Hallo. Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Meine Situation:
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft in ALG II. Wir, das ist mein Partner, unser gemeinsames Kind, ich und meine 2 weiteren Kinder, dessen Vater mein Partner nicht ist. Nun möchte ich bald mein studium anfangen. ich bekomme dann bafög. aber was muss ich für meine kinder beantragen? ist das wohngeldamt dann zuständig oder bleiben sie bei meinem Freund in der Bedarfsgemeinschaft? oder bleibt nur unser gemeinsames kind mit meinem Partner in der Bedarfsgemeinschaft und für meine beiden anderen kinder muss ich wohngeld beantragen? bin total ratlos.