private Unfallversicherung / Rückkaufswert bei Alg II

  • Halle liebes Forum,


    habe letztens mit meinem Versicherungssachbearbeiter festgestellt, dass ich noch Unterlagen in meinem Ordner hatte von der damaligen priv. Unfall-Versicherung eines anderen Versicherungsunternehmens (mit Beitragsrückgewähr).


    Hatte vom 01.12.1997 bis 01.02.2002 (damals gab es ja in der Zeit noch kein Hartz4!) Beiträge von 25,47 € monatl. bezahlt (da war ich noch regelmäßig berufstätig) - ca. 2001 fing es zum erstenmal mit meiner Arbeitslosigkeit an.
    Ich habe dann im Februar 2002 diese priv. Unfallversicherung stillegen lassen.


    Diese Versicherung wäre sowieso zum 01.12.2013 erloschen. (hatte ich auch erst vor kurzem gesehen)


    Nun hatte ich gelesen, was ich garnicht mehr wahrgenommen hatte in meinen Unterlagen, dass der Rückkaufswert bis dato (01.09.2011) bei 1.218,00 € liegt plus 29,00 € gegenüber den vertraglichen Verpflichtungen eine zusätzliche Auszahlung. (insgesamt: 1.247,00 €) !


    Habe daraufhin nun die Kündigung am 12.08.2011 rausgeschickt und habe dann am 22.08.11 diese Auszahlung auf das Konto von meinem Sohn (17 Jahre) überweisen lassen.


    Da ich zur Zeit Alg2 beziehe und letzte Woche Do. am 18.08.11 meinen Weiterbewilligungsantrag an die Pro Arbeit versendet habe (der ja am 30.09.11 wieder ausläuft) - bin ich nun überfragt, ob ich bei diesem Betrag das hätte mit angeben müssen, was ich erstmal nicht getan habe, und wenn es doch nötig sein sollte, kann ich diese Sache hoffentlich noch mit meinen restlichen Kontoauszügen die Tage noch nachweisen- das dürfte mir hoffentlich ja keine großen Probleme machen.


    Wird mir nun dieses Geld vom Amt komplett oder teils einbehalten oder steht mir der ganze Betrag zu?


    Bin überfragt...und mache mir jetzt wirklich Gedanken. Ich war ja schon ein bißchen erleichtert, als ich gesehen habe, dass da noch Geld ist, was ich mir auszahlen lassen kann, da ich eh vor kurzem ein anderes Auto holen musste, da mein altes die TÜV nicht mehr bestanden hätte.
    Mein Vater hat mir dann für das neue Auto 500,- € geliehen (ein alter Fiat), den ich dann gekauft habe, da er noch mehr als 1 Jahr TÜV hat. Nun wollte ich von dem Geld meinem Vater wieder diese 500 € zurückgeben, sonst hätte ich versucht es in monatl. Raten zu tilgen.


    Meine Eltern sind ja nun auch nicht sehr wohlhabend, sonst hätten sie mir den Betrag erlassen.


    Die Police von dieser Versicherung habe ich nicht mehr, wahrscheinlich damals beim aussortieren, weggeworfen, dies hatte ich in der Kündigung angegeben.
    Habe aber gestern bei der Versicherung angerufen, ob es möglich wäre, mir eine Bescheinigung für das Amt zukommen zu lassen, damit ich wenigstens das habe. Diese müsste ich die Tage erhalten.


    Welcher Vermögensfreibetrag steht mir zu...ich kenne mich überhaupt nicht aus mit diesem Thema und hoffe nur das mir diese 1247 € zustehen. Jetzt hat man schon so wenig, und dann wird einem auch noch das bißchen weggenommen???:confused:


    Wer kann mir dazu Auskunft geben. Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen.



    Vielen Dank

  • Zitat

    Wird mir nun dieses Geld vom Amt komplett oder teils einbehalten oder steht mir der ganze Betrag zu?


    kein Arbeitsamt hat anspruch auf dieses geld. ist alles deins und darfste auch behalten. da es aber als einkommen zählt, musst du nur die hartz4-leistungen für den zuflussmonat, also august, zurück zahlen.

  • Es ist Vermögen. Und wenn es incl. anderer Vermögenswerte unterm Freibetrag bleibt, dann kann sie damit auch machen, was sie will. Es könnte höchstens sein, dass man noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet, denn sie hätte es ja angeben müssen. Aber da kein Schaden entstanden ist, sollte das mit einer Verwarnung ausgehen.


    Turtle

  • Die Frage, was Vermögen ist, ist bereits seit Jahren und mehrfach höchstrichterlich geklärt. Vermögen ist alles, was bereits vor dem Leistungsbezug vorlag, Einkommen das, was wertmäßig während des Bezuges hinzukommt.


    Damit ist es vorliegend ganz eindeutig Vermögen, welches - wenn nicht noch weiteres Vermögen vorhanden sein sollte - unter den Vermögensfreibetrag fällt. Die Disposition der Auflösung der Unfallversicherung stellt schlichtweg eine Vermögensumwandlung dar. Und damit definitiv kein Einkommen.


    Turtle

  • Ich würde mal sagen, das sie die Versicherung, sicher nicht mutwillig verschwiegen hat. Wie sie schreibt, wußte sie von der Versicherung gar nichts mehr und so hoch ist der Betrag ja nun auch nicht.


    Aber grundsätzlich wurde die Angabe bei der Antragstellung nicht gemacht.
    Die Umstände und die Auswirkungen finden nur bei der Folge (Straftat ja/nein, Bußgeld ja/nein, Verwarnung ja/nein, Einstellung ja/nein) eine entsprechende Würdigung.


    So wie Turtle bereits schrieb, kann hier die Bandbreite von der Nichteinleitung eines (Prüf-) Verfahrens bis zur Verwarnung gehen. Letztendlich muss dies das Jobcenter entscheiden.


    Ich denke aber auch, dass wenn überhaupt, eine Verwarnung evtl. mit Verwarnungsgeld, hier in Frage käme.
    Dies kann man hier nicht abschließend beurteilen, da wir hier den Leistungsverlauf nicht kennen.

  • Herzlichen Dank für die Antworten.



    War vor kurzem beim Anwalt für Sozialrecht. Ich möchte nur mitteilen, welche Informationen ich erhalten habe und wie alles ausgegangen ist.


    Laut Anwalt, kurz und bündig gesagt: Alles Geld was während ALG2-Bezug auf das Konto zufliest = Einkommen
    Alles Geld was davor, während Berufstätigkeit, auf das Konto zufliest = Vermögen


    Also Einkommen, in dem Fall diese 1.247,- € die auf das Konto meines Sohnes flossen, werden komplett angerechnet.
    Wäre es Vermögen gewesen, dann nicht. Da gibt es dann auch noch den Freibetrag.


    Dies war ja der Fall wegen des Rückkaufswertes meiner priv. Unfallversicherung, wie oben beschrieben. Dies betrifft auch Bausparverträge usw. Also wird komplett angerechnet.


    Trotzdem habe ich mich nochmal mit anderen Leuten unterhalten und hatte mich dann entschieden, meine Versicherung (der priv. Unfallversicherung) anzurufen und habe ihnen meine Situation beschrieben.


    Die Versicherung hatte bei mir ein Auge zugedrückt und ich konnte diese Aktion rückgängig machen. Habe das Geld an die Versicherung zurücküberwiesen und die Kündigung habe ich somit auch rückgängig machen können.
    Da der Vertrag erst Dez. 2013 erlischt - lasse ich somit alles erstmal so weiterlaufen, bis ich wieder Arbeit habe. Und dann lasse ich mir den Betrag auszahlen.


    Der Arbeitsagentur habe ich die Kontoauszüge auch mit der Rücküberweisung zugesandt - ebenso die Versisch.-Unterlagen.


    Auf jedenfall ist das Geld nicht verpufft.

  • Zitat

    Der Arbeitsagentur habe ich die Kontoauszüge auch mit der Rücküberweisung zugesandt - ebenso die Versisch.-Unterlagen.


    mal sehen, wie die nun reagieren! ich neige ja auch eher zur auffassung es rechtsanwaltes. die 1247 euro wurden beim beginn des hartz4-bezugs nicht angegeben. möglich, dass die arge nun, da das geld zugeflossen ist, es trotzdem als einkommen für den monat august anrechnet. halt uns mal auf dem laufenden.

  • dachte ich melde mich nochmal um kurze Rückmeldung zu geben, was mein Beitrag hier vom Septe. 2011 betraf.


    Habe zuletzt im Februar 2011 beim Weiterbewilligungsantrag meine ganzen Unterlagen der damaligen privaten Unfallversicherung an das Arbeitsamt abgegeben, ebenso meinen Bausparvertrag, der aber längst stillgelegt ist und nicht mehr bespart wird.


    Probleme habe ich keine bekommen, ebenso auch kein Bußgeld oder irgendein Verfahren.


    Leider ist aber bis jetzt immer noch nicht geklärt, ob Vermögen oder Einkommen...Anrechnung bei Alg2 usw.


    Ich tippe ja auch eher auf Vermögen ...


    Hier hatte mir vor kurzem aus einem Forum für Hartz4 Betroffene eine Anwältin kostenlose Auskunft gegeben, aber ist jetzt auch nicht so 100 % sicher:


    Sehr geehrte Frau..., folgende Antwort schickte mir unsere
    Rechtsanwältin für Sie,
    Vor Gericht werden Sie wohl mit den Argumenten durchkommen, dass es sich um
    nicht verwertbares Vermögen handelt, aber ob es das JC so sieht ……
    mit freundlichen Grüßen,


    ich rate Ihnen, geben Sie die Einkünfte an und sollten diese angerechnet
    werden – dann müssen wir wieder klagen. Um einer Klage vorzugreifen – können
    Sie dem Sachbearbeiter sagen- dass wir nur darauf warten und uns darüber
    freuen – weil wir diesen Prozess gewinnen werden. Nehmen Sie die E-mail mit
    und berufen sich auf die Antwort.


    Na ja, ich glaube ich sollte es mal versuchen so wie es da steht, was meint Ihr???

  • Hallo,


    zunächst danke für Deine Rückmeldung.
    So wie ich das sehe, hatte Turtle also doch recht (Vermögensumwandlung).
    Und was Ordnungswidrigkeit bzw. dessen Ahndung betrifft, so hatten wir hier
    ja auch gesagt, dass es in der Bandbreite (von nichts passiert bei Dir bis Verwarnungsgeld)
    alles möglich ist.


    Nochmals danke für die Rückinfo.


    dms

  • Hallo,


    ich glaube ich gehe doch mal die Woche zum Jobcenter und frage dort mal nach, wegen Einkommen und Vermögen.


    Hier hat mir ein anderer Nutzer geschrieben:


    Und das soll ein "erfahrener" Benutzer sein? Schon seltsam, was für Leute sich als "erfahren" oder gar Experten aufführen. Aber "Erfahren" bedutet ja auch nicht unbedingt, auch Ahnung von der Materie zu haben. Die Antwort ist jedenfalls grundfalsch. Mal abgesehen davon, dass die Argumentation mit der sog. Vermögensumwandlung nicht richtig ist. Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du die Versicherung bei Antragstellung nicht angegeben. Das aber ist der entscheidende Punkt:


    damit war vor Antrag ALG kein Vermögen da, was umgewandelt werden kann. Der Zufluß an Vermögen während des ALG-II-Bezuges ist aber schlechterdings unmöglich (wenn man mal von Erbschaften und dgl., also von außen eintretenden Situationen absieht).


    Im übrigen ist jede Änderung in den wirtschaftlichen Situationen meldepflichtig.


    (Widerrum hatte ich vor ca. 1 1/2 Jahren einen Anwalt über Beratungshilfe genommen für Sozialrecht, der behauptet hat, es würde unter Einkommen laufen und würde mir komplett angerechnet werden. (Jemand aus einem Forum sagte mir, dieser Anwalt würde irren!) Denn damals hatte ich es mir auszahlen lassen, da waren 1.247 € auf meinem Konto.)


    Das ist dann eine klassische Vermögensumwandlung - wenn Du vorher das Vermögen angegeben hättest. Da es nicht angegeben wurde, ist es tatsächlich Einkommen, womit der Anwalt recht hat.


    "Ansonsten fehlt mir sowieso etwas in Deinen Schilderungen über die Reaktion all der Leute: der Aspekt, daß es sich - egal, wann nun beim Jobcenter angemeldet - gar nicht um Dein Vermögen handelt, sondern das Deines Sohnes. Insofern ist der ganze Blickwinkel ein vollkommen anderer als von Dir geschildert. Aber das nur nebenbei."


    Vielleicht kann Turtle nochmal was zu der Argumentation sagen?


    Das die Versicherung für meinen Sohn war ist ja klar, damals war er erst 5 Jahre alt als ich die Private Unfallvers. abgeschlossen hatte, mittlerweile ist er 18 und das Geld steht ihm natürlich zu, er wohnt ja noch hier bei mir und geht noch zur Schule.


    Was ich aber garnicht verstehe dass mir vor kurzem eine Anwältin rechtl. Auskunft gegeben hat, über eine kostenlose Beratungsstelle, sie schrieb:


    Sehr geehrte Frau..., folgende Antwort schickte mir unsere
    Rechtsanwältin für Sie,
    Vor Gericht werden Sie wohl mit den Argumenten durchkommen, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt, aber ob es das JC so sieht ……
    mit freundlichen Grüßen,
    ......
    Rechtsanwältin
    .....................[gelöscht, bitte keine personenbezogenen Daten im Forum]



    ich rate Ihnen, geben Sie die Einkünfte an und sollten diese angerechnet
    werden – dann müssen wir klagen. Um einer Klage vorzugreifen – können
    Sie dem Sachbearbeiter sagen- dass wir nur darauf warten und uns darüber
    freuen – weil wir diesen Prozess gewinnen werden. Nehmen Sie die E-mail mit
    und berufen sich auf die Antwort.


    Wie soll ich mich denn jetzt, wenn ich zur Kurzberatung zum jobcenter fahre verhalten? wenn die jetzt auch sagen es wäre Einkommen? sollte ich dann trotzdem widerspruch einlegen und klagen?


    Weil Kollege oben scheint sich ja ganz sicher zu sein, dass es unter Einkommen läuft, da ich es nicht beim ERSTANTRAG 2002 angegeben hätte, somit keine Vermögensumwandlung sei.


    Liebe Grüsse

  • Zitat

    Und das soll ein "erfahrener" Benutzer sein?

    - da ich es sicher nicht gewesen bin hier mal eine kurze Erläuterung zu Deiner nicht ganz berechtigten Kritik!


    Niemand bezeichnet sich hier als "Neuer Benutzer" oder "Erfahrener Benutzer" "Fachkompetenter Nutzer" selbst !!! Nimm das einfach mal so zur Kenntnis ! Der aufbau eines Forums liegt in der Regel in der Hand des Admin und auch der muss sich mit den Gegebenheiten des Anbieters solcher Foren abfinden. Er kann hier und da die Einstellungen wählen aber auch nicht immer alles! Kannst ja mal selber ein Forum erstellen: www.hompagemodules.de dann kackst Du hier zukünftig niemanden mehr unberechtigt an, denn die besagte Person hat den Rang wie auch immer bekommen nur sich nicht selbst diesen zugelegt, also ist Deine giftige Kritik gänzlich unberechtigt!


    Übrigends, kritisieren kann jeder im Nachhinein, erlebste jeden Tag auf den JC die sind auch immer hinterher schlauer und erzählen den Leuten was sie falsch gemacht haben, wenn Du selber nicht so bequem und antriebslos wärst hättest Du vor Ort in Deinem JC doch auch schon längst eine Klärung erreichen können nur sind die meisten die anonym die Backe aufreissen dort die kleinen stillen Arschkriecher ! :D :D :D

  • - da ich es sicher nicht gewesen bin hier mal eine kurze Erläuterung zu Deiner nicht ganz berechtigten Kritik!


    Niemand bezeichnet sich hier als "Neuer Benutzer" oder "Erfahrener Benutzer" "Fachkompetenter Nutzer" selbst !!! ....


    Nur zur Ergänzung "Erfahrener Benutzer"


    Geh mal hier im Forum auf die Schaltfläche "Benutzerliste"
    die lässt Du dir mal nach der Anzahl der Beiträge sortieren
    (dazu einfach auf die mittlere Spalte "Beiträge" klicken)
    Wenn die dann absteigend sortiert ist, gehe mal auf die zweite Seite
    Dort suchst Du dir mal Hoppel
    (der mit nur 99 Beiträgen einfach ein Benutzer ist)
    eins oben drüber findest Du Shattnira
    (der mit 103 Beiträgen den status eines Erfahrener Benutzer hat).


    Also 100 Beiträge hier im Forum führen automatisch zu der Bezeichnung Erfahrener Benutzer.
    Aus der Bezeichnung kann man also nicht auf die Qualität der Aussagen unbedingt schließen.


    Übrigens mit 30 Beiträgen wirst Du vom Neuer Benutzer zum Benutzer.
    (mit derselben Methode ermittelt)


    dms

  • also ich wollte und möchte hier niemanden angreifen, wegen erfahrenen Benutzer ...oder hier jemanden ankacken, also bitte.:confused:
    ich weiß auch, dass es keine fachkompetente Beratung ist, wie bei einem Anwalt o.ä.


    Ich habe nur den Beitrag eines anderen aufführen wollen, der dies geschrieben hat und nicht ich. Der wegen Vermögen anderer Meinung war und dies angezweifelt hat.


    Trotzdem nochmal danke für die Antworten.