Hallo,
ich hatte Anfang April einen Antrag auf ALG2 gestellt, welcher jedoch erwartungsgemäß wegen eines zu hohen Vermögens abgelehnt wurde. Seit dieser Zeit ist es mir jedoch leider noch nicht wieder gelungen im Berufsleben Fuß zu fassen. Mein Vermögen ist nun unter die mir zustehende Schwelle gerutscht und ich beantrage nun erneut ALG2. Dafür habe ich die Blätter "Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach SGB2", EK, EKS und VM bekommen.
Mir erscheint die Formulierung des ersten Blattes zwar nicht korrekt, da ich bisher noch keine Leistungen bezogen habe, aber ich nehme an, dass ist einfach eine Formsache. Beim Ausfüllen der Bögen bin ich jedoch auf mehrere Probleme gestoßen.
VM
2.2 Natürlich habe ich immer ein wenig Bargeld bei mir. Ab wieviel muss ich denn angeben?
3.0 Hier bin ich stutzig geworden. Meine einzige Rentenvorsorge bis zum Zeitpunkt war mein angespartes Geld, das nun wieder weg ist. Hätte ich mich versichern müssen? Einen Antrag auf Befreiung habe ich nie gestellt (da ich davon nichts wusste). Eigentlich würde ich wahrheitsgemäß gerne angeben, dass das gesparrte Geld mein geplante Altersvorsorge ist, aber irgendwie scheint sich das ohne Beantragung auszuschließen.
EKS
Zum einen erscheint es mir unsinnig, dass ich beim EKS Angaben zu meinen geschätzen Einnahmen machen soll, wenn ich keine Einnahmen habe. Sobald ich einen neuen Job habe, wird der Antrag jedoch überflüssig. Nach telefonischer Rückfrage habe ich daher einfach überall 0 eingetragen. Einzig bei der Einkommenssteuervorauszahlung habe ich die Ausgaben angegeben, welche ich laut meinem Vordruck vom Finanzamt zu zahlen habe. Dazu musste ich die Vorrauszahlungen Dritteln, weil ich die Angaben auf dem EKS ja in Monaten mache.
Frage Nr.1: Bezieht sich die Angabe beim Finanzamt auf die zwei Monate vor dem Fälligkeitsdatum inklusive des Monats des Fälligkeitsdatums oder auf die drei folgenden Monate ab dem Fälligkeitsdatums? Das ist relevant, weil die Beträge sich unterscheiden.
Frage Nr.2: Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei B18 die "an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" 0 ist, da ich ja keine Umsätze mache?
Frage Nr.3: Bei C1 und C3 ist mir nicht klar wie die Angabe genau erfolgen soll. Leider habe ich auch keine Ausfüllhinweise dazu gefunden. Gebe ich den Gesamtbetrag und als Zahlungsweise quartal an, kann das missverstanden werden. Gebe ich hingegen nur den Betrag für das Quartal an, bekomme ich das Problem, dass ich für die Quartale unterschiedliche Beträge habe.
Frage Nr.4: Im eigentlichen sind die Angaben zur Einkommenssteuervorrauszahlung schon durch B17 abgedeckt. Wieso werden sie bei C1 nochmals abgefragt?
Frage Nr.5: Kann ich C9 bis C12 einfach frei lassen (vielleicht auch die ganzen Felder B1-B16)? Sie treffen bei C nicht auf mich zu, aber ich habe auch keine Option das anzugeben. Bei B erscheint es mir einfach sinnlos einen Haufen 0en einzugeben.
Viele Grüße
Goldmund