Alleinerziehende Studentin, im bezahlten Praktikum mit Nebenjob?

  • Alleinerziehende Studentin, im Praktikum mit Nebenjob.
    Hallo alle zusammen 
    Ich habe folgende Frage.
    Eine 27 jährige alleinerziehende Studentin die einen 2 lährigen Sohn hat, bekommt Leistung vom Job Center. 129 € Alleinerziehenden Zuschlag, sowie ca 150 € Mietanteil für den Sohn. (=279€)
    Sie selber hat 650 € Bafög inkl. Kinderbetreuungszuschlag. Des Weiteren wird der Kindergartenplatz des Sohnes, der 230€ kosten von der wirtschaftl. Jugendhilfe mit 185 € bezuschusst. Unterhaltsleistungen werden nicht gezahlt, auch kein Unterhaltsvorschuss. Das Kind erhält Kindergeld in Höhe von 184€


    Das zu Verfügung stehende Geld pro Monat beträgt 1298€


    Mietkosten inkl. Strom u Wasser fallen in Hohe von 400€ an.
    Krankenkasse wird selber gezahlt = 75 €
    Der Kindergarten Kostet jeden Monat 230€
    Studiengebühren, sowie Unterlagen, Bücher, etc wird ebenso gezahlt.
    Somit belaufen sich die monatlichen Fixkosten auf ca 700€



    Nun steht ein Pflichtpraktikum am, welches im öffentlichen Dienst absolviert wird. Die Vergütung beträgt pauschal 500€ bei Vollzeit. Ebenso ergibt sich die Möglichkeit eines Nebenjobs in der Gastronomie, der auf 400€ Basis angemeldet werden würde. Gezahlt, Unterhaltsvorschuss ebenso nicht.
    Kann durch das Mehreinkommen der Mutter, die Leistung vom Jobcenter gekürzt werden? Also direkt, der Mietanteil für den Sohn sowie der Alleinerziehendenzuschlag?


    Liebste Grüße

  • Ja. Zuerst natürlich dein eigener Bedarf (der MB Allein). Und wenn dann noch übersteigendes Einkommen ist, wirds auf dein Kind angerechnet.


    Wieso bekommt das Kind keinen Unterhalt/UVG? Mit 2 Jahren hat es auf alle Fälle UVG Anspruch, außer, du wirkst beim Finden des Vaters des Kindes nicht mit.


    Turtle

  • Dank für deine Antwort !


    nun ist mir natürlich nicht bewusst, wieviel mehr man nach der oben aufgeführten Rechnung hinzuverdienen könnte, ohne dass es Abzuge gibt. Sind irgendwo Listen zu finden? Oder Rechenbeispiele oder -hilfen? Das Geld welches montalich zur Verfügung steht übersteigt keine 500€ für einen Erwachsenen (im Studium= zusätzlich Anfallende Ausgaben) plus Kind. Das Praktikum dauer nur 10 Wochen. Der Mehrverdienst wäre somit max 1250 € für den gesamten Zeitraum. Auch hier fallen wiederum Fahrtkosten sowie Kosten für zusätzliche Kinderbetreuung an.
    Werden Ausgaben, die man hat auf Grund des Studiums, oder Kinderbetreuung nicht berücksichtigt? Ist eigentlich logisch, dass jemand der studiert und nebenbei ein Kind erzieht höhere Ausgaben hat, als jemand der nicht arbeiten kann.

  • Versteh ich jetzt nicht. Sie hat 113 Euro Kinderbetreuungszuschlag über Bafög und 185 Euro vom Jugendamt. Die Kita kostet lt. deinen Angaben 230 Euro. Bekommen tut sie für Kinderbetreuung aber 298 Euro. Da ist ja noch ein gewaltiger Spielraum nach oben!


    Und dass sie kein UVG/Unterhalt bekommt: daran erscheint sie selbst Schuld zu sein, denn -wie ich bereits schrieb- für ein 2jähriges Kind muss es wenigstens UVG geben. Es sei denn, sie hat an der Ermittlung des Kindesvaters nicht mitgewirkt.


    Von daher finde ich das jetzt irgendwie als "Jammern auf hohem Niveau".


    Turtle

  • Also vorab, evtl ist mein Post nicht richtig rübergekommen, denn mit Jammern hat es nichts zu tun. Es ist meine Entscheidung zu Studieren und ein Kind zu erziehen. Keiner hat mir verboten, die ersten 3 Jahre nach der Geburt zuhause zu bleiben und mich nur meinem Kind zu widmen. Ich beschwere mich nicht, frage lediglich nach. Wer nicht in dieser Situation war, kann dies nicht beurteilen - leider. Der Zusschuss zu den Kinderbetreuungskosten beträgt insg. knapp 300€ d. H. 70 € "Puffer". Die Vorlesungen 2 mal die Woche bis 19 Uhr sowie Wochenendseminare werden nicht von der regulären Kinderbetreuung übernommen und wer mit dem Problem der Kindesunterbringung konfrontiert wurde, weiß wie teuer dies ist. 5€ die Stunde über Kontakte bei einer Tagesmutter. Da reichen 70 € weit nicht aus. Hinzukommen Semestergebühren, Bücher, Auto um 3 Std Fahrtweg zur Uni mit Kleinkind und Bahn zu vermeiden und noch vieles vieles mehr.


    Bafög ist Elternabhängig, somit wird Gehalt meines Vaters angerechnet.
    Was den Unterhalt angeht, er wird nicht gezahlt.


    So wie ich es also verstanden habe, wäre die Aufnahme eines 400€ Jobs, ursächlich für die kürzung von ca 279€ die ich vom Jobcenter bekomme. Richtig?
    Das Praktikum geht nur über 10 Wochen und wird zu 100% auf mein Bafög angerechnet, wodurch dieses um die 500€ gemindert wird. Verändert sich dadurch etwas an den Berechnungen des Jobcenters?


    Besteht die Möglichkeit in meiner Situation, vom Jobcenter wegzukommen und stattdessen, einen Kinderzuschlag, oder Wohngeld zu beantragen?

  • Wenn der Unterhalt (der des Kindes?) nicht gezahlt wird, beantragt man Unterhaltsvorschuss.


    Wenn deine Eltern den dir zustehenden Unterhalt nicht zahlen (deswegen wurde ja dein Bafög gekürzt), dann beantragt man höheres Bafög als Vorausleistung.


    Du verzichtest jeden Monat auf knapp 200 Euro. Einfach mal so. Wieso also jammerst du?


    Das Jobcenter wird das verringerte Bafög berücksichtigen. Gleichzeitig wird es deine Einkünfte an Lohn berücksichtigen, diese anrechnen und um den Freibetrag für Erwerbstätigkeit bereinigen (100 Euro Grundfreiberag + 20 % von der Differenz aus dem Bruttolohn und 100 Euro - bis 1000 Euro, darüber hinaus nochmal 10%).


    Ob man dir deshalb mehr Einkommen anrechnet als bisher, kann ich nicht sagen. Da wirst du schlichtweg auf die Berechnung des Amtes warten müssen. Dass man dich bisher nicht aufgefordert hat, die vorrangigen Bafög und Unterhaltsansprüche durchzusetzen, zeugt davon, dass dein Amt generell ziemlich lasch mit solchen Sachen umgeht.


    Turtle

  • Seit wann bekommen Studenten ALG 2? Oder geht es hier um eine andere Leistung?
    Soweit ich weiß, hast du wohl ein Anspruch auf Wohngeld etc. Als ich in deiner Situation war, haben wir ca. 200€ Wohngeld gehabt, und Kinderzuschlag gab es damals noch nicht...

  • Steht im ersten Beitrag. Sie bekommt den MB Allein und für das Kind Sozialgeld. Für sich selbst nichts. Den MB Allein kann es auch für nach § 7 Abs. 5 SGB II Ausgeschlossene geben, weil das ein NICHT ausbildungsbedingter Bedarf ist. Und dem Kind steht Sozialgeld zu, wenn es seinen Bedarf nicht decken kann. Das ist soweit schon in Ordnung.