg?! Oder???
    Fällt das dann nicht unter eine so genannte "Bedarfsgemeinschaft"?


    Im Moment lebe ich in einer 1-Raum-Wohnung, mein Freund kommt abends nach der Arbeit zu mir, essen und dann gehen wir schlafen. Wir bekommen in kürze aber 3 Katzen und das wird dann doch recht eng werden und ausserdem wollen wir uns auch "vergrößern" ;) !


    So... ich hoffe nun, das mir jemand helfen kann, sage deshalb im Voraus schon mal rieeeeeeeeeeeeesen DANK für die Antworten!!!


    Liebste Grüße Eure shali

  • Hallo shali,


    als Bedarfsgemeinschaft würde man euch erst nach 1 Jahr des Zusammenlebens führen. Bis dahin könnte jeder von euch über sein eigenes Geld verfügen, mit Ausnahme des Mietanteils Deines Freundes.
    Was Deine Person betrifft, so würde das Jobcenter (respekt. das Sozialamt) einem Umzug in eine größere Wohnung sicherlich nicht zustimmen, da hierfür kein zwingender Grund vorhanden ist.


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain,


    vielen Dank für Deine rasche Antworten!


    Es sind 40m². 2 Personen, bald 3 Katzen, von den 2 Personen ist 1 krank und zeitweise pflegebedürftig, was in der 1-Raum-Wohnung nicht möglich ist. Es muss eine wohnung mit mindestens 2 Zimmern sein. Vor allem aber sollte das Amt (egal welches) doch Unterstützung bieten, oder nicht? Oder sehe ich das falsch?


    Liebe Grüße shali

  • Wieviele Katzen du dir anschaffst interssiert das Jc nicht und das wäre auch kein Umzugsgrund.Du hast ja aber das Recht mit deinem Freund zusammen zu ziehen.Das kann die auch das JC nicht verbieten.Allerdings wirst du keine Unterstützung zum Umzug bekommen.Das müßtest du selbst bezahlen.Wenn du aber weiterhin Leistungen haben möchtest dann mußt du angeben das ihr zwar zusammen wohnen werdet aber nicht gemeinsam wirtschaftet.Dann würdest du weiterhin dein Geld bekommen und die Hälfte der Miete und erst nach einem Jahr würde das Einkommen deines Freundes bei dir angerechnet werden.

  • Also die Katzen spielen bei der Entscheidung des Amtes mit Sicherheit keine Rolle ;).
    Wenn DU jene zeitweise pflegebedürftige Person bist und durch den Zuzug Deines Freundes diese Pflege gewährleistet wird, könnte ich mir vorstellen, dass man den Umzug in eine größere Wohnung zustimmt. Allerdings könnte man euch damit auch sogleich als eine Einstehensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) betrachten, wobei das Einkommen Deines Freundes unmittelbar in Anrechnung käme.
    Du solltest diese Thematik auf alle Fälle auf dem Amt vortragen, bevor Du eine Entscheidung triffst!

  • Dankeschön Ihr Beiden!


    Ja, ich bin diejenige, die zeitweise pflegebedürftig ist und auf die Hilfe meines Freundes angewiesen ist.


    Deswegen beziehe ich im Moment auch Rente (wenn auch schon mit 25 Jahren :(). Mein Freund verdient 1400€ Netto / Monat und ich bekomme durch die Rente und Grundsicherung 594€.


    Wir zahlen im Moment 2 Wohnungen, was völlig Unsinnig ist. Deswegen wollen wir auch zusammen ziehen, um einfach zu sparen. aber wie sparen, wenn dann doch Geld wegfällt???


    Liebe Grüße shali

  • Also Deine Rente bleibt davon unberührt, es geht lediglich um jenen Betrag, den Dir das Sozialamt zusätzlich bezahlt. Dieser könnte wegfallen, wenn Du mit Deinem Freund zusammenlebst und man euch eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt (§ 7 SGB II).

  • Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, bleibt die Rente auf jeden Fall erhalten.


    Du bist erst 25. Seit wann bekommst du die Rente? Wenn die Erkrankung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, besteht vermutlich noch Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).


    Wieviel Geld erhälst du eigentlich von der Grundsicherung? Maximal dieser Betrag könnte wegfallen.


    Ja, ich bin diejenige, die zeitweise pflegebedürftig ist und auf die Hilfe meines Freundes angewiesen ist.


    Hast du eine Pflegestufe? Bekommst du Pflegegeld oder Sachleistungen von der Pflegeversicherung?