Lieb Forums Mitglieder,
Ich befinde mich seit 2 Jahren in einer schulischen Ausbildung und bekomme Schüler BAFÖG. Ich habe bis Februar diesen Jahres eine sehr geringe Summe bekommen, da die Hauptsumme zur Sicherung meines Lebensunterhaltes (Wohnung, etc.) von der Agentur für Arbeit übernommen wurde.
Im Februar diesen Jahres ergab sich laut Bafögselle eine Gesetztesänderung die die Behörde veranlasste mir Rückwirkend Zahlung sowie eine Aufstockung des Bafögsatzes zu leisten.
Dies habe ich sofort nach erhalt im Februar der Agentur für Arbeit mitgeteilt, diese hatte sich aber bis Heute nicht gemeldet. Jetzt bekomme ich ein Brief in dem geschrieben steht dass die Agentur für Arbeit bitt die Summe X rückerstsattet bekommt. Ich habe nun das Problem, dass das Bafögamt nun für mich und meine Wohnung verantwortlich ist aber der Satz sehr viel geringer ist, als der von der Agentur. Desweiteren kann ich auch in dem letzten Ausbildungsjahr kein Geld an die Agentur zurückzahlen selbst wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare.
Ist das überhaupt rechtens?
Was habe ich für Möglichkeiten?