Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX) oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen (§ 54 I 1 Nr. 1 bis 3 SG XII) erhalten.
(§ 21 IV SGB II)
Kann jemand erklären, was dies genau bedeutet?
Elch