Hallo,
Erstmal zu meiner Situation, ich bin 25, arbeitslos (habe einen kleinen Nebenverdienst von 160€) und wohne noch bei den Eltern.
Ab nächstem Monat will mein Vater monatlich 100€ für Miete und Lebensmittel.
Da ich das in anbetracht des recht kleinen Zimmers und das ich kaum zu Hause esse eigentlich nicht einsehe habe ich vor auszuziehen.
Zuvor stellt sich mir aber erstmal die Frage, ob das Amt diese 100€ übernehmen würde?
Wenn ich eine Wohnung bis 318€ bezahlt kriegen würde dürfte das doch kein Problem sein, oder liege ich da falsch?
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Da du 25 bist könntest du ALG2 beantragen.Zum einen könntest du ausziehen oder du bleibst bei deinen Eltern wohnen und schließt eventuell einen Untermietvertrag ab damit deine Eltern etwas bekommen für deine Nebenkosten die du ja verursachst.Von deiner Regelleistung die du dann bekommst kannst du ja deinen Unterhalt bestreiten.
Im übrigen sollte es eigentlich für dich Selbstverständlich sein das du für die Verpflegung deinen Eltern etwas gibst denn deine Eltern können auch nicht umsonst einkaufen gehen.Man kann nicht nur immer nehmen.
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Wenn du ALG II beantragst, hättest du Anspruch auf die Regelleistung sowie die anteilige Miete (nach Personen in der Wohnung). Die anteilige Miete wäre an deine Eltern weiterzuleiten.
Ein Untermietvertrag dürfte nicht notwendig sein.Von deinem Nebenverdienst werden 48 € auf das ALG II angerechnet.
Natürlich kannst du auch eine eigene Wohnung beantragen.
PS: Wie bist du eigentlich krankenversichert?
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Ich bekomme momentan alg1, ab dem 20.9. Alg1.
das ich beim alg2 48€ durch den Nebenverdienst abgezogn Kriege finde ich echt unverschämt, das Geld ist schon knapp.
Ihr meint ein untermiet oder Mietvertrag ist nicht notwendig?
Dann könnte doch jeder (auch wenn ee keine Miete zahlt) angeben das er Miete zahlt.
So wie ich die vom Amt kenne wollen die bestimmt was schriftliches.
Ich frag nur schonmal damit ich einen Mietvertrag o.Ä. Bei antragabgabe mit einreichen kann. -
Wenn du einen Antrag stellst und bei deinen Eltern wohnen bleibst dann müßtest du den Mietvertrag mit vorlegen denn wie soll das JC denn sonst deinen Anteil errechnen.
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Doch Mietvertrag ist nötig, nur halt kein gesonderter Untermietvertrag.
Einfach den Mietvertrag/Nebenkostenabrechnung der Eltern vorlegen und nachweisen, dass du deinen Kostenanteil trägst. Dazu düften z.B. auch Kontoauszüge reichen.
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Mietvertrag werd ich dann bei Antragstellung abgeben.
Kontoauszüge wird schwer, da ich ja erst ab nächstem Monat zahlen soll.Denkt ihr das ist die bessere alternative? Also bei den Eltern zu wohnen?
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Du wirst sicher auch die letzten Kontoauszüge mit einreichen müssen bei dem Antrag.Ob du eine eigene Wohnung nehmen willst oder weiterhin bei deinen Eltern wohnen möchtest mußt du selbst wissen.Mit 25 würde ich eine eigene Wohnung vorziehen.
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Ich habe aber leider keine kontoauszüge, da ich ja erst ab nächstem Monat Miete zahlen muss, da meine Eltern das Geld vorher vom Kindergeld genommen haben, welches meine Eltern aber nicht mehr kriegen.
Eine eigene Wohnung würde ich auch vorziehen...ABER... Ich hätte monatlich nach Abzug für Handy, Auto usw noch 550€ zum leben. Klar zum leben reicht es sicherlich, nur weiss ich nicht ob man damit gut leben kann.
Einen Job habe ich momentan halt leider nicht in Aussicht. -
Du hast doch geschrieben, das du einen Nebenverdienst hast.Wie bekommst du denn dieses Geld.Doch sicher auf ein Konto oder besitzt du keins.Wenn du ein Konto hast und mit 25 Jahren, setze ich das mal vorraus ist es doch kein Problem, anhand der Kontoauszüge dann dein Einkommen nachzuweisen.Wenn du eben,, noch kein eigens Konto hast dann müßtest du dies beim JC so angeben.Durch die Datenabgleiche die regelmäßig durchgeführt werden, ist dies ja dann auch nachvollziehbar.Wie kommst du darauf das du 550 Euro noch zum leben hast.Du bekommst deine Regelleistung und das Geld aus deinem Nebenverdienst und die Kosten für die Wohnung.Das Geld für die Wohnung,müßtest du ja an deinen Vermieter überweisen und dann hättest du noch die Regelleistung und deinen Nebenverdienst.Zusammen kommst du dann auf ca. 480 Euro.Davon müßtest du deine Ausgaben bestreiten u.a. auch deine Stromkosten.
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Also Strom wird auf keinen Fall besaht? Hab irgendwo gelesen das Strom bis zu einem bestimmten betrag bezahlt wird?!
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Den normalen Haushaltsstrom mußt du aus der Regelleistung bezahlen.
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Ok, ich bekomme ab dem 20.9. Hartz 4 also kann ich mir ab dann eine Wohnung nehmen?
Vor dem 20.9 würde ich also selbst dafür aufkommen müssen richtig ? -
ALG2 bekommst du dann,wenn du es beantragt hast. Bevor du in eine eigene Wohnung einziehst,solltest du dir die Wohnung vom JC genehmigen lassen. Bekommst du keine Leistungen,dann wären natürlich auch die Kosten von dir zu tragen.
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Es geht darum, ich bekomme alg1 bis zum 20.9.
Ich habe es nun so verstanden das wenn ich alg2 beantrage das ab dem 21.9. Kriege, oder ist das falsch? -
Nein das stimmt schon so.
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Hmm dann kann ich die Wohnung die ich mir heute angeschaut habe wohl vergessen, die ist bis zum 20.9. sicher weg
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Bzw. Wenn ich ab dem 21.9. Alg2 Kriege...
Angenommen ich ziehe am 1.9. ein.
Kriege ich die Wohnung dann vom 21.9. - 30.9. anteilig bezahlt? -
Der Antrag auf ALG 2 wirkt auf den 1. des Monats zurück, also wird man ab 1.9. deinen Anspruch prüfen. Dazu nimmt man deinen Bedarf von 364 Euro, rechnet die Miete dazu und zieht deinen Restanspruch ALG 1 als Einkommen ab. Die Differenz daraus ist ALG 2. Ob das für die komplette Miete reichen würde, kann man so nicht sagen.
Turtle
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Hmm das heisst wenn ich die Wohnung zum 1.9. Nehme werde ich die Miete für September aus eigener Tasche zahlen.
Ab Oktober würde ich dann also die Wohnung und die 364€ kriegen, richtig? -
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