Raus aus der Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo Leute,


    ich bin neu hier und habe folgendes Problem:


    Ich bin 22 und lebe mit meiner 60 jährigen Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft da Sie auf Grund des Alters arbeitslos geworden ist und ich es automatisch scheinbar auch bin. Nun besteht für mich die Möglichkeit freiberuflich meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Da ich aber einfach keine Lust habe alle paar Wochen von denen genervt zu werden mit irgendwelchen Minijobs oder sonstigem würde ich gerne aus dieser BG austreten und keinerlei Leistungen von denen beziehen. Meine Bearbeiterin meinte zu mir das dies auf keinen Fall ginge die meiner Mutter ärgert sich über solchen Sturrsinn auch und verwies auf den §46 SGB nach dem (nach Ihren Worten)es sehr wohl möglich ist. Eine Möglichkeit wäre natürlich einfach auszuziehen aber im Moment erschließt sich mir einfach die Nötigkeit nicht da wir beide gut miteinander klar kommen und es hoffentlich auch einen anderen Weg gibt. Wir haben beide getrennte Konten, wirtschaften nicht aus einem Topf und denke wir führen auch sonst keine Eheähnliche Gemeinschaft.


    Habt Ihr irgendwelche Tipps diesbezüglich?


    Ich danke allen im Vorraus


    LG Pixel


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    http://dejure.org/gesetze/SGB_I/46.html


    Meinste das???


    Aussteigen oder Verzichten kann man!


    Ausser es werden andere dadurch benachteilt!


    Ist die Wohnung dann zu gross für deine Mutter ?


    1 Person = 45 Qm


    Und rund 350 EURO kalt Miete!


    _________________


    Aber wenn du dort weiter wohnst und unterstützt Deine Mutter??


    Vielleicht wissen das andere hier aber genauer!


    Die könnten Euch wohl Sozialbetrug vorwerfen.


    Das ist jetzt nur aus dem Bauchgefühl heraus weil wenn man zusammen wohnt dann wird halt ne Bedarfsgemeinschaft gesehen.


    Also entweder beide Hartz IV oder einer arbeitet dann könnten Sie Dir Unterstützung unterstellen.


    Wie gesagt vielleicht wissen das andere hier aber besser!


    Gruss


    Elch

  • Wenn ein U25jähriger genug eigenes Einkommen hat, fällt er automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft.


    Du willst dich zwar selbständig machen, aber reicht das Einkommen dann schon dafür aus, dass du die Hälfte der Miete, Strom, Telefon, Lebensmittel usw. zahlen kannst? Und krankenversichern musst du dich als Selbständiger auch noch selbst!


    Wenn ja, und du soviel Einkommen hast, dann gehörst du automatisch nicht mehr zur BG.


    Im Normalfall verdient man nach Eröffnung eines Gewerbes aber noch nicht soviel, im Gegenteil, viele machen sogar nur Verluste. Wovon willst du dann die halbe Miete usw. zahlen?


    Wenn du meinst, dass du das irgendwie bezahlen kannst, dann kannst du auch deinen Verzicht erklären. Notfalls lässt du dich eben auf Null sanktionieren, wenn du kein Geld willst, dann kann dir das ja egal sein...


    Turtle

  • Hallo Elch,


    Danke für Deine Antwort. Also Miete wäre nicht zu hoch für eine Person, daran soll es nicht liegen. Eine Bekannte von uns hat uns ein Formular (Widerlegung der Vermutung nach SGB II §9 (5)) in diesem bestätigt man folgende Punkte:


    -keine eheähnliche Gemeinschaft im sinne §122 S. 1 BSHG haben


    -keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben


    -nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften


    -keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten


    All das können wir getrost verneinen, ist auch nicht in unserem Sinne.


    Könnte dieses Formular dabei helfen aus der BG auszutreten oder ist es auf uns nicht anwendbar?



    LG

  • Danke Turtle!!


    Mein Einkommen wäre tatsächlich hoch genug um mich selbst und meine anfallenden Kosten zu tragen. Mit dem aus Null sanktionieren habe ich auch in Betracht gezogen, nur möchte ich nicht das wenn bei mir nichts mehr zu sanktionieren ist, bei meiner Mutter weiter gekürzt wird. Würde das dann gemacht? Wird dann nicht alles was ich an Geld einnehme meiner Mutter gekürzt?




    LG

  • Sowas geht nicht. Sanktionen können immer nur die Person betreffen, die sie verursacht hat. Wenn du ausreichend Einkommen hast, dann weise das dem Amt doch nach, dann müssen sie dich doch aus der BG rausnehmen.


    Das Formular hilft dir übrigens gar nichts, weil das nur für Paare ohne Trauschein gilt. Und du bist ja mit deiner Mutter kein Paar, sondern per Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn du bedürftig bist. Daher hängt es am Nachweis, dass du nicht bedürftig bist. Und dazu noch eine schöne Verzichtserklärung und dann kann dir das Amt doch den Buckel runterrutschen.


    Turtle

  • Bringe ich diesen Nachweis denn einmalig oder muss ich den in bestimmten Abständen neu erbringen, weil ich ja immer ein leicht unterschiedliches Einkommen habe. Wie sieht dieser Nachweis am besten aus? In Form von mir gestellter Rechnungen, Kontoauszüge, EÜR oder sage ich denen einfach die Summe die ich meine das ich im nächsten Monat verdienen werde (das könnte ja dann meist nur ein Schätzwert sein):confused: ? Und wird dann mein Einkommen meiner Mutter angerechnet?


    Danke Dir schon mal


  • ______________________


    Hallo Pixel, ein wirklich schöner Name!
    Bist du ein Junge oder ein Mädchen bzw. Frau?


    Ist aber auch egal !
    Ihr seid ja keine Ehegemeinschaft, also Mann und Frau!
    Iss ja Deine Mutter!


    Wenn Du wirklich genug verdienst kann Dir die ARGE ja eh nix, wenn Du nichts bekommst
    können Sie dir ja logischerweise nichts nehmen.


    Die können Dich ja nicht bestrafen!


    Du musst eben nur glaubhaft machen, das Du Deine Mutter nicht unterstützt!


    Was Sie Deiner Mutter eventuell abziehen weil eben Bedarfsgemeinschaft (nicht Ehegemeinschaft)
    das weiss ich nicht!


    Das wissen hier Turtle , Kitty etc, sicher besser als ich, ich könnte mir rein vom Bauchgefühl vorstellen
    wenn Deine Mutter Hartz IV bekommt das man Ihr halbe Miete , Heizung etc, abzieht
    und Du das dann deiner Mutter geben musst.


    Das wäre für mich logisch!


    Aber wie gesagt wenn Du aus dem leistungsbezug raus bist weil Du genug verdienst dann können die Dich doch einmal.


    Stimt dann hast Du Ruhe vor Mini Jobs und dem ganzen Unsinn, wenn Du nichts bekommst verlangt man von Dir auch nichts!


    Wie gesagt nur Fragen was Du bei Deiner Mutter eventuell beitragen musst!


    Du weisst schon , Du bist in Hartz IV, das Du auch Selbstständigen Geld bekommst??


    Lass Dich da mal ordentlich beraten wenn du ein wie heisst das noch Geschäftsmodell vorlegst und das ist tragfähig
    und das scheint es bei Dir zu sein wird das genehmigt dann bekommst du für ne gewisse Zeit Geld.


    Das müsste in etwa die Höhe der Krankenkassen Beiträge und der Rentenversicherung sein.


    Das Gewerbe müstest du dann eben theorethisch neu anfangen,


    Aus Hartz IV heraus selbstständig machen, oder aus ALG I heraus das ist Ideal!


    Du bekommst sogar Gelder für sach Austattungen, falls Du also PC s und oder was auch immer Stühle Tische brauchst bekommst Du Geld.


    Wirst unterstützt und die lassen Dich in Ruhe!


    Ich weiss das so genau, weil nach dem Lehrgang haben sich 6 Leute aus der Klasse selbstständig gemacht
    und gerade in einer Gemeinschaft ist das Ideal!


    Lass Dich richtig beraten, sag du möchtest Dich selbstständig machen und bittest um Unterstützung und Beratung!


    Elch


    http://www.geldschritte.de/2010/11/04/von-hartz-iv-zur-selbststndigkeit-teil/



    Lese das mal durch und vielleicht macht das Sinn für Dich, die ARGE unterstützt Dich dabei!



    Elch

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