[BAB] - Erklärung des Vaters - Problem

  • Hallo,


    ich habe nun einen BAB-Antrag vor mir liegen. Komplikationen treten nun auf bei der Erklärung des Vaters. Ich habe diesbezüglich schon bei meinem zuständigen Amt angerufen. Und zwar geht es darum das in Bezug auf meinen Vater, ich nicht einmal weiss wo dieser wohnt, ob er arbeitet etc.


    Die nette Dame am Telefon sagte das ich halt ein Schreiben mit dazulegen soll.


    Meine Frage ist jetzt eigentlich nur, wie soll das aussehen. Also eine grobe Form wäre nicht schlecht.


    Vielleicht stand ja auch schonmal jemand vor dem Problem.


    Greetz

  • Schreibst Du einfach das auf was Du weisst. Beim Rest schreibst Du Unbekannt.


    Vater: sowieso
    Geburtsdatum: wenn Du weisst
    Wohnort: Unbekannt
    Arbeitgeber: Unbekannt

  • Schreibst Du einfach das auf was Du weisst. Beim Rest schreibst Du Unbekannt.


    Vater: sowieso
    Geburtsdatum: wenn Du weisst
    Wohnort: Unbekannt
    Arbeitgeber: Unbekannt


    evtl. noch letzte bekannte Anschrift oder Aufenthaltsort
    und Unterschrift nicht vergessen, sowie Datum


    Nachtrag:

    Sicher weiß ich das mein "Vater" zum Unterhalt verpflichtet ist. Er hatte vor 5-6 Jahren noch gezahlt. Seitdem blockt er jeden Kontakt. Wenn wir anrufen, reagiert er nicht (egal ob mit Rufnummer oder ohne), auf Briefe scheint er auch nicht zu reagieren. Da ich ihm ja dann anscheinend den Teil zuschicken muss, den er ausfüllen muss, wäre eine Zusendung via Rückschein ratsam oder?
    ....


    Ich hatte Dir doch schon mal zu dem Thema Empfehlungen gegeben.


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  • evtl. noch letzte bekannte Anschrift oder Aufenthaltsort
    und Unterschrift nicht vergessen, sowie Datum


    Das kann er auch mit rein schreiben vieleicht noch den Familienstand ob er wieder geheiratet hat oder Ledig ist. Datum und Unterschrift setze ich voraus das man es rein schreibt.

  • Empfehlungen hin oder her. Hier ging es jetzt um was anderes. Ich muss den jetzigen Stand nehmen und fertig.


    .... Probleme gabs dann bzgl. den Punkten Einkommen Vater. Ich weiss nur das er arbeitet, aber wieviel er verdient usw. weiss ich nicht. Bekomm ja noch nicht einmal Unterhalt von ihm.



    Warum hast du dann telefonisch nicht den Vordruck "Antrag auf Vorausleistung" abgefordert?
    Schick deinem Vater die Erklärung als Einschreiben mit Rückschein.
    Stelle eine Frist von 2 Wochen.
    Warte die zwei Wochen ab. Kein Post da, Antrag ohne Vater-erklräung abgeben.
    Antrag auf Vorausleistung dazufügen. Original des Rückscheines beifügen.


    Kommt Post vorher zurück (nicht abgeholt oder Annahme verweigert), dann ebenfalls wie oben Antrag und Antrag auf Vorausleistung abgeben.

  • Zu diesem Vorfall habe ich auch eine wichtige Frage. Bei mir ist es genau das Gleiche, dass ich keinerlei Kontakt zu meinem leiblichen Vater habe und auch rein gar nichts von ihm weiß. Genauso wie meine Mutter nichts von ihm weiß. Wenn ich das in meinem BAB Antrag es so angeben sollte, dass ich keinerlei Kontakt habe und nicht weiß, was mit ihm ist, verlängert sich dann die Dauer des Antrages? Wenn ich den Antrag zeitnah abgeben sollte, würde ich eigentlich zum 01.05.2012 den ersten BAB Bezug bekommen. Da ich aber keine Angaben zum leiblichen Vaters geben kann, kann sich das dann verzögern?

  • egal, der vater muss ermittelt werden und seine einkunftsverhältnisse per einkommenssteuerbescheid nachweisen. sonst könnte ja jeder erzälen, dass er keinen kontakt zu den eltern hat. einfach mal ein auskunftsersuchen an das zuständige Landeseinwohnermeldeamt stellen. kostet in berlin 3,58 €.

  • Wir haben für mein(e) Kind(er) auch Baföganträge bzw. jetzt BaB-Antrag gestellt. Man kann nur dasjenige angeben, was man weiß. Punkt. Nu`wissen wir zwar, wo er wohnt und wie und mit wem, aber die nicht ausgefüllten Formulare - Angaben - fordert dann - je nach Möglichkeit - das Amt an, wenn unsere Anfrage(n) fruchtlos verlaufen sollten; so wurde mir das telefonisch mitgeteilt. In unserem Fall hat -er- glücklicherweise mitgearbeitet.


    Hier im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob Frau (Mutter) oder ersatzweise das Jugendamt jahrelang keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht hatten, denen zufolge man dann normalerweise `ne Anschrift wüsste.


    Wenn man dann also nachweisen kann, dass man trotz EMA (= Einwohnermeldeamtsanfage) oder bei Bekanntsein der Anschrift nach Aufforderung via Einschreiben-Rückschein keine Antwort erhalten hat, reichen dem Amt diese Nachweise aus dafür, dass es selbst tätig wird bzw. entscheidet.

  • Zitat

    egal, der vater muss ermittelt werden und seine einkunftsverhältnisse per einkommenssteuerbescheid nachweisen. sonst könnte ja jeder erzälen, dass er keinen kontakt zu den eltern hat


    nochmal zu der Aussage "egal" denke so egal ist das nämlich nicht denn wenn die Kindesmutter erneut geheiratet hat, dann noch mal die Frage " wie sieht es aus, leiblicher Vater vor Stiefvater und/oder in wieweit ist eine Verantwortung gegenüber dem leiblichen Vater dann überhaupt noch durchzusetzen!?"

  • Zu diesem Vorfall habe ich auch eine wichtige Frage. Bei mir ist es genau das Gleiche, dass ich keinerlei Kontakt zu meinem leiblichen Vater habe und auch rein gar nichts von ihm weiß. Genauso wie meine Mutter nichts von ihm weiß. Wenn ich das in meinem BAB Antrag es so angeben sollte, dass ich keinerlei Kontakt habe und nicht weiß, was mit ihm ist, verlängert sich dann die Dauer des Antrages? Wenn ich den Antrag zeitnah abgeben sollte, würde ich eigentlich zum 01.05.2012 den ersten BAB Bezug bekommen. Da ich aber keine Angaben zum leiblichen Vaters geben kann, kann sich das dann verzögern?


    Hallo,
    evtl. gibst Du den Antrag persönlich ab.
    Alternativ füge ein schreiben bei, worin Du erklärste, wann Du das letzte mal was von deinem Vater gehört hast, wo sein letzter bekannten Aufenthalt war.
    Es kann sein, dass Du noch einen Vordruck ausfüllen musst. Aber nur deswegen sollte sich hier keine Verzögerung ergeben. Evtl. wird die Bewilligung vorläufig.



    dms

  • nochmal zu der Aussage "egal" denke so egal ist das nämlich nicht denn wenn die Kindesmutter erneut geheiratet hat, dann noch mal die Frage " wie sieht es aus, leiblicher Vater vor Stiefvater und/oder in wieweit ist eine Verantwortung gegenüber dem leiblichen Vater dann überhaupt noch durchzusetzen!?"


    Hallo HG ;)


    bei einer erneuten Heirat der Kindesmutter, welcher Vater ist dann unterhaltsrechtlich (weiterhin) zuständig?
    Aber ich stimme Dir zu, dass eben nicht immer der leibliche Vater herangezogen werden kann.


    dms

  • @ dms

    Zitat

    Aber ich stimme Dir zu, dass eben nicht immer der leibliche Vater herangezogen werden kann.


    Danke, das wollte ich nur hören, denn so habe ich das auch in Erinnerung und daher stellt sich auch grundsätzlich die Frage ob der Stief-Vater in einer geehelichten Beziehung zu Mutter und Stief-Kind steht bevor so eine pauschale Aussage getroffen wird! :D

  • @ dms


    Danke, das wollte ich nur hören, denn so habe ich das auch in Erinnerung und daher stellt sich auch grundsätzlich die Frage ob der Stief-Vater in einer geehelichten Beziehung zu Mutter und Stief-Kind steht bevor so eine pauschale Aussage getroffen wird! :D


    Hallo,
    auch wenn du meinen ersten Satz nicht mit zittierst hast,

    Zitat

    bei einer erneuten Heirat der Kindesmutter, welcher Vater ist dann unterhaltsrechtlich (weiterhin) zuständig?


    denn nur in dem Zusammenhang kann die Frage richtig beantwortet werden;
    hier mal ein Auszug aus den Ausfüllhinweisen zum Formblatt 3 BAföG

    Zitat

    Von jedem Elternteil mit eigenem Einkommen ist ein eigenes Formblatt 3 auszufüllen. Gemeint ist hier der leibliche oder Adoptivelternteil.


    Der Vordruck ist (fast) identisch mit dem BAB-Vordruck (Erklärung zum Einkommen).


    Ist dein Stiefelternteil zugleich Adoptivelternteil?
    Geht das überhaupt so? - ein Adoptiv-Vater kann nicht zugleich Stief-Vater sein,
    umgedreht sollte es auch nicht funktionieren.
    Vielmehr schließen sich doch beide hinsichtlich Ihrer rechtlichen Position in Bezug auf das Kind aus.
    dms

  • also mit der Ehelichung der Kindesmutter wird der neue Lebenspartner ja nicht automatisch zum Adoptivvater ist aber dennoch für das Kind Stiefvater und demnach im Grunde auch nicht Unterhaltspflichtig bis zum Ereichen des 26. LJ - wenn aber die Versorgung des Kindes nur über den Stiefvater läuft und vom Kindesvater kein Unterhalt geleistet wird oder geleistet werden kann, und dies vom Stiefvater des Kindes in vollem Umfang erfolgt, liegt immer noch keine Adoption vor. Somit ist der Stiefvater dann eigentlich nicht zur Erklärung heran zu ziehen, wieso heisst es dann nicht in besagtem Text : "von jedem leibliche Elternteil" ???

  • also mit der Ehelichung der Kindesmutter wird der neue Lebenspartner ja nicht automatisch zum Adoptivvater ist aber dennoch für das Kind Stiefvater und demnach im Grunde auch nicht Unterhaltspflichtig bis zum Ereichen des 26. LJ - wenn aber die Versorgung des Kindes nur über den Stiefvater läuft und vom Kindesvater kein Unterhalt geleistet wird oder geleistet werden kann, und dies vom Stiefvater des Kindes in vollem Umfang erfolgt, liegt immer noch keine Adoption vor. Somit ist der Stiefvater dann eigentlich nicht zur Erklärung heran zu ziehen, wieso heisst es dann nicht in besagtem Text : "von jedem leibliche Elternteil" ???


    1. wo kommt die Altersgrenze 26 Jahre her ???? -sage nicht aus dem Unterhaltsrecht, dann würde ich dich bitten, den Paragraphen zu benennen (man lernt ja nie aus)
    2. der Stiefvater ist unterhaltsrechtlich außen vor - ich kann nicht nachvollziehen, wie Du hier auf das Thema Stiefvater gekommen bist
    3. Wo ist genau der Unterschied?

    ...wieso heisst es dann nicht in besagtem Text : "von jedem leibliche Elternteil" ???


    und

    Zitat

    Von jedem Elternteil mit eigenem Einkommen ist ein eigenes Formblatt 3 auszufüllen. Gemeint ist hier der leibliche oder Adoptivelternteil.


    Übrigens würden wir hier den Thread jetzt wieder in die Länge ziehen, ohne dass was zum Thema rauskommt.


    dms