Halle liebes Forum,
habe letztens mit meinem Versicherungssachbearbeiter festgestellt, dass ich noch Unterlagen in meinem Ordner hatte von der damaligen priv. Unfall-Versicherung eines anderen Versicherungsunternehmens (mit Beitragsrückgewähr).
Hatte vom 01.12.1997 bis 01.02.2002 (damals gab es ja in der Zeit noch kein Hartz4!) Beiträge von 25,47 € monatl. bezahlt (da war ich noch regelmäßig berufstätig) - ca. 2001 fing es zum erstenmal mit meiner Arbeitslosigkeit an.
Ich habe dann im Februar 2002 diese priv. Unfallversicherung stillegen lassen.
Diese Versicherung wäre sowieso zum 01.12.2013 erloschen. (hatte ich auch erst vor kurzem gesehen)
Nun hatte ich gelesen, was ich garnicht mehr wahrgenommen hatte in meinen Unterlagen, dass der Rückkaufswert bis dato (01.09.2011) bei 1.218,00 € liegt plus 29,00 € gegenüber den vertraglichen Verpflichtungen eine zusätzliche Auszahlung. (insgesamt: 1.247,00 €) !
Habe daraufhin nun die Kündigung am 12.08.2011 rausgeschickt und habe dann am 22.08.11 diese Auszahlung auf das Konto von meinem Sohn (17 Jahre) überweisen lassen.
Da ich zur Zeit Alg2 beziehe und letzte Woche Do. am 18.08.11 meinen Weiterbewilligungsantrag an die Pro Arbeit versendet habe (der ja am 30.09.11 wieder ausläuft) - bin ich nun überfragt, ob ich bei diesem Betrag das hätte mit angeben müssen, was ich erstmal nicht getan habe, und wenn es doch nötig sein sollte, kann ich diese Sache hoffentlich noch mit meinen restlichen Kontoauszügen die Tage noch nachweisen- das dürfte mir hoffentlich ja keine großen Probleme machen.
Wird mir nun dieses Geld vom Amt komplett oder teils einbehalten oder steht mir der ganze Betrag zu?
Bin überfragt...und mache mir jetzt wirklich Gedanken. Ich war ja schon ein bißchen erleichtert, als ich gesehen habe, dass da noch Geld ist, was ich mir auszahlen lassen kann, da ich eh vor kurzem ein anderes Auto holen musste, da mein altes die TÜV nicht mehr bestanden hätte.
Mein Vater hat mir dann für das neue Auto 500,- € geliehen (ein alter Fiat), den ich dann gekauft habe, da er noch mehr als 1 Jahr TÜV hat. Nun wollte ich von dem Geld meinem Vater wieder diese 500 € zurückgeben, sonst hätte ich versucht es in monatl. Raten zu tilgen.
Meine Eltern sind ja nun auch nicht sehr wohlhabend, sonst hätten sie mir den Betrag erlassen.
Die Police von dieser Versicherung habe ich nicht mehr, wahrscheinlich damals beim aussortieren, weggeworfen, dies hatte ich in der Kündigung angegeben.
Habe aber gestern bei der Versicherung angerufen, ob es möglich wäre, mir eine Bescheinigung für das Amt zukommen zu lassen, damit ich wenigstens das habe. Diese müsste ich die Tage erhalten.
Welcher Vermögensfreibetrag steht mir zu...ich kenne mich überhaupt nicht aus mit diesem Thema und hoffe nur das mir diese 1247 € zustehen. Jetzt hat man schon so wenig, und dann wird einem auch noch das bißchen weggenommen???
Wer kann mir dazu Auskunft geben. Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen.
Vielen Dank