Hallo zusammen,
ich habe eine Frage unzwar.. wurde mir von einer unabhängigen Beratungsstelle gesagt, als ich nachfragte ob ich Aufstockende Leistungen (ALG I 311,70€ in meinem fall) auf ALG II 364€ rückwirkend für Juli erhalten kann (Antragsstellung August).
Da sagte mir der Herr vom Arbeitslosenhilfecenter das ich mich auf den Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch beziehen kann, da mir seitens der Agentur für Arbeit nicht gesagt wurden ist,
dass ich noch andere Leistungen erhalten kann, da mein ALG 1 geringer ist als ALG II.
Nun war ich gerade beim Jobcenter und die sagten mir, dass ich mir von der Agentur für Arbeit eine Bescheinung holen soll, dass sie mich nicht ausreichend informiert hätten und sie sonst den Antrag erst
ab 01.08.2011 bewilligen können.
Darauf hin habe ich beim Teamleiter der Agentur für Arbeit Krefeld angefragt und er teilte mir mit, dass das Arbeitsamt keine Pflicht hätte darüber zu informieren ob man noch weitere Leistungen erhalten kann im Sinne des SGB II.
Was stimmt nun? Fakt ist defenitiv das ich erst bei der unabhängigen Beratungsstelle erfahren habe, dass mir Leistungen im Sinne des SGB II zustehen und das war vor 2 Wochen.
Lohnt es sich Einspruch gegen den Bewilligungsbescheid einzulegen oder hätte eine Klage vor dem Sozialgericht wenig erfolg?