Hallo,
mir brennt eine Frage: Mein Mann und ich wir haben vor 14 Jahren geheiratet, er hat einen 80% behinderten Sohn mitgebracht, der Sohn meines Mannes wohnt in einer Wohngemeinschaft von einer Aussenwohngruppe, er geht arbeiten und bekommt 86 € auf sein Konto überwiesen als Lohn, da andere bekommt dann das Heim, ist sehr viel Geld(aber was will man machen), bis vor 1,5 Jahren haben wir für den 33 jährigen das Kindergeld bekommen, er hat einen sehr hohen verschleiß an Sachen , so das wir froh waren das zu haben. In seiner Wohngruppe bekommt er nur 8€ in der Woche Taschengeld, die anderen Bewohner bekommen 15€, nun fahren die in den Urlaub und wir müssen für ihn 400€ bezahlen.
Ich bin 100% schwerbeschädigt und mein Mann bekommt eine Unfallrente und von der Arge ein bißchen Geld, das reicht gar nicht, da ich jetzt noch eine Chemotherapie machen muß.
Meine Frage ist: In wie weit hat der KSV das Recht uns das Kindergeld weg zu nehmen??
Danke für die Anwort darauf.
Lg semmy