Im Ausland lebend, Trennung, Hartz4?

  • Hallo,


    ich bin 51 Jahre alt und lebe seit 15 Jahren mit meinem Mann in Spanien, sind seit dieser Zeit in Deutschland abgemeldet. Nun haben wir uns getrennt und ich möchte zurück nach Deutschland, wo ich die Scheidung beantragen werde. Mein Mann ist weg und ich habe nur die Möglichkeit, mein Reisegepäck mitzunehmen, muß alles zurücklassen, da ich den Transport nicht bezahlen könnte.


    Habe ich Anspruch auf Hartz 4?


    Ich hatte ja in diesen Jahren nichts einbezahlt, vielleicht steht mir gar nichts zu.


    Meine Mutter (89 Jahre), mit der ich keinen Kontakt mehr habe, besitzt ein Haus. Wird sie für mich aufkommen müssen, wenn sie davon erfährt?


    Verzweifelte Grüße,
    Tara

  • Danke Birigt63,


    ist es Hartz4 oder ALGII, das ich beantragen könnte?


    Bist Du denn wirklich sicher, dass meine Mutter weder mit ihrem kleinen Vermögen noch irgendwie mit ihrem Haus für mich aufkommen müsste?
    Ich versuche nämlich verzweifelt, möglichst viele Infos von Deutschland zu bekommen, so auch von einem meiner Brüder. Und der sagte mir, dass ich auf keinen Fall Hartz 4 beantragen könne, denn dieser o.g. Fall würde sofort eintreffen und zweitens würde das Amt, falls bei der Mutter nichts (mehr) zu holen wäre, sofort an meine (älteren) Brüder herantreten, um den Antrag ablehen zu können.
    Also müssten alle aus der Familie für mich aufkommen!


    Um Gottes Willen, zu meinen ganzen jetzigen Sorgen käme also noch böser Streit dazu!


    Noch eine andere Frage:
    wie ginge das denn ganz praktisch vor sich?
    Ich lande in Deutschland (mit meinem Hund) und sollte bestenfalls sofort auf das Amt gehen, um einen Antrag zu stellen, auch wenn ich nicht alle Papiere beisammen hätte. Was ist, wenn ein Dokument/Paier fehlt? Wie sollte ich das bekommen? Außerdem wäre es eh in spanisch. Z.B. eine Einkommenerklärung habe ich nicht.


    Sorry, ich bin wirklich etwas durch den Wind, daher stelle ich wahrscheinlich wirklich dumme Fragen.....
    .


  • ___________________


    http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/



    Hartz IV ist ALG II , das sind nur 2 Namen für die gleiche Scheisse.



    Elch

  • schau mal hier :


    Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt
    Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
    Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

  • Danke Kitty121,


    dann käme für mich also Arbeitslosengeld II in Frage.


    Weißt Du vielleicht auch, wo ich nachlesen kann, dass wirklich kein Familienangehöriger - der also NICHT mit in meiner zu beantragenden Wohnung leben wird, da alle verheiratet sind - für mich finaziell aufkommen muß ?

  • Ich habe das gefunden :


    Bei der Berechnung des ALG II werden nur Einkommen und Vermögen des Lebenspartners, nicht aber der Eltern und erwachsenen Kinder berücksichtigt, wie dies zur Zeit noch bei der Sozialhilfe der Fall ist.
    Für volljährige Kinder, die ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten, erhalten die Eltern kein Sozialgeld; kann das Kind seinen Lebensunterhalt nur zum Teil selbst decken, erhalten die Eltern Sozialgeld, doch werden hierauf Einkommen und Vermögen des Kindes angerechnet



    Du kannst das schon glauben weder deine Mutter noch deine Geschwister müssen dich unterhalten.Umgedreht wäre es genauso.

  • Ich habe noch eine Frage:


    macht es für Hart4 einen Unterschied, bei welchem Arbeitsamt ich mich melde? Also Landkreis / Landeshauptstadt / Gemeinde,Dorf?
    Ich möchte natürllich in der Nähe meiiner Brüder sein (Landeshauptstadt), habe aber möglicherweise einen Teilzeitjob (3 Std.oder so) in einer Kleinstadt 25 km entfernt in Aussicht.
    Sind die Gegebenheiten der Örtlichkeiten unterschiedlich?

  • Hallo Tara,


    Bezüglich Deines "Wuff" solltest Du das zuständige Landes - Veterinäramt oder das Zollamt informieren, bevor Du einreist / zurückkehrst.


    Es ist nicht verkehrt, mögliche Reglementierungen aus 1. Hand zu erfahren / erfragen.


    mfg


    allo

  • Ich setze die Frage noch mal rein, vielleicht antwortet ja doch noch jemand darauf:


    macht es für Hart4 einen Unterschied, bei welchem Arbeitsamt ich mich melde? Also Landkreis / Landeshauptstadt / Gemeinde,Dorf?


    Ich möchte natürllich in der Nähe meiiner Brüder sein (Landeshauptstadt), habe aber möglicherweise einen Teilzeitjob (3 Std.oder so) in einer Kleinstadt 25 km entfernt in Aussicht.


    Sind die Gegebenheiten der Örtlichkeiten unterschiedlich?